GKV-Reform, Milliarden

GKV-Reform: 18,8 Milliarden Euro Sparpaket beschlossen

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 13:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das neue GKV-Gesetz verlagert Psychotherapie-Vergütung in Gesamtbudgets, streicht Leistungen und soll die Kassen bis 2027 um 18,8 Milliarden Euro entlasten.

GKV-Reform: Psychotherapie-Budgetierung und 18,8 Mrd. Euro Sparpaket
Modernes, minimalistisches Behandlungszimmer in einer Arztpraxis mit weicher Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht vor einem massiven Umbau. Das Beitragsstabilisierungsgesetz, das das Kabinett im April beschloss und der Bundestag im Juli verabschiedete, soll drohende Defizite abfedern – mit tiefen Einschnitten bei Leistungen und vergütung.

Besonders umstritten: die Umstellung der Psychotherapie-Vergütung und die Streichung mehrerer Erstattungsleistungen.

Psychotherapie: Neue Budgetregeln mit Ausnahmen

Ein Kernpunkt der Reform: Psychotherapeutische Leistungen wandern in die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV). Bisher wurden sie extrabudgetär vergütet, also unabhängig vom Gesamtbudget der Kassenärzte. Das Volumen von rund 3,9 Milliarden Euro pro Jahr bleibt zwar erhalten, wird künftig aber innerhalb der MGV verwaltet.

Die Regierungskoalition betont, die Reform ziele auf eine effizientere Mittelverwendung – eine Angebotsverknappung sei nicht zu erwarten. Ein begleitender Entschließungsantrag sieht umfassende Ausnahmen vor: Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und schwer psychisch Kranke bleibt extrabudgetär. Auch dringliche Fälle sind ausgenommen – die Kriterien dafür muss der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum 31. Dezember 2026 festlegen.

Laufende Behandlungen genießen Bestandsschutz: Bereits begonnene Therapien werden bis zu ihrem Abschluss extrabudgetär vergütet – längstens jedoch bis Ende 2027.

18,8 Milliarden Euro Einsparziel

Das Gesetz soll die GKV-Finanzen um insgesamt 18,8 Milliarden Euro entlasten. Der Hintergrund: Für 2027 sagen Prognosen eine Deckungslücke von über 15 Milliarden Euro voraus, bis 2030 sogar ein Defizit von rund 40 Milliarden. Ohne die Reform könnten die Zusatzbeiträge laut Regierungskreisen auf bis zu 4,7 Prozent steigen.

Das Sparpaket umfasst mehrere Bausteine:

  • Beiträge: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro pro Monat. Ab 2028 wird die Familienversicherung für Angehörige mit 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens kostenpflichtig.
  • Leistungen: Die Zuschüsse für Zahnersatz sinken um 10 Prozent, das Hautkrebsscreening entfällt als Standardleistung. Homöopathie, Anthroposophie und Cannabis-Blüten werden nicht mehr erstattet.
  • Zuzahlungen: Sie steigen um 50 Prozent, gedeckelt bei 15 Euro.
  • Apotheken und Pharma: Der Apothekenabschlag wird erhöht, der Herstellerabschlag für Arzneimittel dynamisiert.
  • Neuerungen: Ab 2027 gibt es Teilkrankschreibungen und ein Recht auf Zweitmeinung. Für 2028 ist eine Zuckersteuer geplant.
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Politischer Streit und juristische Niederlagen

Die Reform spaltet das Parlament. Während Abgeordnete von SPD und CDU die Maßnahmen als notwendigen Schritt gegen massive Beitragssteigerungen verteidigen, warnen die Grünen vor einer Gefährdung der Versorgungssicherheit. Ihr Antrag zur strukturellen Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung scheiterte im Bundestag.

Auch vor Gericht wird gekämpft: Ein Eilantrag gegen Teile des Gesetzes scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht Berlin setzte jedoch eine bereits beschlossene Honorarkürzung von 4,5 Prozent für Psychotherapeuten vorläufig aus.

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Der GKV-Spitzenverband bewertet das Paket als solide Grundlage, die die Beiträge für mindestens zwei Jahre stabilisieren könne. Kritiker befürchten langfristige Auswirkungen auf das Behandlungsangebot – auch wenn Regierungsvertreter versichern, Psychotherapeuten könnten weiterhin stabile Einkommen erzielen. Die finale Umsetzung einiger Maßnahmen soll im September per Omnibusgesetz erfolgen.

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