Greenwashing-Verbot, Umweltaussagen

Greenwashing-Verbot: EU schärft Umweltaussagen ab September 2026

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 05:24 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission konkretisiert die EmpCo-Richtlinie: Ab Ende September 2026 sind unbelegte Umweltaussagen verboten. Erste Urteile in Italien und Deutschland zeigen die Richtung.

EU-Kommission verschärft Regeln: Sanktionen für vage Umweltclaims ab September 2026
Eine Person im Business-Outfit prüft in einem hellen Büro ein Nachhaltigkeitszertifikat auf einem Holztisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat finale Erläuterungen zur Auslegung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) vorgelegt. Mit der Veröffentlichung dieser FAQ-Sammlung werden die Weichen für eine deutlich strengere Regulierung von Umweltaussagen gestellt.

Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass vage Werbeversprechen mit ökologischem Bezug ab Ende September 2026 verboten sind und Verstöße sanktioniert werden.

Die zugrunde liegende Richtlinie (EU 2024/825) wurde bereits am 27.03.2024 verabschiedet. Sie zielt darauf ab, irreführende Geschäftspraktiken zu unterbinden und Verbraucher besser vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Ein zentraler Bestandteil ist das Verbot allgemeiner Umweltaussagen, die nicht durch anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt werden können.

Ab dem 27.09.2026 greifen diese Regelungen vollständig, einschließlich der entsprechenden Sanktionen. In Italien wurde die Umsetzung in nationales Recht bereits vollzogen, wobei das dortige Verbot vager Umweltclaims ebenfalls auf den 27.09.2026 datiert ist.

Rechtliche Präzedenzfälle und ethische Zertifizierungen

Trotz der Verschärfung bleiben bestimmte Kennzeichnungen weiterhin zulässig. Ethische Zertifizierungen, wie beispielsweise VEGANOK, können unter der EmpCo-Richtlinie bestehen bleiben, sofern deren Kommunikation transparent erfolgt.

Die rechtliche Durchsetzung der neuen Standards zeichnet sich jedoch bereits in der aktuellen Rechtsprechung ab. So unterband das Gericht in Mailand bereits im Juli 2025 irreführende Umweltaussagen unter Verweis auf die neuen Rahmenbedingungen.

Auch in Deutschland beschäftigen sich Gerichte zunehmend mit der Zulässigkeit von Nachhaltigkeitswerbung. Das Landgericht Hamburg verurteilte die Netto-Marken-Discount Stiftung am 15.07.2026 (Az. 3 W 33/26) zur Zahlung von 280,70 Euro zuzüglich Zinsen an die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

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Die EU-Kommission hat die finale Auslegung der EmpCo-Richtlinie vorgelegt – ab September 2026 drohen Sanktionen für vage Umweltclaims. Erste Urteile zeigen: Gerichte gehen bereits jetzt gegen irreführende Nachhaltigkeitswerbung vor. Jetzt Leitfaden zur rechtssicheren Umweltkommunikation sichern

Hintergrund war die Werbung für einen Fruchtjoghurt mit dem Slogan „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“. Das Gericht untersagte diese Aussage, da sie als irreführend eingestuft wurde; das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

In einem weiteren Verfahren unter demselben Aktenzeichen entschied das Oberlandesgericht Hamburg ebenfalls am 15.07.2026 über unzulässige Werbeformen. Hierbei wurde der Einsatz von Tierarzt-Testimonials für Tierarzneimittel als irreführend bewertet.

Das Gericht untersagte insgesamt elf Aussagen und stellte klar, dass ein Unternehmen für die eigene Werbung auch dann haftet, wenn es sich um Aussagen Dritter handelt, sofern diese unter die einschlägige EU-Verordnung fallen.

Internationaler Druck und zivilgesellschaftliche Kontrolle

Die Debatte um Greenwashing führt auch international zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Im Western District of Washington in den USA wurde Ende Juli 2026 eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht.

Dem Online-Handelsriesen werden irreführende Nachhaltigkeitsaussagen im Zusammenhang mit Meeresfrüchten vorgeworfen. Dies gewinnt vor dem Hintergrund an Bedeutung, dass laut Daten von NielsenIQ rund 78% der US-Verbraucher Wert auf einen nachhaltigen Lebensstil legen.

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Parallel zur staatlichen Aufsicht formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand gegen irreführende Werbepraktiken. Bereits im Oktober 2025 gründeten sieben Nichtregierungsorganisationen, darunter Sherpa, Zéro Waste France und Les Amis de la Terre, das „Observatoire citoyen de la publicité“ (OCP).

Dieses Beobachtungsorgan hat es sich zur Aufgabe gemacht, Greenwashing systematisch zu bekämpfen und die Einhaltung ökologischer Werbestandards kritisch zu begleiten. Mit dem nahenden Inkrafttreten der Sanktionen unter der EmpCo-Richtlinie im Herbst 2026 erhöht sich für Unternehmen weltweit der Druck, ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf eine rechtssichere und belegbare Basis zu stellen.

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