Greenwashing-Verbot, EU-Regeln

Greenwashing-Verbot: Neue EU-Regeln für Umweltaussagen ab 27. September

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 21:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 27. September 2026 gelten strengere EU-Vorgaben für Umweltwerbung. Unternehmen müssen Claims belegen und riskieren hohe Bußgelder.

EU verschärft Greenwashing-Regeln: Unternehmen müssen Kommunikation prüfen
Ein minimalistisch beleuchtetes, leeres Industrielager mit Betonboden und Holzkisten im sanften Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem 27. September 2026 treten in der Europäischen Union verschärfte Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Kraft. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 zielt darauf ab, Verbraucher besser vor irreführendem „Greenwashing“ zu schützen. Für Unternehmen bedeutet dies eine umfassende Überprüfung ihrer gesamten Kommunikation, da bei Verstößen empfindliche Sanktionen drohen.

Striktes Verbot pauschaler Umweltaussagen

Ab dem 27. September 2026 ist die Verwendung allgemeiner Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ in der Kundenkommunikation stark eingeschränkt. Solche pauschalen Claims sind künftig nur noch zulässig, wenn eine anerkannte herausragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Ebenso untersagt die Richtlinie eigene Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einer unabhängigen Zertifizierung basieren.

Ein wesentlicher Aspekt der Neuregelung betrifft Aussagen zur Klimaneutralität. Werbeversprechen, die eine Klimaneutralität von Produkten suggerieren, sind unzulässig, wenn diese lediglich auf der Kompensation von Emissionen beruhen. Betroffen von den Verboten sind nicht nur Texte, sondern auch Bilder, Symbole und Gütezeichen, die eine nicht belegbare Umweltfreundlichkeit vermitteln.

Breites Spektrum betroffener Kanäle und Sanktionen

Die neuen Vorgaben gelten für jeden stationären Laden, jede Filiale sowie für sämtliche Online-Stores, die an Verbraucher in der EU verkaufen. Unternehmen müssen ihre Kommunikation auf Produkthinweisen, sogenannten Hangtags, Webseiten und in sozialen Medien bis zum Stichtag präzisieren oder unzulässige Inhalte entfernen.

Eine gesetzliche Übergangs- oder Abverkaufsregelung für Altbestände ist nicht vorgesehen, sodass die Regeln unmittelbar auch für bereits im Lager befindliche Produkte gelten.

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Bei Zuwiderhandlung drohen drastische Konsequenzen. Die Richtlinie sieht Geldbußen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes vor. In Italien etwa werden diese Sanktionen durch ein entsprechendes Dekret (D.Lgs. 30/2026) zur Umsetzung der EU-Vorgaben präzisiert. Neben staatlichen Bußgeldern verschärft das Klagerecht Dritter nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die rechtliche Lage für Unternehmen erheblich.

Branchenspezifische Auswirkungen und regionale Unterschiede

Besonderes Augenmerk liegt auf der Beauty-Branche und dem Beherbergungssektor. In der Kosmetikindustrie müssen grüne Claims künftig lückenlos belegbar sein. Schweizer Beherbergungsbetriebe, die Gäste im EU-Raum ansprechen, sind ebenfalls von der Richtlinie betroffen.

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Hierbei wird darauf hingewiesen, dass Programme wie „Swisstainable“ keine eigenständige Zertifizierung im Sinne der Richtlinie darstellen und somit nicht als alleiniger Beleg für pauschale Nachhaltigkeitsaussagen ausreichen. Bereits seit Anfang 2025 gelten in der Schweiz zudem verschärfte Vorgaben für Klimaaussagen nach dem nationalen UWG.

Während die meisten EU-Staaten den Stichtag im September 2026 einhalten, wird Schweden die Regeln voraussichtlich erst zum 1. Januar 2027 vollständig umsetzen. Ein weiterführender Vorschlag der EU-Kommission für eine Green-Claims-Direktive ist unterdessen seit dem Sommer 2025 blockiert.

Wirtschaft warnt vor Rechtsunsicherheit

Der aktuelle Vorbereitungsstand in der Wirtschaft ist laut Marktbeobachtern lückenhaft. Eine Studie der Wortliga im Auftrag von media4nature ergab im August, dass 51 Prozent von 578 untersuchten Unternehmens-Websites gegen die künftigen Vorgaben verstießen. Lediglich 36 Prozent hielten die Anforderungen bereits ein.

Vertreter der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) warnen vor einem erhöhten rechtlichen Konflikt- und Abmahnrisiko bei gleichzeitiger erheblicher Rechtsunsicherheit. Bereits im Mai 2025 hatten der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und 20 weitere Wirtschaftsverbände in einem Schreiben an EU-Stakeholder vor zu hohen Anforderungen gewarnt.

Der Hauptgeschäftsführer des GDV gab zu bedenken, dass bürokratische Hürden Unternehmen dazu bringen könnten, Umweltaussagen gänzlich zu vermeiden, was die nachhaltige Transformation behindere.

Zur Unterstützung des Handels bietet der BTE eine Handreichung an. Zudem präsentierten Experten für Lieferkettendaten kurz vor dem Inkrafttreten ein KI-Tool, das die Abstimmung von Zertifikaten erleichtern soll. Branchenexperten empfehlen Unternehmen dringend, nur noch konkrete und belegte Aussagen zu treffen.

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