Wartungsarbeiten, Notfall-Meldungen

goAML-Portal: Wartungsarbeiten im Mai zwingen zu Notfall-Meldungen

02.05.2026 - 09:40:05 | boerse-global.de

Das goAML-Meldeportal für Geldwäscheverdacht wird Mitte Mai für drei Tage gewartet. Unternehmen müssen auf Fax-Ausweichverfahren zurückgreifen.

goAML-Portal: Wartungsarbeiten im Mai zwingen zu Notfall-Meldungen - Foto: über boerse-global.de
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Betroffene Unternehmen müssen auf Fax-Ausweichverfahren umschwenken.

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Drei Tage Offline-Zeit für das System

Der Generalzolldirektion und die Financial Intelligence Unit (FIU) haben eine umfassende Wartung des goAML-Webportals angekündigt. Von Freitag, dem 15. Mai 2026, 18:00 Uhr, bis Montag, dem 18. Mai 2026, 8:00 Uhr, bleibt die Plattform komplett unerreichbar. In dieser Zeit können keine Verdachtsmeldungen (SARs) elektronisch eingereicht werden.

Für dringende Fälle haben die Behörden einen Notfallmechanismus eingerichtet. Bei sogenannten Fristfällen – wenn eine Meldung gesetzlich sofort erforderlich ist – darf per Fax gemeldet werden. Die entsprechenden Formulare (033572 und 033573) stehen im Formularmanagementsystem der Bundesfinanzverwaltung bereit. Die Faxnummer lautet 0228 303-98551.

Die Zollverwaltung betont jedoch: Dieser Ausweichweg ist nur für wirklich eilige Sachverhalte gedacht. Alle anderen Meldungen sollen bis zur Wiederinbetriebnahme des Portals am Montagmorgen zurückgestellt werden.

Hintergrund: Neue Meldeverordnung seit März

Die Wartungsarbeiten stehen im direkten Zusammenhang mit der neuen Geldwäsche-Meldeverordnung (GwGMeldV), die am 1. März 2026 in Kraft getreten ist. Sie führt einheitliche nationale Standards für Verdachtsmeldungen ein und zielt auf höhere Datenqualität ab.

Seit März müssen Meldungen strengen XML-Schemata folgen, die in geschützten Bereichen der Zoll-Website bereitgestellt werden. Die neuen Anforderungen umfassen unter anderem:
- Ein internes Aktenzeichen
- Detaillierte Begründungen des Verdachts nach einem FIU-Katalog
- Vollständige Angaben zu allen Beteiligten und wirtschaftlich Berechtigten

Das goAML-System prüft Meldungen inzwischen automatisch auf formale Korrektheit. Diese Validierung soll die Zahl unvollständiger oder sogenannter "defensiver Meldungen" reduzieren – also Eingaben, die Unternehmen nur zur Absicherung einreichen, ohne eine nachprüfbare Tatsachengrundlage zu liefern.

Steigender Druck auf Unternehmen

Die Ankündigung kommt zu einer Zeit verschärfter Regulierung. Seit dem 1. Januar 2024 müssen nahezu alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz bei goAML registriert sein – unabhängig davon, ob sie einen konkreten Verdachtsfall haben.

Ein neues Gesetz – das „Gesetz zur Stärkung der Zollverwaltung und zur Bekämpfung der Finanzkriminalität" (ZFG) – droht mit empfindlichen Strafen für Verstöße. Wer die Registrierung vorsätzlich unterlässt, muss mit Bußgeldern von bis zu 150.000 Euro rechnen. Bei Fahrlässigkeit drohen bis zu 100.000 Euro.

Besonders für bestimmte Warenhändler tickt die Uhr: Bislang waren sie von der Registrierungspflicht befreit, sofern sie nicht mit hochriskanten Gütern wie Edelmetallen oder Luxusfahrzeugen handelten. Diese Ausnahme läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Warenhändler ein aktives goAML-Konto vorweisen.

Entwicklung des Portals

Die FIU hat das goAML-Portal in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Ein Meilenstein war die Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) am 1. September 2025. Seither schützt ein Einmal-Passwort (OTP) die sensiblen Finanzdaten vor unbefugtem Zugriff.

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Die Software selbst stammt vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und wird von Financial Intelligence Units weltweit genutzt. In Deutschland hat sie die Meldepraxis grundlegend verändert – von papierbasierten oder unstrukturierten elektronischen Einreichungen hin zu einem datengetriebenen System.

Fachleute sehen in den aktuellen Updates mehr als bloße Wartung: Deutschland bereitet sich auf die Anforderungen der neuen Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) vor, die ihre Arbeit in den vergangenen Monaten aufgenommen hat. Die standardisierte XML-Berichterstattung und höhere Datenqualität gelten als Voraussetzung für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch innerhalb der EU.

Handlungsempfehlungen für Compliance-Verantwortliche

Angesichts der bevorstehenden Wartungsarbeiten raten Experten, die internen Prozesse zu überprüfen. Alle laufenden Einträge im Portal sollten vor dem 15. Mai gespeichert werden, um Datenverluste zu vermeiden.

Langfristig bleibt die Unverzüglichkeit der Meldung der entscheidende Faktor. Aktuelle Vorgaben von BaFin und FIU schreiben vor: Sobald ein Verdacht erhärtet ist, muss die Meldung in der Regel am selben Tag oder spätestens am folgenden Werktag erfolgen. Diese verbindliche Frist erfordert gut integrierte Compliance-Software und effiziente interne Abläufe.

Die Zollverwaltung stellt die Wartungsarbeiten als notwendigen Schritt dar, um ein robustes und zukunftssicheres Meldesystem zu gewährleisten. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies: Vorbereitung ist alles.

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