GKV-Reform beschlossen: 16,3 Milliarden Euro Einsparungen ab 2027
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundestag und Bundesrat haben das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Die Reform bringt umfassende Einschnitte für Versicherte, Ärzte und Kliniken – und soll die gesetzliche Krankenversicherung finanziell retten.
Das Gesetzesvorhaben passierte am 10. Juli 2026 den Bundestag mit 318 Ja-Stimmen gegen 284 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen. Einen Tag zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen die Abstimmung abgewiesen. Die finale Fassung stützt sich auf Vorarbeiten einer Expertenkommission, die bereits am 30. März 2026 einen Vorschlagskatalog vorgelegt hatte.
16,3 Milliarden Euro Einsparungen geplant
Nach Berechnungen der Bundesregierung soll das Gesetz im Jahr 2027 Einsparungen von rund 16,3 Milliarden Euro bringen. Bis 2030 könnte das Entlastungsvolumen auf bis zu 38,1 Milliarden Euro steigen. Ein wesentlicher Teil der Konsolidierung kommt durch die Absenkung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro sowie eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zustande.
Ab 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze sowie die Versicherungspflichtgrenze um jährlich 3.600 Euro beziehungsweise 300 Euro pro Monat. Parallel dazu müssen die Krankenkassen ihre Werbeausgaben halbieren. Eine administrative Änderung betrifft die Informationspflichten: Die bisherige Vorgabe, Versicherte bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags schriftlich per Post zu informieren, entfällt künftig.
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Höhere Zuzahlungen und gestrichene Leistungen
Für die Versicherten bringt die Reform ab dem kommenden Jahr spürbare Mehrbelastungen. Die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente steigen von bisher 5 bis 10 Euro auf eine Spanne zwischen 7,50 und 15 Euro. Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss der Kassen von derzeit 60 bis 75 Prozent auf künftig 50 bis 65 Prozent.
Zudem fallen bestimmte Leistungen komplett weg oder werden neu geprüft:
- Homöopathie: Die Erstattung homöopathischer Leistungen durch die GKV entfällt vollständig.
- Hautkrebsscreening: Die routinemäßige Übernahme ab 35 Jahren wird geprüft oder entfällt frühestens 2028.
- Cannabis: Die Erstattung von Cannabisblüten wird gestrichen.
- Zweitmeinung: Vor bestimmten operativen Eingriffen, etwa an Kniegelenken, wird die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung zur Pflicht.
Eine Zäsur markiert die Neuregelung der Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner. Ab 2028 wird für mitversicherte Partner ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent auf die beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. Betroffen sind schätzungsweise 2,46 Millionen Haushalte. Ausnahmen gelten unter anderem für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, Pflegende sowie Rentner und Erwerbsgeminderte.
Teilkrankschreibung und höhere Minijob-Kosten
Im Arbeitsrecht führt das Gesetz neue Flexibilitäten, aber auch Kostensteigerungen ein. Das Modell der Teilkrankschreibung wird etabliert – eine Arbeitsunfähigkeit in Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent wird möglich. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden.
Für Arbeitgeber von Minijobbern steigen die Kosten: Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung wird ab Januar 2027 von 13 Prozent auf 17,5 Prozent angehoben. Zudem ist eine Erhöhung der Pauschalbesteuerung von 2 Prozent auf 5 Prozent im Gespräch.
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Krankenhäuser und Praxen unter Druck
Kliniken müssen sich auf finanzielle Einbußen einstellen. Sie verlieren laut Analysen im Durchschnitt 2,7 Millionen Euro pro Jahr – unter anderem durch eine Deckelung der Pflegebudgets und der Grundlohnrate. In der ambulanten Versorgung entfällt zum Jahreswechsel 2026/2027 die Vergütung für Beratungen zur Organspende. Ab 2027 wird zudem der Hygienezuschlag für Hausarztpraxen gestrichen. Fachverbände rechnen mit Verlusten im vierstelligen Eurobereich pro Quartal für betroffene Praxen.
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