Grundsicherung, Pflichtverletzung

Grundsicherung ab Juli: 30-Prozent-Sanktion bei Pflichtverletzung

28.06.2026 - 21:32:44 | boerse-global.de

Ab Juni 2026 gelten verschärfte Vorschriften für Betriebsärzte und Arbeitssicherheit. Kleine Betriebe müssen Pflichtseminare besuchen.

Neue Arbeitsschutzregeln: Pflichten für Betriebe ab Juni 2026
Grundsicherung - Eine Nahaufnahme einer Hand, die einen deutschen Grundsicherungsbescheid mit einem roten Sanktionsstempel hält. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juni 2026 gilt eine Neufassung der DGUV Vorschrift 2. Sie legt neue Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung fest. Die Unfallversicherungsträger fordern Betriebe auf, ihre bestehenden Arbeitsschutzmodelle zu prüfen und anzupassen. Ziel ist die Sicherung der Präventionsqualität.

Pflichtseminar für kleine Betriebe

Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ergeben sich spezifische Pflichten. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bietet kostenfreie Grundlagenseminare an. Eine Veranstaltung findet am 1. Juli 2026 in Saarbrücken statt. Das Seminar ist für diesen Unternehmerkreis verpflichtend – es dient dem Nachweis der nötigen Sachkunde für die Arbeitsschutzorganisation.

Weitere Schulungstermine folgen im August, September, Oktober, November und Dezember. So soll eine flächendeckende Qualifizierung sichergestellt werden.

BAG-Urteil: Kleine Fehler in Massenentlassungsanzeigen erlaubt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Ende Juni 2026 die Anforderungen an betriebliche Organisation konkretisiert. Am 25. Juni 2026 entschied es: Geringfügige Fehler in einer Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit von Kündigungen. Im verhandelten Fall hatte ein Unternehmen die Zahl der Entlassungen leicht zu hoch angegeben. Da der Zweck der Anzeige – die Information der Agentur für Arbeit – nicht beeinträchtigt war, blieb die Rechtswirksamkeit bestehen.

Das Urteil steht im Kontext einer Entscheidung vom 19. März 2026. Damals betonte das Gericht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Anzeige. Eine fehlende oder fehlerhafte Meldung führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit. Grund: Das europäische Recht sieht eine Entlassungssperre vor, die erst durch eine korrekte Meldung aufgehoben wird.

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Grundsicherung: Neue Regeln ab Juli

Zum 1. Juli 2026 treten weitreichende Änderungen im Sozialgesetzbuch II in Kraft. Das bisherige Bürgergeld wird in Grundsicherung beziehungsweise Grundsicherungsgeld umbenannt. Die Sanktionsmöglichkeiten werden verschärft: Bei Pflichtverletzungen droht eine Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent für drei Monate. Wer zumutbare Arbeit vollständig ablehnt, kann für einen Monat die Leistung verlieren.

Die bisherige Karenzzeit für Wohnkosten entfällt. Künftig werden diese im ersten Jahr nur noch bis zum 1,5-fachen der kommunalen Richtwerte übernommen. Das Schonvermögen wird altersabhängig gestaffelt – zwischen 5.000 und 20.000 Euro. In der Arbeitsvermittlung gilt künftig: Vermittlung vor Qualifizierung.

Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzungsfrist

Seit Anfang Juni 2026 stehen Unternehmen im Bereich der Entgeltgleichheit vor neuen Herausforderungen. Deutschland ließ die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zum 7. Juni 2026 verstreichen. Seit dem 8. Juni 2026 wird die Richtlinie daher in der Arbeitsprechung unmittelbar herangezogen.

Die Folgen sind weitreichend: Verschwiegenheitsklauseln über Gehälter in Arbeitsverträgen sind unwirksam. Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Lohnnachzahlungen für bis zu drei Jahre geltend machen.

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IT-Sicherheit und Gefahrstoffe: Neue Fristen

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Unternehmen Sicherheitsstandards gemäß NISG 2026 nachweisen können. Das betrifft insbesondere Lieferanten, die ihr Sicherheitsniveau dokumentieren müssen.

Im Bereich der Gefahrstoffverordnung gibt es eine Fristverlängerung für Anwender von Rodentiziden zur Rattenbekämpfung. Der Bundesrat hat die Übergangsfrist für den erforderlichen Sachkundenachweis bis zum 28. Juli 2030 verlängert. Die bisherige Regelung hätte einen Nachweis bereits bis Sommer 2027 gefordert. Erworbene Sachkundenachweise behalten künftig eine Gültigkeit von sechs Jahren.

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