GModG-Entwurf, NKR

GModG-Entwurf: NKR und Bundesrat fordern umfangreiche Nachbesserungen

09.06.2026 - 21:07:02 | boerse-global.de

Das Gebäudemodernisierungsgesetz steht vor der parlamentarischen Beratung massiv in der Kritik. Experten und Verbände fordern Nachbesserungen.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Heftige Kritik vor der Beratung
GModG-Entwurf - Ein verunsicherter Hausbesitzer betrachtet Baupläne und Rechnungen, umgeben von Symbolen der Gebäudemodernisierung. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) steht unmittelbar vor der parlamentasischen Beratung massiv in der Kritik. Experten, Branchenverbände und Politiker melden deutlichen Widerstand an.

NKR und Bundesrat fordern Nachbesserungen

Bereits Anfang Juni hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) den Entwurf kritisiert. Am Montag sprachen sich mehrere Ausschüsse des Bundesrates für umfangreiche Änderungen aus. Die Kritikpunkte: bürokratische Hürden, Rechtsunsicherheiten und unklare Kostenfolgen für die Bürger.

Besonders brisant: Die Bundesregierung kann die tatsächliche Klimawirkung und die langfristige Kostenentwicklung offenbar nicht belastbar beziffern. Der Grünen-Politiker Kassem Taher Saleh monierte eine fehlende fundierte Folgenabschätzung.

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Verbände: „Politik bremst die Wärmewende“

Aus der Heizungs- und Sanitärbranche kommt scharfer Gegenwind. Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), bezeichnete die anhaltende politische Unruhe als erhebliches Hemmnis für die Modernisierung. Er fordert verlässliche Rahmenbedingungen und eine Senkung der Stromkosten.

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) verlangte heute konkrete Nachbesserungen noch vor der ersten Lesung im Bundestag. Der Verband plädiert für einen standardisierten Vollkostenvergleich bei Heizungsinvestitionen. Dieser soll künftige CO?-Preispfade, Gasnetzrisiken und die Anforderungen der geplanten „Biotreppe“ berücksichtigen.

Was die Reform vorsieht

Der am 13. Mai vom Kabinett beschlossene Entwurf bringt eine Kehrtwende: Die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch entfällt. Neue Gas- und Ölheizungen wären damit wieder erlaubt – allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung.

Die sogenannte Biotreppe verlangt, dass diese Anlagen ab 2029 einen Anteil von 10 Prozent biogenen Brennstoffen nutzen. Dieser steigt schrittweise auf 15 Prozent (2030), 30 Prozent (2035) und schließlich 60 Prozent bis 2040.

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Verbraucherschützer warnen vor Kostenfalle

Bereits im Frühjahr warnten Thüringer Verbraucherschützer vor einer potenziellen Kostenfalle. Fossile Heizsysteme bleiben zwar erlaubt, werden aber durch die steigenden Biotreppe-Anforderungen und die CO?-Bepreisung perspektivisch teurer. Die vermeintliche Wahlfreiheit könnte so zu finanziellen Risiken führen.

Für Neubauten sieht der Entwurf vor, dass ab 2030 ein Nullemissionsstandard gilt. Der EH55-Effizienzhausstandard bleibt bestehen.

Politische Fronten verhärten sich

Die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger (Grüne) lehnte den Entwurf am Montag ab. Ihre Begründung: Das Gesetz schaffe mehr Unsicherheit als Klarheit für die Bürger.

Parallel formiert sich Kritik an der geplanten Grüngasquote. Vertreter der Grünen bezeichnen diese als teuer und ineffizient. Sie fordern stattdessen eine stärkere Fokussierung auf Wärmepumpen. In dieser Einschätzung sehen sie sich durch Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe und große Energieversorger bestätigt.

Künftig sollen die Betriebskosten für neue Gas- und Ölheizungen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.

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