Giebelwand-Urteil, Bauherren

Giebelwand-Urteil: Bauherren haften für Feuchtigkeitsschäden beim Nachbarn

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 13:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nach dem Freilegen einer Giebelwand haftet der Verantwortliche für Feuchtigkeit und Schimmel beim Nachbarn sowie rund 8700 Euro Sanierungskosten.

OLG Düsseldorf: Abrissarbeiten führen zu Haftung für Nachbarschäden
Eine ungeschützte, feuchte Ziegel-Giebelwand eines Altbaus an einem regnerischen Tag. Illustration mit AI erstellt.

Wer bei Abrissarbeiten eine gemeinsame Giebelwand ungeschützt der Witterung aussetzt, haftet für die dadurch entstehenden Folgeschäden an der benachbarten Immobilie. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 20. Juli 2026 entschieden (Az. 9 U 94/25), wie faz.net in einem Bericht vom 17. September 2026 meldete.

Im verhandelten Fall führten Rückbauarbeiten an einem Gebäude dazu, dass eine gemeinsame Giebelwand freigelegt wurde. In der Folge stand das Mauerwerk über eine Dauer von rund 5 Wochen ungeschützt im Regen. Zwar war zwischenzeitlich eine Schutzfolie angebracht worden, diese wurde jedoch wiederholt eingeschnitten und verlor dadurch ihre Schutzwirkung.

Schimmelbildung führt zu Sanierungsbedarf

Durch das ungeschützte Eindringen von Feuchtigkeit während der Schlechtwetterperiode traten im Inneren des angrenzenden Nachbarhauses erhebliche Feuchtigkeitsschäden auf. Der Abriss hinterließ beim Nachbarn Schimmelbefall, der aufwendige Maßnahmen erforderlich machte. Der betroffene Nachbar forderte daraufhin den finanziellen Ausgleich für die Beseitigung der Schäden und klagte rund 8700 Euro an Sanierungsaufwand ein.

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Das OLG Düsseldorf hat entschieden: Wer eine gemeinsame Giebelwand durch Abriss freilegt und nicht dauerhaft vor Regen schützt, haftet für Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden beim Nachbarn — im verhandelten Fall rund 8700 Euro. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Ihre Schutzpflichten erfüllen und Haftung vermeiden. Leitfaden jetzt kostenlos anfordern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Kläger recht. Eigentümer und Bauherren, die bauliche Eingriffe an gemeinsamen Gebäudeteilen vornehmen oder veranlassen, tragen demnach eine besondere Schutz- und Sorgfaltspflicht gegenüber angrenzenden Liegenschaften. Wird eine vormals geschützte Wand durch Abrissarbeiten zur Außenwand, müssen wirksame und dauerhafte Vorkehrungen getroffen werden, um Niederschlagswasser abzuhalten.

Sorgfaltspflichten beim Bauen im Bestand

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Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Risiken bei Verdichtungs- und Rückbaumaßnahmen im Altbaubestand. Bei aneinandergebauten Gebäuden stellt die gemeinsame Trennwand oft kein vollwertiges, gegen Schlagregen abgedichtetes Außenmauerwerk dar. Fehlt nach dem Abriss der benachbarten Bausubstanz eine fachgerechte Abdeckung, dringt Feuchtigkeit rasch tief in die Konstruktion ein.

Für Bauherren und ausführende Unternehmen bedeutet die Entscheidung eine klare Verpflichtung zur engmaschigen Kontrolle von Schutzmaßnahmen. Behelfslösungen wie Planen oder Schutzfolien müssen nicht nur ordnungsgemäß montiert, sondern während der gesamten Bauphase auch regelmäßig auf Beschädigungen überprüft und instand gehalten werden. Tritt durch Nachlässigkeiten Feuchtigkeit ein und entsteht Schimmel, müssen die Verursacher für den Sanierungsaufwand vollständig aufkommen.

Teile dieses Beitrags beruhen auf Recherchen von FAZ.

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