Gewerbesteuer, Stadtstaaten

Gewerbesteuer: Drei Stadtstaaten fordern 300-Prozent-Mindestsatz

11.06.2026 - 19:15:31 | boerse-global.de

Berlin, Hamburg und Bremen wollen Steuerflucht von Unternehmen durch eine Anhebung des Mindesthebesatzes auf 300 Prozent unterbinden.

Stadtstaaten fordern höheren Mindesthebesatz bei Gewerbesteuer
Gewerbesteuer - Abstrakte Darstellung von Finanzdaten und Dokumenten mit einer Karte von Deutschland und Europa im Hintergrund, symbolisiert Steuerreformen. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die drei Stadtstaaten bringen am 12. Juni 2026 eine gemeinsame Bundesratsinitiative ein. Ihr Ziel: den gesetzlichen Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer auf 300 Prozent anzuheben.

Hintergrund ist die Praxis von Unternehmen, ihren steuerlichen Sitz in Gemeinden mit besonders niedrigen Sätzen zu verlegen. Die Infrastruktur der Ballungszentren nutzen sie trotzdem. Nach Schätzungen der beteiligten Länder entgehen den Kommunen durch diese Steuergestaltungen jährlich bis zu eine Milliarde Euro.

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Der aktuelle Plan der Bundeskoalition sieht lediglich eine Anhebung von 200 auf 280 Prozent vor. Den Stadtstaaten geht das nicht weit genug. Ein Satz von 280 Prozent würde nur 23 Gemeinden betreffen, 300 Prozent mindestens 14 weitere. In Hamburg liegt der Hebesatz aktuell bei 470 Prozent, im Umland sind teils Sätze ab 250 Prozent üblich.

Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen

Das Bundesfinanzministerium hat parallel die Weichen für schärfere Kontrollen gestellt. In einem Schreiben vom 27. April 2026 wurden die Größenklassen für Betriebsprüfungen neu definiert. Die geänderten Schwellenwerte legen fest, welcher Betrieb als Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großbetrieb gilt. Sie sollen ab dem 1. Januar 2027 angewendet werden.

Gleichzeitig konkretisierte das Ministerium die Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes. Die Maßnahmen sind Teil einer breiteren steuerpolitischen Debatte. In Berlin wird über eine Steuerreform diskutiert, die untere und mittlere Einkommen entlasten soll. Für mittelständische Personengesellschaften werden Anpassungen bei den Thesaurierungsregeln geprüft.

EU einigt sich auf Bürokratieabbau

Während national die Regeln verschärft werden, gibt es auf europäischer Ebene Entlastungssignale. Unterhändler von EU-Parlament, Rat und Kommission einigten sich am 10. Juni 2026 auf Erleichterungen für sogenannte Small-Mid-Cap-Unternehmen (SMCs). Das sind Betriebe mit weniger als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 200 Millionen Euro.

Die Einigung betrifft vor allem den administrativen Aufwand. Weniger Bürokratie gibt es bei Dokumentationspflichten zur DSGVO, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten bei Batterierohstoffen. Auch der Zugang zum Kapitalmarkt soll vereinfacht werden. EU-weit könnten rund 38.000 Unternehmen profitieren. Die Mitgliedstaaten haben nach der endgültigen Annahme 15 Monate Zeit für die Umsetzung.

Weitere steuerliche Klarstellungen

Das Finanzgericht Münster entschied im Februar: Teilabgaben von Versicherungsbeständen eines Handelsvertreters können unter bestimmten Voraussetzungen als ermäßigt besteuerte Einkünfte behandelt werden. Voraussetzung ist, dass die übertragenen Teilbestände jeweils eine eigenständige Funktion erfüllen.

Aus Polen kommt eine Klarstellung zur elektronischen Buchhaltung. Die polnische Steuerbehörde bestätigte Anfang April: Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Buchhaltungsunterlagen gilt nicht für ausländische Zweigniederlassungen polnischer Unternehmen, sofern diese eine eigenständige Buchführung im Ausland unterhalten.

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