Gleichstellung, Menschen

Gleichstellung: Menschen mit Behinderung können ab sofort online beantragen

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Menschen mit Behinderung können Gleichstellung nun online beantragen. Neue Schulungen für Schwerbehindertenvertretungen und Bildungsurlaub-Reform ab 2027.

Gleichstellung für Behinderte: Elektronische Anträge ab sofort möglich
Eine vielfältige Gruppe von Menschen, einige mit Behinderungen, nimmt an einem digitalen Schulungsprogramm in einem modernen Büro teil. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 20. Juli können Menschen mit Behinderung ihre Anträge auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit elektronisch einreichen. Das Verfahren richtet sich an Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40.

Mit einer erfolgreichen Gleichstellung erhalten Betroffene Zugang zu einem besonderen Kündigungsschutz sowie Hilfen für die Arbeitsplatzausstattung. Ein Anspruch auf Zusatzurlaub oder einen Schwerbehindertenausweis ist damit nicht verbunden.

Eine Besonderheit gilt für Jugendliche in der Ausbildung: Sie können auch dann gleichgestellt werden, wenn ihr GdB unter 30 liegt.

Fortbildungsprogramme für Schwerbehindertenvertretungen

Das Bildungswerk ver.di in Niedersachsen hat einen detaillierten Zeitplan für spezialisierte Module vorgelegt. Den Auftakt bildet am 3. September eine Online-Schulung zu den Grundlagen der SBV-Wahl. Mitte September folgt ein mehrtägiges Seminar zum Arbeitsrecht in Springe.

Weitere Termine bis ins Jahr 2027:

  • Leichte Sprache: Basisschulung am 12. November in Hannover
  • Aktualisierungen: Online-Veranstaltung „Aktuelle Stunde SBV“ am 12. Januar 2027
  • Verfahrensrecht: Schulungen zur GdB-Beantragung im März 2027 in Hannover

Das Institut Prodidakt bietet zudem Auffrischungskurse zum Betriebsverfassungsrecht an. Schwerpunkt: rechtssichere Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Vorgehen in der Einigungsstelle. Termine sind unter anderem vom 1. bis 4. Dezember sowie mehrfach 2027 vorgesehen.

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Rechtsanspruch auf Schulungen

Die Teilnahme ist für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung rechtlich abgesichert. Der Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme stützt sich auf § 96 Abs. 4 SGB IX sowie § 37 Abs. 6 BetrVG.

Auch Ersatzmitglieder haben diese Rechte – sofern sie sich in einem Vertretungsfall befinden. Während einer Vertretung verfügen sie über die gleichen Informations- und Einsichtsrechte wie ordentliche Mitglieder. Eine Vorbereitung auf absehbare Einsätze ist rechtlich in engem Rahmen zulässig, wobei die Verschwiegenheitspflicht zu beachten ist.

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Bildungsurlaub: Wenig genutzt, aber bald fast überall möglich

Das Instrument des Bildungsurlaubs wird in Norddeutschland bisher eher verhalten genutzt. In Niedersachsen nahmen lediglich 1,45 Prozent der Berechtigten diesen Anspruch wahr, in Schleswig-Holstein lag die Quote bei 0,63 Prozent.

Ab dem 1. Januar 2027 wird der Anspruch in 15 von 16 Bundesländern gesetzlich verankert sein. Bayern bleibt die einzige Ausnahme.

Für weitergehende Qualifizierungen wie Meisterkurse gibt es staatliche Fördermittel. Das Meister-BAföG übernimmt 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss. Der Rest kann über ein KfW-Darlehen finanziert werden – bei bestandener Prüfung wird die Hälfte erlassen. Viele Bundesländer gewähren zudem einen Meisterbonus.

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