Google haftbar: Münchner Gericht stoppt KI-Falschinformationen
11.06.2026 - 21:18:38 | boerse-global.de
Die einstweilige Verfügung vom 28. Mai 2026 gibt zwei Münchner Verlagen recht, gegen die Googles „AI Overviews“ falsche Vorwürfe erhoben hatten.
KI-Texte sind keine bloßen Suchergebnisse
Die KI-Funktion hatte den Verlagen unlauteres Geschäftsgebaren, Abo-Fallen und Verwicklung in Betrugsmaschen unterstellt. Das System ordnete Informationen über dubiose Drittfirmen fälschlich den klagenden Unternehmen zu.
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Das Gericht folgte nicht Googles Argumentation, die KI-Übersichten seien nur eine Vorschau auf Suchergebnisse. Die Richter stuften die Texte als eigenständige, in sich abgeschlossene Äußerungen von Google ein. Da die KI neue Inhalte erschaffe, verliere der Konzern das übliche Haftungsprivileg für Suchmaschinenbetreiber – vom Vermittler zum unmittelbar verantwortlichen Störer.
Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld drohen
Die Verfügung untersagt Google die Verbreitung der rufschädigenden Behauptungen. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro. Google trägt zudem 80 Prozent der Verfahrenskosten. Das Urteil (Az. 26 O 869/26) knüpft an eine Entscheidung aus Frankfurt vom September 2025 an.
Branchenanalysten sehen einen Präzedenzfall. Die rechtliche Verantwortung für KI-Inhalte lässt sich nicht durch Quellenverweise abwenden. Das ist brisant: Schätzungen zufolge sind 9 bis 11 Prozent der KI-Antworten faktisch fehlerhaft. Nur rund ein Prozent der Nutzer klickt Quellenlinks zur Verifizierung an.
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Internationale Wirkung
Google will das Urteil prüfen, eine Berufung gilt als wahrscheinlich. Die Entscheidung könnte Anbieter zwingen, ihre KI-Filter in Europa zu verschärfen – die Verfügung gilt international. Google hat die betroffenen Aussagen bereits maschinell angepasst.
Das Urteil stärkt die Position von Unternehmen und Personen gegen rufschädigende KI-Inhalte. Der AI Act und geltendes Medienrecht finden auch auf automatisierte Suchzusammenfassungen Anwendung.
