Gewerbesteuer, Stadtstaaten

Gewerbesteuer: Stadtstaaten fordern 300-Prozent-Untergrenze ab Juni

11.06.2026 - 22:17:33 | boerse-global.de

Hamburg, Berlin und Bremen bringen eine Bundesratsinitiative für einen bundesweiten Mindesthebesatz von 300 Prozent bei der Gewerbesteuer ein.

Stadtstaaten fordern höheren Gewerbesteuer-Mindestsatz von 300 Prozent
Gewerbesteuer - Eine stilisierte Darstellung von steigenden Steuersätzen, mit Stadtsilhouetten von Hamburg, Berlin und Bremen im Hintergrund und einer Hand, die eine Steuererklärung ausfüllt. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ihre Initiative geht deutlich über die Pläne der Bundesregierung hinaus.

300 Prozent als neue Untergrenze

Hamburg, Berlin und Bremen bringen eine gemeinsame Initiative in den Bundesrat ein. Geplant ist die Beratung am 12. Juni 2026. Die Länder fordern eine Anhebung des bundesweiten Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer von aktuell 200 auf 300 Prozent.

Damit übertreffen sie die Pläne der schwarz-roten Koalition. Die hatte bislang eine Erhöhung auf 280 Prozent ins Auge gefasst. Aus Sicht der Initiatoren reicht das nicht aus, um den Steuerwettbewerb wirksam zu regulieren.

Anzeige

Steigende Hebesätze und kommunale Abgaben belasten Immobilienbesitzer zunehmend, weshalb eine korrekte Kalkulation aller umlagefähigen Posten essenziell ist. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Betriebskosten 2026 rechtssicher abrechnen und keinen Euro verschenken. Betriebskosten 2026: Rechtssicheren Report jetzt kostenlos sichern

Hintergrund: Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Verwaltungssitze in Umlandgemeinden mit niedrigen Hebesätzen. Gleichzeitig nutzen sie die Infrastruktur und Dienstleistungen der großen Zentren. Den betroffenen Kommunen entgehen dadurch jährlich Steuereinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro.

Der konkrete Anreiz zur Verlagerung

Hamburg hat den höchsten Hebesatz der drei Stadtstaaten: 470 Prozent. Die Hansestadt rechnete vor, was ein Unternehmen mit einem Gewerbeertrag von einer Million Euro in einer Steueroase sparen könnte: knapp 95.000 Euro.

Die Zahlen zeigen auch die konkreten Auswirkungen der geplanten Anhebung. Bei 280 Prozent müssten gerade mal 23 Gemeinden in Deutschland ihre Sätze anpassen. Bei 300 Prozent wären es mindestens 14 weitere Kommunen.

Kommunen in der Finanzkrise

Die Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, in dem viele Städte und Gemeinden unter massivem finanziellem Druck stehen. Eine Umfrage des Gemeindetags Baden-Württemberg unter mehr als 600 Kommunen zeichnet ein düsteres Bild.

Rund 91 Prozent der befragten Gemeinden rechnen mit Steuer- und Gebührenerhöhungen. Etwa 85 Prozent können für 2026 keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Die Folge: Über 90 Prozent planen Investitionsaufschübe, 85 Prozent Kürzungen bei freiwilligen Leistungen. Fast jede zweite Kommune erwägt Schließungen oder reduzierte Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen.

Anzeige

Während Kommunen über Steuererhöhungen nachdenken, müssen Vermieter darauf achten, dass ihre eigenen Einnahmen mit der Inflation und den steigenden Kosten Schritt halten. Erfahren Sie in diesem Experten-Report, wie Sie Mieterhöhungen rechtssicher begründen und Formfehler vermeiden. Kostenlose Anleitung für die perfekte Mieterhöhung herunterladen

Aus Nordrhein-Westfalen kommen ähnliche Signale. Dort erwirtschafteten im vergangenen Jahr rund 85 Prozent der Städte und Gemeinden ein Minus.

Streit um die große Steuerreform

Parallel zur Initiative der Stadtstaaten tobt die Bdabatte um eine allgemeine Steuerreform. Beim Reformgipfel im Kanzleramt am 10. Juni 2026 verständigten sich Koalition, Arbeitgeber und Gewerkschaften auf weitere Gespräche. Die Positionen liegen aber weit auseinander.

Die Regierung plant eine Entlastung mittlerer Einkommen. Die Gewerkschaften fordern zur Gegenfinanzierung höhere Erbschaftsteuern.

Zusätzlichen Zündstoff liefert die Berliner SPD. Sie sprach sich Mitte Juni für einen befristeten „Zukunftssoli“ von fünf Prozent auf Jahreseinkommen über 300.000 Euro aus. Das Geld soll in Bildung und Familien fließen. Wirtschaftsvertreter kritisieren den Vorschlag scharf – ein Großteil mittelständischer Betriebe ist als Personengesellschaft organisiert und unterliegt der Einkommensteuer.

Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies machte am 10. Juni klar: Eine Einkommensteuer-Reform ohne ausreichende Kompensation für Länder und Kommunen werde nicht zustimmungsfähig sein. Angesichts der Wirtschaftslage müssten die Sicherung der kommunalen Einnahmen und die Bekämpfung der Krise Priorität haben.

Auch auf europäischer Ebene zeichnen sich neue steuerliche Debatten ab. Die EU-Führung macht Einigungen über neue Eigenmittel – etwa durch Unternehmensabgaben oder Ökosteuern – zur Voraussetzung für den nächsten langfristigen Haushalt.

de | wirtschaft | 69523033 |