Gewerbesteuer für Rechenzentren: Fläche soll künftig stärker zählen
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das geplante Steuerreformgesetz 2027 soll die Verteilung der Gewerbesteuer aus dem Betrieb von Rechenzentren unter den Kommunen neu regeln. Medienberichte thematisieren die Frage, ob das noch nicht beschlossene Gesetzesvorhaben zu einer gerechteren Lasten- und Einnahmenverteilung führt, weisen jedoch zugleich auf das Fehlen belastbarer Prognosen hin.
Die geplante Sonderregelung im Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass der Zerlegungsmaßstab künftig vorrangig nach der physischen Größe der Rechenzentren statt wie bisher nach der Zahl der Angestellten bemessen wird. Es handelt sich dabei um keine Steuererhöhung, sondern um eine reine Umverteilung der Mittel.
Unklare fiskalische Auswirkungen und fehlende Prognosen
Wie stark die geplanten Neuregelungen die Finanzen einzelner Städte und Gemeinden verändern werden, ist gegenwärtig offen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegen weder konkrete steuerstatistische Daten noch Prognosen zu den finanziellen Verschiebungen vor, die sich aus der geplanten Regelung ergeben könnten. Auch das Hessische Digitalministerium betonte, direkte Auswirkungen ließen sich derzeit kaum seriös beziffern.
Die Debatte berührt eine wachsende Diskrepanz zwischen Wertschöpfung und örtlichen Einnahmen. Eine Studie aus dem Jahr 2025 bezifferte den gesamten fiskalischen Effekt von Rechenzentren in der Rhein-Main-Region auf 405 Millionen Euro, wovon der größte Teil an den Bund floss.
Die Stadt Frankfurt mit ihren 61 Rechenzentren sowie die umliegenden Kommunen erhielten daraus insgesamt 39,1 Millionen Euro, davon gut 27 Millionen Euro über die Gewerbesteuer. Zum Vergleich: Frankfurt verzeichnete zuletzt ein gesamtes Gewerbesteueraufkommen von 3,2 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung verwies zur Ausgestaltung des Zerlegungsmaßstabs für Rechenzentren auf Drucksache 21/8208 darauf, dass das entsprechende Ausschließlichkeitskriterium in Paragraph 29 des Gewerbesteuergesetzes bereits seit 2014 gilt.
Die geplante Sonderregelung im Gewerbesteuergesetz soll den Zerlegungsmaßstab für Rechenzentren künftig vorrangig an der physischen Größe statt an der Zahl der Angestellten ausrichten — eine reine Umverteilung, keine Steuererhöhung. Wie sich das auf einzelne Standortkommunen auswirkt, ist bislang offen: Weder das Bundesfinanzministerium noch das Hessische Digitalministerium sehen derzeit belastbare Zahlen. Unser Leitfaden fasst den Stand zusammen und zeigt, welche Rechengrößen Kommunen heute selbst prüfen können. Kostenlosen Leitfaden zur Gewerbesteuerzerlegung anfordern
Flächenbedarf und Einnahmen in den Umlandgemeinden
Weil Rechenzentren trotz hoher Investitionssummen nur vergleichsweise wenig Personal vor Ort beschäftigen, profitierten Kommunen über die traditionelle lohnsummenbasierte Gewerbesteuerzerlegung bisher oft nur eingeschränkt. Stattdessen spielen für kleinere Umlandgemeinden andere Einnahmequellen eine erhebliche Rolle.
Heusenstamm mit seinen 19.000 Einwohnern erwartet jährliche Grundsteuerzahlungen in sechsstelliger Höhe von dem Betreiber Edge Connex, der zudem 5 Millionen Euro in einen Klimafonds zahlt. Die Gemeinde Schöneck mit 12.000 Einwohnern erzielte 220 Millionen Euro aus einem Grundstücksverkauf an Amazon Web Service.
Gleichzeitig verschärft das anhaltende Wachstum der IT-Infrastruktur die Flächenkonkurrenz in den Ballungsräumen. Am DE-CIX in Frankfurt, Europas größtem Internetknoten, verdoppelte sich der Spitzen-Datenverkehr binnen fünf Jahren nahezu; am 7. Juli 2026 wurde dort ein Rekordwert von 19,636 Terabit pro Sekunde verzeichnet.
Rechenzentren belegen Fläche, beschäftigen aber wenig Personal — für Umlandgemeinden fällt die lohnsummenbasierte Gewerbesteuer deshalb oft gering aus. Einnahmen kommen dort eher über Grundsteuer, Grundstücksverkäufe und freiwillige Betreiberzahlungen. Unsere Checkliste hilft Ihnen, Standortfaktoren und Einnahmequellen systematisch zu bewerten, bevor die geplante Neuregelung greift. Checkliste Standortbewertung jetzt sichern
Nach Berechnungen des Frankfurter Magistrats aus dem Jahr 2022, basierend auf dem Flächenverbrauch der Jahre 2016 bis 2020, werden bis 2030 im Mittel knapp 75 Hektar zusätzliche Fläche für Rechenzentren benötigt.
Die Stadt Frankfurt strebt an, dieses Wachstum gezielt in geeignete Gewerbegebiete zu lenken und die entstehende Abwärme zu nutzen, da Rechenzentren stark bodenpreiswirksam sind und traditionelles Gewerbe, Handwerk sowie Industrie verdrängen.
