GKV-Reform, Millionen

GKV-Reform: 74 Millionen Versicherte zahlen ab 2027 höhere Zuzahlungen

Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 21:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Gesetz soll die Kassen 2027 um bis zu 19 Milliarden Euro entlasten; zugleich steigen Zuzahlungen und Beitragsgrenzen.
Ein minimalistischer, moderner Krankenhausflur mit natürlichem Lichteinfall und klaren architektonischen Linien. Illustration mit AI erstellt.

Mit 318 Ja-Stimmen, 284 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen hat der Deutsche Bundestag am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, ein dauerhaftes Auseinanderdriften von Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern.

Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums droht für das Jahr 2027 eine Finanzierungslücke von rund 19 Milliarden Euro. Durch die Neuregelungen erwartet die Bundesregierung Entlastungen in Höhe von geschätzt 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf bis zu 38,1 Milliarden Euro anwachsen sollen.

Eine Untersuchung des ifo-Instituts aus dem Jahr 2024 stellte zudem Beschäftigungsgewinne von 150.000 Vollzeitäquivalenten durch das Gesetz in Aussicht.

Höhere Zuzahlungen und neue Beitragsregeln ab 2027

Für rund 74 Millionen Versicherte treten zum 1. Januar 2027 deutliche Anpassungen in Kraft. Die gesetzlichen Zuzahlungen steigen um 50 Prozent, wobei Personen unter 18 Jahren weiterhin zuzahlungsbefreit bleiben. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhöht sich die Zuzahlung von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro pro Rezept.

Bei Heilmitteln steigt die Rezeptgebühr von 10 auf 15 Euro bei unverändert 10 Prozent Eigenanteil. In der häuslichen Krankenpflege klettert die Gebühr ebenfalls von 10 auf 15 Euro, während der Eigenanteil von 10 auf 15 Prozent angehoben wird.

Für Krankenhausaufenthalte werden künftig 15 Euro statt bisher 10 Euro pro Tag fällig, begrenzt auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Die gesetzliche Belastungsgrenze nach Paragraf 62 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch verbleibt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen beziehungsweise einem Prozent für chronisch Kranke.

Ebenfalls zum 1. Januar 2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich auf 6.375 Euro im Monat steigen, nach 5.812,50 Euro im Jahr 2026. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.

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Bei einem Bruttoeinkommen in Höhe der neuen Grenze und einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,5 Prozent, was für Arbeitnehmer Mehrbeiträge von rund 49,22 Euro pro Monat bedeutet.

Da die Mehrkosten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aufgeteilt werden, steigen auch die Lohnnebenkosten. Eine Erhöhung der Abgabenlast kann zudem die private Krankenversicherung finanziell attraktiver erscheinen lassen.

Gleichzeitig greift ab Januar 2027 eine Neuregelung beim Krankengeldanspruch nach Paragraf 50 SGB V: Wer eine Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezieht, verliert den Anspruch auf Krankengeld. Bisher genutzte Modelle mit einer Teilrente von 99,99 Prozent entfalten diese Schutzwirkung künftig nicht mehr.

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Die Einsparung beziffert die Bundesregierung auf rund 30 Millionen Euro jährlich. Betroffen sind vor allem Rentner, die sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten. Parallel dazu steigt der Bundeszuschuss für die Grundsicherung ab 2027 schrittweise um 1 Milliarde Euro an und erreicht ab 2031 jährlich 2,75 Milliarden Euro.

Einschnitte bei Leistungserbringern und Zusatzbeitrag 2027

Im Arzneimittelbereich sieht das Gesetz einen festen Herstellerabschlag von 15,5 Prozent, einen Aufschlag von 9 Prozent auf patentierte Impfstoffe sowie ein Preismoratorium für die Jahre 2027 bis 2030 vor. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird zudem eine Vergütungsobergrenze festgeschrieben, die bei der Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunkts liegt.

Am 30. Oktober 2026 legte das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Jahr 2027 auf 2,9 Prozent fest, womit der Wert gegenüber 2026 unverändert bleibt. Der allgemeine Beitragssatz beträgt weiterhin 14,6 Prozent. Das Ministerium erwartet für 2027 ein Ausgabenwachstum von unter 3 Prozent, nachdem dieses 2026 noch bei knapp 7 Prozent gelegen hatte.

Die Kassen sollen durch das Gesetz im Jahr 2027 um bis zu 19 Milliarden Euro entlastet werden. Angaben des GKV-Spitzenverbands zufolge lag der tatsächliche, mitgliedergewichtete Zusatzbeitrag im Jahr 2026 bei 3,13 Prozent, bei einer Spanne zwischen 2,18 Prozent bei der BKK firmus und 4,39 Prozent bei der BKK24.

Seit Ende Juli 2026 entfällt zudem die Pflicht der Kassen, ihre Mitglieder vorab brieflich über Beitragserhöhungen zu informieren. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Monatsende der ersten Erhebung, verbunden mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Ab dem 1. Januar 2028 greift darüber hinaus ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten für familienversicherte Ehe- und Lebenspartner, der bei rund 2,46 Millionen betroffenen Haushalten auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptmitglieds erhoben wird.

Scharfe Kritik aus der Ärzteschaft

Aus den Reihen der Ärzteschaft stößt das Reformpaket auf vehementen Widerstand. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes, kritisierte, die Bundesregierung habe bei den Sparmaßnahmen den stationären Sektor geschont und niedergelassene Ärzte unverhältnismäßig belastet.

Beanstandet werden vor allem die Streichung von TSVG-Vergütungsregelungen, die fachärztliche Vollbudgetierung sowie das Aus für Hybrid-DRGs, was die Streikbereitschaft der Mediziner stark ansteigen lasse.

Auch die Hauptversammlung des Marburger Bundes forderte einstimmig Korrekturen: Die durch das Gesetz beschlossene Abschaffung gesetzlicher Personalbemessungsinstrumente für den ärztlichen Bereich müsse rückgängig gemacht, Personalkosten voll refinanziert und stationäre Notfallbereiche über eine verlässliche Vorhaltefinanzierung abgesichert werden.

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