Google klagt gegen EU: Suchdaten sollen ab Januar 2027 an Konkurrenten gehen
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 21:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Google hat beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg Klage gegen zwei spezifische Auflagen der EU-Kommission eingereicht. Wie aus Berichten von Fachdiensten hervorgeht, verbindet das Unternehmen Alphabet, zu dem Google gehört, die Berufung gegen die Weitergabe von Suchdaten mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.
Ziel dieses Antrags auf eine einstweilige Verfügung ist es, die Vollstreckung der Datenweitergabe-Entscheidung bis zu einem endgültigen Berufungsurteil auszusetzen.
Die Klage richtet sich gegen zwei Spezifizierungsbeschlüsse der EU-Kommission vom 16. Juli 2026, die auf Basis des Digital Markets Act (DMA) ergangen sind. Diese verpflichten den Konzern dazu, sein mobiles Betriebssystem Android stärker für konkurrierende Anbieter von Künstlicher Intelligenz (KI) zu öffnen und anonymisierte Suchdaten an Mitbewerber weiterzugeben. Die Einreichung der Klageschrift beim EuG erfolgte am 28. September 2026.
Streit um die Weitergabe von Suchdaten und Datenschutz
Ein zentraler Punkt der juristischen Auseinandersetzung ist die Verpflichtung nach Artikel 6 Absatz 11 des DMA. Demnach muss Google anonymisierte Daten zu Internetanfragen – darunter Rankings, Klicks und Ansichten – an konkurrierende Suchmaschinen und KI-Chatbots zur Verfügung stellen, sofern diese mindestens 50.000 monatliche Nutzer in der EU vorweisen können.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, sieht das Verfahren der EU-Kommission vor, dass jede Datengruppe mindestens 1.000 Nutzer bündelt und sensible Anfragen aussortiert werden.
Google-Manager Oliver Bethell kritisierte dieses Vorgehen jedoch als unzureichend. Er warnte vor einem irreversiblen Schaden für die Privatsphäre der Nutzer durch eine mangelhafte Anonymisierung. Die EU-Kommission hielt dem entgegen, dass die etablierten Schutzvorkehrungen solide und wirksam seien.
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Konkurrenten wie DuckDuckGo unterstützen die Position der Brüsseler Behörde. Dort wird die Auffassung vertreten, dass Google mit der Klage lediglich Zeit gewinnen wolle.
Öffnung von Android für konkurrierende KI-Dienste
Der zweite Teil der Klage betrifft die Öffnung von insgesamt 11 Android-Funktionen für Drittanbieter. Gemäß Artikel 6 Absatz 7 des DMA muss Google fremden KI-Assistenten wie ChatGPT, Claude oder Perplexity einen vergleichbaren Zugriff auf Hardware- und Software-Schnittstellen gewähren, wie ihn der hauseigene Dienst Gemini besitzt.
Davon betroffen sind unter anderem die Sprachaktivierung, verschiedene App-Aktionen, Sensoren des Geräts sowie das lokale Modell Gemini Nano. Die EU-Kommission sieht darin einen notwendigen Schritt, um den Wettbewerb im Bereich der digitalen Assistenten zu fördern. Google kontrolliert derzeit etwa 60 Prozent der Mobilgeräte in der Europäischen Union über das Android-System.
Fristen und drohende Bußgelder
Trotz der eingereichten Klage haben die rechtlichen Schritte zunächst keine aufschiebende Wirkung. Die von der EU gesetzten Fristen bleiben somit bindend, sofern dem Antrag auf einstweilige Verfügung nicht stattgegeben wird. Demnach müssen die Suchdaten ab Januar 2027 bereitgestellt werden. Die Anpassungen an Android sind für Juli 2027 vorgesehen.
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Für das kommende Betriebssystem Android 18 bedeutet dies eine Umsetzung der Kernfunktionen bis zum 1. August 2027. Bis zum 1. August 2028 muss Google zudem in Android 19 die parallele Sprachaktivierung mehrerer Assistenten ermöglichen.
Bei Verstößen gegen die DMA-Auflagen drohen empfindliche Strafen. Die EU-Kommission kann Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Der Konzern ist bereits mehrfach mit Sanktionen konfrontiert worden: Am 23. Juli 2026 verhängte die Kommission DMA-Bußgelder in Höhe von insgesamt 890 Millionen Euro gegen Google.
Zudem verhängte die irische Datenschutzbehörde am 21. September 2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro aufgrund von Standort-Tracking. In den vergangenen Jahren zahlte der Konzern insgesamt bereits mehr als 10 Milliarden Euro an Geldbußen wegen Verstößen gegen EU-Vorschriften.
