Grüngasquote, GModG

Grüngasquote im GModG: Ministerium plant 100 Prozent für private Wärme bis 2045

Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 09:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Entwurf sieht steigende Beimischungsanteile vor; Kostenfolgen bleiben offen, während die dena für Verbraucher deutliche Mehrkosten erwartet.
Wohnviertel mit Wohnhäusern und Schornsteinen bei Sonnenuntergang. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) plant Medienberichten zufolge eine verbindliche Grüngasquote im Gebäudeenergiegesetz (GModG). Ein entsprechendes Eckpunktepapier legte das Ministerium in der vergangenen Woche vor.

Die geplante Neuregelung zielt auf die private Wärmeversorgung ab, während Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie Strom und Fernwärme von den Vorgaben ausgenommen bleiben sollen. Als Rechtsgrundlage dient Paragraph 42a des GModG, das seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist. Das Gesetz soll bis zum 1. Dezember 2026 final ausgearbeitet sein.

Stufenweiser Anstieg bis zum vollständigen Ausstieg

Der Entwurf des Ministeriums sieht einen schrittweisen Anstieg der Beimischungsquote vor. Die Verpflichtung soll im Jahr 2028 mit einem Anteil von 1 Prozent starten, im Jahr 2029 auf 2 Prozent und 2030 auf 5 Prozent steigen.

Für die darauffolgenden Jahrzehnte sind 20 Prozent im Jahr 2035 sowie 50 Prozent im Jahr 2040 avisiert, bevor die Quote im Jahr 2045 schließlich 100 Prozent erreichen soll.

Die Verpflichtung richtet sich nicht an die Eigentümer oder Heizungsbesitzer selbst, sondern greift bei den Inverkehrbringern und Brennstofflieferanten von Gas, Heizöl und Flüssiggas. Laut Katherina Reiche sollen für die Lieferanten zudem Instrumente wie ein Quotenhandel und die Übertragung von Mengen in das jeweils folgende Jahr ermöglicht werden.

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Welche Kosten durch die Neuregelung auf die Verbraucher zukommen, lässt das Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf offen. Während die bisherige Bio-Treppe des Gesetzes lediglich für Gas- und Ölheizungen gilt, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden, würde die neue Grüngasquote die gesamte private Versorgung erfassen.

Breite Debatte über Marktvolumen und Ressourcen

Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) werden 73,3 Prozent der knapp 44 Millionen Wohnungen mit Gas oder Heizöl beheizt. Im Jahr 2025 verzeichnete der Verband 43,8 Millionen beheizte Wohnungen, von denen 56,1 Prozent – rund 24,6 Millionen – auf Gas inklusive Biomethan und Flüssiggas entfielen.

Den Gesamtgasverbrauch für das Jahr 2025 bezifferte die Bundesnetzagentur auf 864 Terawattstunden, was einem Zuwachs von 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Davon entfielen 40 Prozent auf Haushalte und Gewerbe sowie 60 Prozent auf die Industrie.

Die Deutsche Umwelthilfe bewertete das Vorhaben als zahnloses System. Gleichzeitig warnte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vor einem knappen Angebot an Biomethan angesichts der Nachfragekonkurrenz aus Industrie und Verkehr und forderte eine Biomethanstrategie.

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Auch das Umweltbundesamt stellte in einer Studie fest, dass Biomethan knapp sei und vor allem dort benötigt werde, wo Alternativen fehlten, was im Heizungskeller selten der Fall sei. Laut Umweltbundesamt machte Biomasse im Jahr 2025 etwa 49 Prozent der erneuerbaren Energiebereitstellung aus.

Dennoch verzichtet die Bundesregierung nach Angaben des Bundesumweltministeriums aus einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion vom 15. September vorerst auf eine nationale Biomassestrategie.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sprach sich für stärkere Anreize für Biomethan und grünen Wasserstoff sowie für Zertifikatskontrollen aus und schlug nach 2045 eine jährlich Steigerung um zehn Prozentpunkte vor.

Berechnungen der Deutschen Energie-Agentur (dena) zeigen, dass Biomethan die Nachfrage für die erste Stufe der Bio-Treppe im Jahr 2029 zwar decke, der Bedarf bei Wohngebäuden bis 2045 bei niedrigen Sanierungs- und Wärmepumpenraten jedoch bei rund 200 Terawattstunden liege. Für betroffene Verbraucher rechnet die dena mit signifikant steigenden Kosten.

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