Greenwashing-Verbot ab September: bevh fordert Abverkaufsfrist
Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 19:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) hat sich angesichts bevorstehender regulatorischer Änderungen für umfassende Anpassungen im Handelsrecht und in der Steuerpolitik ausgesprochen. Kern der Forderungen ist eine Ausweitung der Abverkaufsfristen für Bestandsgegenstände im Rahmen einer neuen EU-Richtlinie sowie eine steuerliche Gleichstellung von Sachspenden gegenüber der Warenvernichtung.
Im Zentrum der Kritik steht die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825), die strengere Regeln gegen irreführende Umweltwerbung, das sogenannte Greenwashing, festlegt. Der bevh warnt daufbauend auf den neuen Vorgaben vor der Vernichtung neuwertiger Waren, sollte keine ausreichende Übergangsregelung geschaffen werden.
Ab dem 27.09.2026 greifen die Bestimmungen der Richtlinie vollständig. Der Verband fordert deshalb eine Abverkaufsfrist, die über dieses Datum hinausgeht.
Gefahr der Warenvernichtung durch Stichtagsregelung
Ohne eine solche Regelung müssten Händler befürchten, Produkte, die den neuen Kennzeichnungspflichten nicht entsprechen, nach dem Stichtag im September nicht mehr veräußern zu dürfen. Dies betreffe auch Ware, die technisch einwandfrei sei, aber unter den neuen Kriterien als unzureichend deklariert eingestuft würde.
Um eine ökologisch wenig sinnvolle Entsorgung verkaufsfähiger Produkte zu verhindern, setzt sich der Branchenverband für eine Verlängerung der Übergangsphasen ein.
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Wie der bevh mitteilte, beabsichtige die Bundesregierung zwar, sich auf europäischer Ebene für die Einführung einer einjährigen Abverkaufsfrist starkzumachen. Dennoch bleibe die Rechtsunsicherheit für die Unternehmen bis zu einer endgültigen Entscheidung bestehen. Der Verband drängt hier auf eine schnelle und rechtssichere Lösung, um den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit für ihre Lagerbestände zu geben.
Kritik an Umsatzsteuer auf Sachspenden
Parallel zur Diskussion um die Werberichtlinie kritisiert der bevh die gegenwärtigen steuerlichen Rahmenbedingungen für die Weitergabe von Waren. Aktuell sieht sich der Online- und Versandhandel mit der Situation konfrontiert, dass die Vernichtung von Gütern umsatzsteuerfrei bleibt, während auf Sachspenden an gemeinnützige Organisationen Steuern erhoben werden.
Dieser Zustand stelle für Unternehmen einen massiven Fehlanreiz dar, der die Entsorgung wirtschaftlich attraktiver mache als die soziale Weiterverwendung.
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Der Verband fordert daher einen generellen Steuererlass für Sachspenden. Eine solche Maßnahme würde die Kreislaufwirtschaft stärken und sicherstellen, dass Retouren oder Überbestände sinnvoll genutzt werden können.
Als bereits existierende Lösung für die logistische Abwicklung solcher Spendenprozesse verweist der bevh auf die Plattform innatura. Diese fungiert als Bindeglied zwischen Industrie, Handel und sozialen Einrichtungen und könnte bei einer entsprechenden Steuerreform eine zentrale Rolle bei der Vermeidung von Abfällen einnehmen.
Zusammenfassend betont der bevh, dass die Kombination aus den neuen EU-Kennzeichnungspflichten und dem geltenden deutschen Umsatzsteuerrecht die Branche vor erhebliche Hürden stelle. Ohne politische Korrekturen drohe ein Szenario, in dem funktionstüchtige Güter allein aus bürokratischen und steuerlichen Erwägungen dem Wirtschaftskreislauf entzogen werden müssten.
