Gewerbesteuer: Mindesthebesatz von 280 Prozent ab 2027 geplant
13.06.2026 - 23:50:52 | boerse-global.de
Aktuelle Gesetzesinitiativen zur Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und neuen EU-Regelungen zwingen Betriebe, ihre Struktur zu überdenken.
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Neue Regeln für die Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer bleibt ein entscheidender Faktor bei der Wahl zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Für Personenunternehmen gilt weiterhin ein Freibetrag von 24.500 Euro – für Kapitalgesellschaften nicht.
Ab 2027 plant die Regierung einen Mindesthebesatz von 280 Prozent. In Großstädten wie Berlin (410 Prozent) oder München (490 Prozent) liegen die Hebesätze bereits deutlich darüber.
Politische Debatte um höhere Einkommen
Parallel zeichnet sich eine Diskussion über die Belastung hoher Einkommen ab. Während die SPD eine stärkere Besteuerung von Gutverdienern fordert, lehnt die Mittelstandsvereinigung zusätzliche Substanzsteuern ab.
Ein offizielles Konzept zur Vermögensteuer liegt nicht vor. Kanzler Merz kündigte für Mitte Juli ein Reformpaket an, das unter anderem den Arbeitsmarkt und die Einkommensteuer betrifft.
Organschaft: Neue Regeln für Unternehmensgruppen
Für Unternehmensgruppen gibt es wesentliche Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft. Künftig muss eine Organschaft explizit gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Bisher reichte das Vorliegen der finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung.
Ziel: Ungewollte Organschaften und steuerliche Risiken vermeiden. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2029 geplant, Erklärungen können bereits ab Juli 2028 abgegeben werden.
Kritik an der EU-Rechtsform „EU Inc.“
Auf europäischer Ebene sorgt die geplante Rechtsform „EU Inc.“ für Diskussionen. Die Hans-Böckler-Stiftung warnt vor Umgehungen der paritätischen Mitbestimmung.
Unternehmen könnten durch einen Sitz in Ländern wie Malta nationale Mitbestimmungsrechte aushebeln, sobald sie 2.000 Beschäftigte überschreiten. Kritiker fordern eine Begrenzung auf Start-ups mit maximal 500 Mitarbeitern und die Bindung des Rechtssitzes an den operativen Schwerpunkt.
Österreich: Progressive Körperschaftsteuer ab 2028
Österreich plant einen progressiven Tarif bei der Körperschaftsteuer. Für Gewinne bis zu einer Million Euro sollen 23 Prozent gelten, darüber 24 Prozent.
Zusätzliche Änderungen: Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird eingeschränkt – Wertpapiere sind ab 2027 vorübergehend ausgeschlossen. Die Telearbeitspauschale entfällt ab 2027, der Sachbezug bei Elektroautos wird stufenweise angehoben. Ab 2028 sinkt der Dienstgeberbeitrag von 3,7 auf 2,7 Prozent, während die Beitragsbefreiung für über 60-Jährige wegfällt.
Erleichterungen für Steuerzahler
Der Bundestag beschloss eine Änderung für Lohnsteuerhilfevereine: Sie können künftig auch Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ohne die bisherige Grenze von 18.000 Euro beraten. Die Neuerung soll im September in Kraft treten.
Für Photovoltaik-Investoren bieten sich weiterhin steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Durch den Investitionsabzugsbetrag lassen sich bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten bereits drei Jahre vor der Realisierung geltend machen. Zusammen mit Sonderabschreibungen werden Anleger steuerlich wie Gewerbetreibende behandelt – ein deutlicher Vorteil gegenüber klassischen Kapitalanlagen.
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