GKV-Reform: Psychotherapie mit 4,5% Kürzung, Krankengeld ab Januar
Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 14:28 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das im Sommer 2026 im Bundestag behandelte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz markiert einen zentralen Punkt in der aktuellen Gesundheitspolitik. Während die Befürworter eine notwendige Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betonen, weisen Kritiker auf erhebliche Belastungen für Patienten und Leistungserbringer hin.
In der Abstimmung am 10. Juli 2026 lehnten Abgeordnete wie Nicole Gohlke (Die Linke) die Vorlage ab, während Volker Mayer-Lay (CDU) für das Vorhaben stimmte.
Parlamentarische Debatte und fachliche Kritikpunkte
Die Diskussion um das Gesetz im Juli 2026 verdeutlichte die tiefen Gräben zwischen den Fraktionen. Nicole Gohlke kritisierte insbesondere geplante Kürzungen, die Kinder, Schwangere, Familien sowie den Bereich der Psychotherapie betreffen würden. Sie forderte stattdessen eine vollständige Refinanzierung der Personalkosten in Krankenhäusern sowie den Verzicht auf Deckelungen im Pflegebudget und beim Krankengeld.
Dagegen begründete Volker Mayer-Lay seine Zustimmung mit der Notwendigkeit, die GKV-Finanzen nachhaltig zu stabilisieren. In der Debatte wurden unter anderem die Themen Cannabisblüten und Psychotherapie erörtert. Mayer-Lay stellte zudem klar, dass eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag nicht Bestandteil der gesetzlichen Neuregelung sei.
Carmen Wegge (SPD) bezeichnete das Gesetz zwar nicht als großen Wurf, sah es jedoch als notwendiges Instrument an. Sie verwies darauf, dass laufende Psychotherapien bis Ende 2027 ohne Honorarkürzungen fortgeführt werden könnten und zusätzliche 100 Millionen Euro für die Versorgung geplant seien.
Herausforderungen in der ambulanten und psychotherapeutischen Versorgung
Besonderes Augenmerk lag auf der psychotherapeutischen Versorgung. Vasili Franco (Bündnis 90/Die Grünen) warnte bereits am 9. Juli 2026 vor den Folgen der Budgetierung. Seinen Ausführungen zufolge könne dies dazu führen, dass ein Großteil der Therapeuten deutlich weniger Patienten behandeln könne als bisher. Er forderte eine Rücknahme der Eingriffe in diesen Sektor.
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Auch Julia Willie Hamburg (Bündnis 90/Die Grünen) thematisierte am 21. Juli 2026 Honorarkürzungen von 4,5 Prozent sowie die Streichung von Zuschlägen für Kurzzeittherapien. Ein Antrag Niedersachsens auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand zu diesem Zeitpunkt keine Mehrheit.
Tanja Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) konstatierte am 10. Juli 2026, dass Versuche ihrer Partei, die Kürzungen im Bundesrat zu verhindern, gescheitert seien. Ein entsprechender Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wurde ebenfalls abgelehnt. Auf Seiten der SPD räumte Matthias Mieves ein, dass neue Regelungen teilweise an therapeutischen Notwendigkeiten vorbeigehen könnten, verteidigte jedoch Ausnahmen für schwere Fälle.
Wirtschaftliche Lage der GKV und künftige Einsparungen
Die Notwendigkeit des Gesetzes wird durch aktuelle Finanzdaten unterstrichen. Ulrike Elsner vom Verband der Ersatzkassen (vdek) berichtete am 10. Juli 2026 von einer drastischen Ausgabenentwicklung im ersten Halbjahr 2026. Während die Leistungsausgaben um 7,4 Prozent stiegen, legten die Einnahmen lediglich um 4,1 Prozent zu.
Den größten Kostenfaktor stellten die Krankenhäuser mit einem Plus von 9,4 Prozent beziehungsweise 5,1 Milliarden Euro dar. Trotz eines Überschusses von 2,6 Milliarden Euro und Reserven in Höhe von 7,5 Milliarden Euro warnte Elsner, dass das Gesetz Preise, aber nicht die Leistungsmengen begrenze.
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Zusätzliche Belastungen kommen auf den zahnmedizinischen Sektor zu. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) kritisierte die Absenkung der Vergütungssteigerungen um einen Prozentpunkt unter die Grundlohnsumme für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die Reduzierung von Festzuschüssen.
Eine signifikante Änderung betrifft zudem das Krankengeld. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt der Anspruch für weiterarbeitende Rentner, wenn diese eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente beziehen. Die Bundesregierung erwartet durch den Wegfall der sogenannten 99,99-Prozent-Teilrente jährliche Einsparungen von 30 Millionen Euro. Ein Anspruch bleibt lediglich bestehen, wenn die Teilrente 66,66 Prozent oder weniger beträgt.
