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Google-Strafe: EU wendet Digital Markets Act erstmals in voller Härte an

27.05.2026 - 14:30:37 | boerse-global.de

Die EU-Kommission plant eine Milliardenstrafe gegen Google wegen Selbstbevorzugung bei der Suche. Es wäre die erste harte DMA-Sanktion.

Google-Strafe: EU wendet Digital Markets Act erstmals in voller Härte an - Foto: über boerse-global.de
Google-Strafe: EU wendet Digital Markets Act erstmals in voller Härte an - Foto: über boerse-global.de

Die Europäische Kommission bereitet eine Rekordstrafe gegen Google vor – es geht um die Vormachtstellung des Tech-Riesen bei der Internetsuche.

Der Konzern soll eine Geldbuße im hohen dreistelligen Millionenbereich zahlen, wie aus informierten Kreisen verlautet. Grund sind Vorwürfe, dass Google weiterhin seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt. Damit würde die EU erstmals das neue Digital Markets Act (DMA) in voller Härte anwenden.

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Vorwurf der Selbstbevorzugung

Die drohende Strafe ist das Ergebnis einer Untersuchung, die seit März 2025 läuft. Die Wettbewerbshüter werfen Google vor, eigene Spezialdienste – etwa für Flugbuchungen, Hotelreservierungen oder Restaurantlisten – in den allgemeinen Suchergebnissen ungerechtfertigt zu bevorzugen. Diese Praxis der Selbstbevorzugung ist ein zentraler Punkt des DMA, der kleineren Anbietern faire Chancen im digitalen Markt verschaffen soll.

Die Entscheidung über die Höhe der Strafe soll noch vor der Sommerpause der Kommission fallen. Zwar wäre die Summe ein Rekord für einen DMA-Verstoß, sie bleibt aber unter dem maximal möglichen Rahmen. Grund dafür ist offenbar die Kompromissbereitschaft, die Google während des Verfahrens gezeigt hat. Die endgültige Zustimmung liegt bei Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Google selbst verteidigt seine Praxis: Die von den Regulierern geforderten Anpassungen hätten die Nutzererfahrung verschlechtert. Das Unternehmen argumentiert, dass die integrierten Suchergebnisse den Komfort und die Qualität böten, die Verbraucher erwarteten.

Der Kampf um die Daten

Parallel dazu tobt ein zweiter Konflikt: der Zugang zu Googles riesigen Suchdatenbeständen. Nach Artikel 6(11) des DMA, der seit März 2024 für Google gilt, muss der Konzern als sogenannter Gatekeeper Ranking-, Abfrage-, Klick- und Werbedaten mit Drittanbietern teilen.

Seit Inkrafttreten der Regelung hat Google drei Compliance-Berichte vorgelegt, ein Lizenzmodell für seine Daten eingeführt und zwei Workshops veranstaltet. Doch die Konkurrenz ist alles andere als zufrieden: Die bereitgestellten Informationen seien für die Verbesserung eigener Dienste praktisch wertlos. Zudem seien die Lizenzgebühren prohibitiv hoch.

Bis Ende Juli 2026 muss die EU-Kommission entscheiden, ob Googles Datenweitergabe den gesetzlichen Anforderungen genügt – oder ob härtere Maßnahmen nötig sind.

Transatlantische Rechtsfronten

Der Druck auf Google kommt nicht nur aus Brüssel. In den USA kämpft der Konzern gegen ein Gerichtsurteil, das ihn als Monopolisten einstuft. Besonders brisant: Die Klage betrifft auch die lukrativen Verträge mit Apple und Mozilla, die Google als Standardsuchmaschine festlegen.

In der Berufung argumentiert Google, sein Erfolg beruhe auf überlegener Produktqualität – nicht auf illegalen Exklusivverträgen. Die Anwälte des Konzerns stellen zudem die Marktdefinition infrage: Spezialisierte Suchplattformen wie Amazon würden nicht ausreichend berücksichtigt.

Besonders heikel ist eine Auflage des US-Verfahrens, die Google zwingen würde, Nutzerdaten mit Konkurrenten wie OpenAI zu teilen. Dagegen wehrt sich das Unternehmen vehement – und nimmt damit exakt die gleiche Position ein wie in Europa.

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Präzedenzfall für die Digitalwirtschaft

Das aktuelle Verfahren ist der erste große Härtetest für das DMA, das seit Mai 2023 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes war es, die langwierigen traditionellen Kartellverfahren zu umgehen. Die Strafe mag hoch sein – doch sie folgt auf eine Geschichte von Milliardenbußgeldern gegen Google. Erst im September 2025 verhängte die Kommission eine Strafe von 2,95 Milliarden Euro wegen Praktiken im Werbegeschäft.

Marktbeobachter sehen in den Verfahren einen Präzedenzfall für andere Gatekeeper wie Meta und Apple. Der Kern des Konflikts: der schmale Grat zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Notwendigkeit, kleineren Innovatoren den Zugang zu Daten zu ermöglichen – gerade in einer zunehmend KI-getriebenen Suchlandschaft.

Ausblick: Was kommt auf den Suchmarkt zu?

Die kommenden Monate werden richtungsweisend. Die Entscheidung über die Selbstbevorzugungs-Strafe wird zeigen, wie strikt die EU die Fairness-Regeln des DMA durchsetzen will. Doch die größere Wirkung könnte von der Juli-Entscheidung über den Datenzugang ausgehen.

Sollte die Kommission Googles Lizenzmodell für unzureichend erklären, könnte sie eine grundlegende Neuordnung erzwingen. Die Folge wäre ein fragmentierterer Suchmarkt, in dem Alternativanbieter mit Googles historischen Daten ihre Algorithmen trainieren. Hält Googles Verteidigung, dürfte der Konzern seine dominante Position mit nur kleinen Anpassungen behaupten.

Die Branche bereitet sich auf einen möglichen Umbruch vor. Für Google geht es darum, die regulatorischen Hürden zu nehmen, ohne das integrierte Ökosystem zu opfern, das seinen globalen Erfolg ausmacht. Für Brüssel steht die Schaffung eines digitalen Marktes auf dem Spiel, in dem die nächste Generation von Suchtechnologie nicht von einem einzelnen Player erstickt wird.

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