GoBD-Verstöße: Jeder vierte Kfz-Betrieb riskiert Hinzuschätzungen
23.06.2026 - 04:10:04 | boerse-global.de
Wer die GoBD nicht einhält, riskiert bei Betriebsprüfungen empfindliche Strafen.
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Besonders betroffen: Das Kfz-Gewerbe
Ein aktueller Branchenleitfaden zeigt: Jeder vierte Kfz-Betrieb muss mit Hinzuschätzungen rechnen. Die Prüfungen dauern im Schnitt mehrere Tage. Die Finanzämter achten streng auf Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Buchungsdaten.
Die Folgen von Verstößen sind massiv. Sie reichen von Bußgeldern bis 5.000 Euro bis zur kompletten Verwerfung der Buchführung. Auch die Kassensicherungsverordnung bleibt ein Thema – speziell bei Bargeschäften. Branchensoftware wie CATAMA soll hier Abhilfe schaffen.
ERP-Markt wächst – aber viele Projekte scheitern am Budget
Der Markt für ERP-Systeme in der DACH-Region erreichte 2025 ein Volumen von 3,2 Milliarden Euro. Aktuell setzen 43 Prozent der Unternehmen auf Cloud-Lösungen. Doch die Implementierung bleibt riskant: Laut BARC-Daten liegen 34 Prozent der Projekte über dem geplanten Budget.
Große Systeme wie SAP S/4HANA, Microsoft Dynamics 365, proALPHA oder Sage 100 decken GoBD, DATEV-Schnittstellen und E-Rechnungsformate wie ZUGFeRD 2.3 standardmäßig ab. Für kleinere Betriebe gibt es spezialisierte Anbieter. Kalkura stellte im Juni eine KI-gestützte Software vor, die Angebote und Rechnungen in unter einer Minute GoBD-konform erstellen soll.
Digitales Meldesystem: VeR legt Strategie vor
Der Verband elektronische Rechnung (VeR) will steuerrelevante Kerndaten automatisiert an die Finanzverwaltung übermitteln. Sein Konzept vom Mai 2026 setzt auf B2B-E-Rechnungen und bestehende Infrastrukturen wie Peppol. Ziel ist ein „Ende-zu-Ende-Prozess“.
Der Verband empfiehlt eine enge Anlehnung an europäische Standards wie ViDA (VAT in the Digital Age). E-Invoicing-Provider sollen die Prozesse effizient gestalten und Mehrfachbelastungen vermeiden.
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Steuerberater kritisieren geplante KI-Regeln
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt die Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft im Jahressteuergesetz 2026. Doch die geplanten Regelungen zum KI-Einsatz in der Abgabenordnung (§§ 29c, 30 AO) gehen ihr zu weit. Die Formulierungen seien unbestimmt.
Zudem fordert die Kammer die Streichung von Sanktionen bei fehlerhafter Datensatzbeschreibung (DSFinV-K/BV). Die vorgesehenen Rechtsfolgen seien unverhältnismäßig. Auch eine Reform der Zinsregelungen bei der Steuerfestsetzung stehe auf der Wunschliste.
Geldwäscheprävention: Behörden verschärfen Kontrollen
Die BaFin plant für 2026 bis 2029 verstärkte Prüfungen. Unternehmen müssen jährliche, dokumentierte Mitarbeiterunterweisungen nach dem Geldwäschegesetz durchführen. Wer die Aufsichtspflicht verletzt, riskiert persönliche Haftung der Geschäftsleitung.
Die Bußgelder können im Extremfall 5 Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes betragen. Ab Juli 2027 übernimmt die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt die Aufsicht – und vereinheitlicht die Standards.
