Goldman Sachs verurteilt: 1,45 Mio. Pfund für Elternzeit-Diskriminierung
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 04:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Gerichte und Politik präzisieren den rechtlichen Rahmen für Beschäftigte. Im Fokus: Schutz vor Diskriminierung, Schadensersatz bei Datenschutzverstößen und die Gleichstellung bei der Entlohnung.
Bewerber müssen Behinderung nicht offenlegen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln stärkt die Rechte von Bewerbern mit Beeinträchtigungen. Nach dem Urteil vom 16. April 2026 (Az. 6 SLa 574/25) sind Arbeitssuchende nicht verpflichtet, eine Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch zu erwähnen. Die Frage danach gilt als unzulässig – eine falsche Antwort darauf stellt keine arglistige Täuschung dar.
Im konkreten Fall erklärten die Richter die Kündigung einer Reinigungskraft für unwirksam. Zudem fehlte die erforderliche Zustimmung des Integrationsamts.
Parallel dazu wird auf politischer Ebene eine Grundgesetzänderung diskutiert. Die SPD strebt an, das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität zu erweitern. Auslöser war ein gewaltsamer Vorfall bei einer CSD-Veranstaltung. Ein Gesetzentwurf der Grünen liegt seit Oktober 2025 vor, der Bundesrat befasste sich bereits im September 2025 mit dem Thema.
Verbände wie der LSVD+ erhoffen sich mehr Rechtssicherheit. Die Union lehnt die Änderung ab und verweist auf den bereits bestehenden Schutz.
BGH senkt Hürden für Datenschutz-Schadensersatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen für immateriellen Schadensersatz nach der DSGVO gesenkt. In einem am 23. Juni 2026 entschiedenen Fall (Az. VI ZR 97/22) bekam ein Bewerber Recht: Eine vertrauliche Nachricht über sein Gehalt war versehentlich an einen Dritten gegangen.
Laut den Richtern begründen bereits der Kontrollverlust über die Daten sowie die Furcht vor Missbrauch einen ersatzfähigen Schaden. Die genaue Höhe der Entschädigung muss nun das Oberlandesgericht Frankfurt festlegen.
International sorgt ein Urteil aus London für Aufsehen. Am 29. Juli 2026 verurteilte ein Gericht die Investmentbank Goldman Sachs zur Zahlung von rund 1,45 Millionen Pfund an einen ehemaligen Manager. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschäftigte im Zusammenhang mit seiner Elternzeit im Jahr 2022 diskriminiert und unrechtmäßig gekündigt wurde.
In Österreich bestätigte der Verwaltungsgerichtshof eine Millionenstrafe gegen die Österreichische Post. Das Unternehmen hatte ohne Zustimmung Profile zur politischen Affinität von über zwei Millionen Bürgern erstellt und verkauft. Die Buße: 13 Millionen Euro.
Angesichts der präzisierten Rechtsprechung zu Arbeitszeiten und Fahrtwegen müssen Betriebe ihre Dokumentation jetzt dringend anpassen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeitaufzeichnung rechtssicher umsetzen und Bußgelder vermeiden. Tausende Personalverantwortliche nutzen bereits diese kostenlose Checkliste zur Arbeitszeiterfassung
Fahrten zum Einsatzort zählen als Arbeitszeit
Auch bei Arbeitszeit und Vergütung gibt es Klarstellungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 9. Oktober 2025 (C-110/24): Fahrten von einem festen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten sind Arbeitszeit – sofern der Arbeitgeber den Rahmen vorgibt. Für Betroffene können Nachzahlungen von monatlich bis zu 400 Euro drin sein.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 3. Juni 2025 (9 AZR 137/24) klargestellt: Bei der Berechnung von Urlaubsabgeltungen nach Langzeiterkrankungen sind krankheitsbedingte Fehlzeiten aus dem Referenzzeitraum herauszurechnen. Maßstab bleibt der übliche Stundenlohn.
Ein weiteres BAG-Urteil vom 25. März 2026 (5 AZR 108/25) erklärte Klauseln für unwirksam, die Arbeitgebern ein pauschales Recht zur Freistellung nach einer Kündigung einräumen. Begründung: Beschäftigte haben ein grundsätzliches Interesse an tatsächlicher Arbeit.
Bei der Entgelttransparenz müssen Unternehmen die Gehälter von Teilzeitkräften auf Vollzeitäquivalente hochrechnen. Nur so lässt sich der Median der männlichen Vergleichsgruppe korrekt ermitteln und strukturelle Benachteiligung vermeiden.
Da Gerichte pauschale Freistellungsklauseln zunehmend kritisch sehen, gewinnt die rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen an Bedeutung. Mit diesem Gratis-E-Book und den darin enthaltenen Musterformulierungen ersparen sich Personalverantwortliche teure Fehler und langwierige Rechtsstreitigkeiten. Arbeitsverhältnis beenden ohne Kündigungsfrist und ohne Anwalt: So geht's rechtssicher
BMW baut Tausende Stellen ab – Diversität sinkt
Große Industrieunternehmen bereiten umfangreiche Personalmaßnahmen vor. BMW plant zwischen Oktober 2026 und Ende 2027 den Abbau von 8.000 Stellen über ein freiwilliges Abfindungsprogramm. Für langjährige Führungskräfte sind sechsstellige Summen im Gespräch.
Bei HKM in Duisburg-Huckingen soll die Belegschaft bis Ende 2028 von 3.000 auf 1.000 Personen schrumpfen. Ein Sozialplan sieht einen Grundfaktor von 1,05 für Abfindungen vor.
Gleichzeitig zeigen aktuelle Daten einen Rückgang der Diversität in Führungspositionen. Im Mai 2026 sank der Frauenanteil in den Vorständen großer börsennotierter Unternehmen leicht auf 19,1 Prozent. In den Aufsichtsräten stagnierte die Quote bei rund 37 Prozent. Bundesfrauenministerin Karin Prien sprach sich für eine stärkere Repräsentanz von Frauen in Führungsebenen aus.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
