Gesundheitsreform, Zuzahlungen

Gesundheitsreform: Zuzahlungen steigen, Zahnersatz-Zuschuss sinkt

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 10:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die neue Gesundheitsreform bringt ab 2027 höhere Zuzahlungen und sinkende Zuschüsse für Zahnersatz. Millionen GKV-Mitglieder müssen mit Mehrkosten rechnen.

Gesundheitsreform 2027: Höhere Zuzahlungen und neue Belastungen für Versicherte
Stethoskop auf Finanzdokumenten und medizinischen Unterlagen in einer Arztpraxis als Symbol für die Gesundheitsreform. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die neue Gesundheitsreform sorgt für massive Kritik. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, bezeichnete das am 10. Juli verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als „Notstandsgesetz“. Die Versorgung werde künftig nicht mehr am tatsächlichen Bedarf, sondern an den verfügbaren Finanzen ausgerichtet.

Besonders bei Kinderuntersuchungen sowie Haus- und Pflegeheimbesuchen drohen durch geplante Budgetierungen Lücken. Die Reform soll eine Deckungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen: Für 2027 werden 15,3 Milliarden Euro prognostiziert, bis 2030 sogar bis zu 40 Milliarden Euro.

Patienten zahlen drauf

Die Entlastungen von 16,3 bis 38,1 Milliarden Euro tragen vor allem die Leistungserbringer – rund 69 bis 75 Prozent der Last. Doch auch die Versicherten spüren die Reform. Die gesetzlichen Zuzahlungen steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken ab 1. Januar 2027 von 60 auf 50 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im kommenden Jahr um monatlich 300 Euro. Rund 5,4 Millionen Mitglieder trifft das mit durchschnittlich 26 Euro Mehrbelastung pro Monat. Ab 2028 kommt ein Familienversicherungszuschlag von 2,5 Prozent für kinderlose Ehepartner hinzu.

Neuer Minister, neue Konflikte

Seit dem 27. Juli hat das Gesundheitsministerium einen neuen Chef: Carsten Linnemann übernahm von Nina Warken. Der Minister hat bereits Reformen angekündigt, die bei Ärzteverbänden auf Skepsis stoßen. So befürwortet er die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und eine Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Krankheitstag.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) reagierte umgehend mit einem Schreiben an das Gesundheits- und das Arbeitsministerium. Nur ein Prozent aller Krankschreibungen erfolge telefonisch, betont die KBV. Hinweise auf Missbrauch gebe es nicht. Eine AU-Pflicht ab Tag eins würde jährlich rund 36 Millionen zusätzliche Behandlungsfälle bedeuten. Die Praxen müssten mit durchschnittlich 10,5 zusätzlichen Arbeitstagen pro Jahr rechnen.

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Digitalisierung als Zankapfel

Ein weiterer Streitpunkt: das Gesundheits-Digital-Gesetz (GeDIG), das das Bundeskabinett am 15. Juli beschloss. Ärzteverbände wie die Bundesärztekammer und der Hausärzteverband warnen vor einem Paradigmenwechsel. Krankenkassen sollen künftig auf Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen dürfen.

Die Kassen könnten Versicherte direkt über Gesundheitsrisiken informieren. Kritiker sehen darin einen unzulässigen Eingriff in die Arzt-Patienten-Beziehung – und den Schritt zur gläsernen Patientenakte.

Kliniken in der Klemme

Auch auf kommunaler Ebene wächst der Widerstand. Bayerische Landräte bezeichneten das Gesetzespaket am 27. Juli als „Kostendefizitverlagerungsgesetz“. Die Defizite der bayerischen Kliniken könnten sich um 950 Millionen bis 1,4 Milliarden Euro erhöhen.

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Einzelne Kreiskliniken wie in Starnberg oder Ebersberg erwarten jährliche Mehrbelastungen in Millionenhöhe. Grund: Tariferhöhungen sollen künftig nur noch zur Hälfte refinanziert werden.

Fachärztliche Organisationen wie der Berufsverband der Deutschen Urologie rechnen mit Honorareinbußen von bis zu zehn Prozent. Die Schwächung der Praxen führe direkt zu einer Ausdünnung der ambulanten, wohnortnahen Versorgung, warnt der Verband. Die Folge: deutlich längere Wartezeiten für Patienten.

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