Glasfaser-Entgelte, Open Access

Glasfaser: Bundesnetzagentur schlägt Entgeltregeln für Open Access vor

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 12:30 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die Bundesnetzagentur will mit einheitlicheren Leitlinien Verhandlungen zwischen Netzbetreibern und Diensteanbietern beschleunigen. Bis zum 16. November 2026 können die beteiligten Unternehmen Stellung nehmen.

Bundesnetzagentur macht Vorschlag für Glasfaser-Entgelte
Bundesnetzagentur (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag Orientierungspunkte für die Entgelte beim Open-Access-Zugang zu Glasfasernetzen veröffentlicht. Sie sollen festlegen, wie Glasfaseranbieter den Zugang für Wettbewerber untereinander abrechnen und dadurch den Wettbewerb auf den Netzen fördern.

Entgelte sollen Verhandlungen erleichtern

Nach Angaben der Behörde sollen die Leitlinien die Verständigung zwischen Unternehmen beschleunigen und Verbrauchern die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten ermöglichen. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte, der Ansatz solle sowohl die wettbewerblichen Interessen sichern als auch Investitionen ermöglichen.

Abschlag vom Endkundenpreis als Grundlage

Das Vorleistungsentgelt soll über einen angemessenen Abschlag vom Endkundenpreis des ausbauenden Unternehmens ermittelt werden. Die Marge zwischen Endkundenpreis und Vorleistungsentgelt muss demnach groß genug sein, damit ein Diensteanbieter ein gleichwertiges Angebot kostendeckend anbieten kann.

Für die Orientierungspunkte wertete die Bundesnetzagentur aktuelle Endkundenpreise und vereinbarte Vorleistungsentgelte aus und berechnete daraus die Margen. Die Regelung betrifft die Nutzung eines Glasfasernetzes durch ein anderes Unternehmen.

Stellungnahmen bis November möglich

In Deutschland bauen zahlreiche, häufig regional tätige Unternehmen Glasfasernetze aus. Die Vielzahl der Akteure führt zu hohen Transaktions- und Verhandlungskosten. Die Bundesnetzagentur knüpft mit den Orientierungspunkten an ihr im Januar 2026 veröffentlichtes Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration an.

Alle Akteure können bis zum 16. November 2026 zu dem Vorschlag Stellung nehmen.

Der Vorschlag der Bundesnetzagentur zielt auf einen zentralen Engpass beim Glasfaserausbau: Ein Netzbetreiber verlegt die Infrastruktur, während andere Anbieter sie gegen ein Vorleistungsentgelt nutzen. Ohne nachvollziehbare Preisregeln müssen Unternehmen solche Zugangsbedingungen jeweils bilateral aushandeln. Bei vielen regionalen Netzbetreibern steigt dadurch der Aufwand, und Wettbewerber können neue Angebote langsamer auf den Markt bringen.

Der gewählte Ansatz knüpft das Vorleistungsentgelt an den Endkundenpreis des ausbauenden Unternehmens. Entscheidend ist der Abschlag: Er muss dem Diensteanbieter genügend Spielraum lassen, um ein vergleichbares Produkt kostendeckend anzubieten. Für Verbraucher kann ein funktionierender Open-Access-Markt dadurch mehr Auswahl bei Internetanbietern und Tarifen schaffen, ohne dass jedes Unternehmen ein eigenes Netz bis in die Haushalte bauen muss.

Regeln für den Übergang von Kupfer zu Glasfaser

Die Orientierungspunkte stehen im Zusammenhang mit der geplanten Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze. In dieser Übergangsphase müssen Investitionsanreize und Wettbewerb miteinander vereinbart werden. Zu niedrige Entgelte könnten den Ausbau wirtschaftlich unattraktiver machen, zu hohe Entgelte den Zugang für Wettbewerber erschweren. Die bis zum 16. November 2026 laufende Stellungnahme eröffnet Netzbetreibern und Diensteanbietern die Möglichkeit, die praktische Ausgestaltung zu beeinflussen. Danach kann die Bundesnetzagentur die Rückmeldungen in ihre weitere Regulierung einbeziehen.

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