Green Claims Directive: EU-Kommission streicht Anti-Greenwashing-Gesetz
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 01:44 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Europäische Kommission lässt ihr zentrales Gesetzesvorhaben gegen irreführende Umweltwerbung fallen. In dem am 4. November 2026 veröffentlichten Arbeitsprogramm für 2027 hat die Brüsseler Behörde die Green Claims Directive von der Agenda gestrichen.
Der ursprüngliche Richtlinienentwurf mit dem Aktenzeichen COM(2023) 166 wurde in den Rücknahme-Anhang aufgenommen und soll innerhalb von sechs Monaten förmlich zurückgezogen werden. Bis zum formellen Abschluss des Verfahrens bleibt das Dossier formal anhängig.
Mangelnde Einigung im Rat führt zum Aus
Die Kommission begründete den Schritt in ihrem Arbeitsprogramm damit, dass eine Unterstützung der Mitgliedstaaten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens unwahrscheinlich sei. Das Gesetzgebungsverfahren war zuvor über drei Jahre anhängig.
Im Juni 2024 erzielte der Rat keine Einigung auf ein Verhandlungsmandat, und auch ein Vermittlungsversuch der Ratspräsidentschaft im Jahr 2025 blieb ohne Erfolg. Fachmedien verweisen allerdings darauf, dass das Ratsdokument 11312/24 eine Einigung auf eine Verhandlungsposition am 17. Juni 2024 festhält, was der Darstellung im Arbeitsprogramm widerspricht.
Der im März 2023 vorgelegte Entwurf sah weitreichende Pflichten für Unternehmen vor. Geplant war eine Nachweispflicht für freiwillige Umweltaussagen, die vor ihrer Veröffentlichung durch unabhängige, akkreditierte Prüfstellen hätte verifiziert werden müssen. Zudem verlangte der Vorschlag bei klimabezogenen Werbeaussagen eine strikte Trennung zwischen der eigenen operativen Geschäftstätigkeit und externen Kompensationsmaßnahmen.
Die Rücknahme ist Teil einer umfassenderen Entlastungsinitiative. Das Arbeitsprogramm 2027 unter dem Titel „European Union – Standing up for one another“ umfasst insgesamt 23 neue legislative und nicht-legislative Vorschläge, darunter zehn Vereinfachungspakete. Gleichzeitig sieht das Dokument die Rücknahme von 18 Initiativen vor, zu denen die Green-Claims-Richtlinie zählt, sowie die Aufhebung von 14 Rechtsakten.
Geltende Vorschriften greifen bereits
Trotz des Abbruchs der Green-Claims-Initiative bleibt das bestehende EU-Verbraucherschutzrecht gegen unlautere Praktiken in Kraft. Die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel gilt seit dem 27. September 2026 unverändert fort. Diese untersagt bereits allgemeine Umweltaussagen ohne belastbaren Nachweis, Werbeaussagen über ein gesamtes Produkt bei nur teilweisem Umweltbezug sowie klimabezogene Angaben, die rein auf Kompensationen beruhen.
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Nachhaltigkeitssiegel sind demnach nur noch bei offizieller Zertifizierung oder staatlicher Festsetzung erlaubt. Zudem setzen Aussagen über künftige Klimaneutralität einen messbaren, zeitlich befristeten Plan mit regelmäßiger Überprüfung durch Dritte voraus.
In Österreich ist dieses Regelwerk über das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt, sodass nur konkrete und belegbare Angaben zulässig sind und Verstöße durch die Verbraucherschutzbehörden sanktioniert werden können.
Reaktionen aus der Wirtschaft
Aus den Wirtschaftsverbänden kommt Unterstützung für die Entscheidung der Kommission. Die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich begrüßte die Rücknahme der Richtlinie. Der ursprüngliche Vorschlag hätte umfassende Lebenszyklusanalysen und Vorabprüfungen durch Prüfstellen verlangt, was nach Verbandsansicht zu zusätzlichen bürokratischen Kosten und zeitlichen Verzögerungen geführt hätte.
Jürgen Streitner, Abteilungsleiter in der Wirtschaftskammer Österreich, verwies darauf, dass das bestehende EU-Verbraucherschutzrecht bereits wirksam gegen unlautere Werbung vorgehe und die zusätzliche Richtlinie zu Doppelregulierungen geführt hätte.
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Gleichzeitig forderte der Verband laut einem Bericht vom 5. November 2026 eine Überprüfung weiterer Vorhaben des Green Deals, darunter die Ökodesign-Verordnung mit dem digitalen Produktpass, die Entwaldungsverordnung sowie die Energieeffizienz-Richtlinie.
Zudem plädiert die Organisation für ein Prinzip zur Vermeidung von Mehrfachmeldungen bei Daten sowie eine Ausweitung der Umsetzungsfristen für delegierte Rechtsakte von 18 auf 36 Monate.
