Gewerbeordnung: 77 Verstöße bei Barbershop-Razzia in Österreich
Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 16:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zeitgleich zeigt ein aktueller Bericht der Finanzpolizei, wie relevant die Regeln in der Praxis sind.
Was sich im Gesetz geändert hat
Im Fokus der konsolidierten Fassung stehen die Definition der Gewerbsmäßigkeit (§ 1) und die Abgrenzung zu nicht gewerblichen Tätigkeiten (§ 2). Diese Paragrafen sind die Basis für jede behördliche Kontrolle. Parallel wurde auch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz aktualisiert (Stand 9. Juli 2026) – es regelt Förderungen und Marktprämien für regenerative Energien.
Großrazzia bei Barbershops
Die Finanzpolizei hat zwischen dem 29. Juni und 5. Juli in Oberösterreich und Salzburg 85 Barbershops durchleuchtet. Die Beamten kontrollierten 172 Dienstnehmer – 130 davon stammten aus Drittstaaten.
Die Bilanz: 77 Übertretungen. Der größte Brocken: 42 Mal fehlten Arbeitszeitaufzeichnungen. Acht Verstöße betrafen illegale Ausländerbeschäftigung, drei Schwarzarbeiter wurden erwischt. Acht Mal verstießen die Betreiber direkt gegen die Gewerbeordnung.
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Kassenpflicht ignoriert – und gefälschte Parfums
Neben arbeitsrechtlichen Mängeln fielen 15 Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht auf. Ein Betrieb arbeitete ganz ohne Kasse, sechs hatten keine technische Sicherung, acht gaben keine Belege aus. Die Folge: zwölf Strafverfügungen wegen fehlender Jahresbelege.
Besonders dreist: In einem Shop wurden neben Haarschnitten auch gefälschte Parfums von Chanel und Gucci verkauft.
„Null Toleranz“ – Finanzminister und Bereichsleiter reagieren
Finanzminister Marterbauer kündigte eine Null-Toleranz-Politik an. Es gehe um fairen Wettbewerb für redliche Unternehmen. Bereichsleiter Lehner ergänzte: Die Finanzpolizei werde die Kontrollen in dieser Branche weiter verstärken.
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Neue EU-Regeln: Vernichtungsverbot für Kleidung
Flankierend zu den nationalen Kontrollen gelten seit heute neue EU-Vorschriften. Große Unternehmen – ab 250 Mitarbeiter oder 50 Millionen Euro Jahresumsatz – dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. Ausnahmen gibt es nur für beschädigte oder gefährliche Ware. Zudem müssen die Firmen jährlich offenlegen, was mit unverkauften Beständen passiert. Branchenkenner rechnen mit mehr reduzierter Ware im Handel.
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