Greenwashing-Verbot, Umweltaussagen

Greenwashing-Verbot: EU untersagt unbewiesene Umweltaussagen ab September

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 19:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab dem 27.09.2026 verbietet die EU unbelegte Umweltclaims auf Verpackungen. Unternehmen benötigen künftig Nachweise für Werbeversprechen.

EU-Verbot für Greenwashing: Neue Regeln zur Produktkennzeichnung ab September 2026
Nahaufnahme von verschiedenen nachhaltigen Produktverpackungen in einem Regal, die auf die neuen EU-Kennzeichnungsregeln hinweist. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Unternehmen in der Europäischen Union müssen sich auf eine grundlegende Änderung in der Produktkennzeichnung einstellen. Ab dem 27.09.2026 untersagt die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) die Verwendung allgemeiner und unbewiesener Umweltaussagen auf Produktverpackungen.

Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „ökologisch“ dürfen dann nur noch verwendet werden, wenn für diese Aussagen ein konkreter Nachweis erbracht werden kann.

Umfassendes Verbot irreführender Werbeaussagen

Die neue EU-Regelung zielt darauf ab, das Phänomen des sogenannten Greenwashings einzudämmen. Über das Verbot einzelner Begriffe hinaus untersagt die Richtlinie künftig auch allgemeine Umweltaussagen sowie Werbeversprechen, die auf einer CO2-Kompensation basieren. Ebenfalls unzulässig werden irreführende Geltungsbereiche von Umweltaussagen sowie die Verwendung von Siegeln, die nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Neuregelung betrifft die Bewerbung von gesetzlichen Standards. Unternehmen ist es künftig untersagt, gesetzlich vorgeschriebene Merkmale als besonderen ökologischen Vorteil darzustellen.

Zudem dürfen keine Vorteile beworben werden, die für die jeweilige Produktkategorie faktisch irrelevant sind. In Deutschland wird die EU-Richtlinie im Rahmen einer Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in nationales Recht umgesetzt.

Anforderungen an Zukunftsaussagen und Transparenz

Für Unternehmen, die mit langfristigen Umweltzielen werben möchten, steigen die Hürden erheblich. Aussagen wie „Klimaneutralität bis 2030“ sind laut der Richtlinie künftig nur noch zulässig, wenn ein detaillierter Umsetzungsplan vorliegt und dieser regelmäßig durch eine externe Prüfung verifiziert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass ökologische Zielsetzungen nicht lediglich als Marketinginstrument ohne substanzielle Grundlage dienen.

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Neben den reinen Umweltaspekten legt die Richtlinie einen verstärkten Fokus auf die Haltbarkeit von Produkten sowie auf Informationen zur Reparierbarkeit. Die rechtliche Verantwortung für die Zulässigkeit der verwendeten Werbeaussagen liegt dabei ausdrücklich beim jeweiligen Auftraggeber.

Reaktionen in der Wirtschaft: Beispiel Ritter Sport

Erste Auswirkungen der bevorstehenden Regelungen zeigen sich bereits im Handel. Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat damit begonnen, bestehende Verpackungen anzupassen.

Die bisherige Aufschrift „100% zertifiziert nachhaltiger Kakaobezug“ wird bei aktuellen Chargen mit einem Sticker überklebt, der lediglich die Gewichtsangabe „100g“ trägt. Das Unternehmen reagiert damit proaktiv auf die ab dem 27.09.2026 geltenden strengen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie.

Trotz der geänderten Kennzeichnung hält der Hersteller an seinem Bezugssystem fest. Das Unternehmen beziehe weiterhin zertifizierten Kakao, wobei der Anteil zu 90% nach den Standards der Rainforest Alliance und zu 10% nach Fairtrade-Kriterien zertifiziert sei.

Verbraucherschutz begrüßt die Neuregelung

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Verbraucherschützer werten die neuen Bestimmungen als wichtigen Fortschritt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte die Einführung der neuen Regeln gegen Greenwashing.

Die strengeren Vorgaben würden dazu beitragen, mehr Klarheit am Markt zu schaffen und Verbraucher vor irreführenden ökologischen Versprechen zu schützen. Durch die verpflichtenden Nachweise und die externe Prüfung von Zukunftsaussagen werde eine verlässlichere Grundlage für Kaufentscheidungen geschaffen.

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