Gesundheitsförderung im Betrieb: Bis zu 600 Euro pro Beschäftigtem steuerfrei
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 03:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ratgeber und aktuelle Produktberichte widmen sich verstärkt Konzepten, die Bewegung und Haltungskorrektur direkt in den Arbeitsalltag integrieren. Vor dem Hintergrund langer Sitzzeiten rücken dabei verstellbare Schreibtische, ergonomische Bürostühle sowie kompakte Laufbänder und Walking Pads in den Mittelpunkt der betrieblichen und privaten Arbeitsplatzgestaltung.
Ergonomie und Bewegung gegen langes Sitzen
Erhebungen wie der DKV-Report verdeutlichen das Problem des Bewegungsmangels: Die Bevölkerung in Deutschland sitzt demnach bis zu 10,5 Stunden am Tag.
Bereits fünf bis zehn Minuten zusätzliche Bewegung täglich können das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verringern. Um dem Bewegungsmangel im Arbeitszimmer entgegenzuwirken, rücken technische Lösungen wie das Walking Pad FoldiMix 5L des Herstellers UREVO WELLNESS US CO., LTD. in den Fokus.
Das Gerät bietet einen Gehmodus von 1 bis 6 km/h sowie einen Laufmodus bis 12 km/h auf einer Lauffläche von 40 × 100 cm. Das knapp 30 kg schwere Laufband besitzt neun motorisierte Steigungsstufen bis maximal 9 Prozent, trägt eine Volllast von bis zu 136 kg und integriert eine Arbeitsfläche für Laptops sowie Halterungen für Tablets.
Ergänzend dazu betonen Fachratgeber grundlegende ergonomische Anforderungen. Der regelmäßige Wechsel zwischen Sitzen und Stehen schont den Bewegungsapparat. Beim Sitzen sollten die Füße flach auf dem Boden stehen und die Knie einen 90-Grad-Winkel bilden.
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Der Bürostuhl erfordert idealerweise eine verstellbare Sitzhöhe, Armlehnen, eine Rückenlehne und eine Lordosenstütze. Für Bildschirme wird ein Abstand von 50 bis 70 cm beziehungsweise etwa einer Armlänge empfohlen, wobei sich die Bildschirmoberkante auf Augenhöhe befinden sollte.
Tastatur und Maus sind so zu führen, dass Unterarme horizontal und Handgelenke gerade aufliegen. Normen wie die Arbeitsstättenverordnung und die DIN EN ISO 9241 fordern zudem eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux sowie Schreibtischmaße von mindestens 160 cm Breite und 80 cm Tiefe.
Ausstattungsdefizite und Vorgaben im Arbeitsalltag
Trotz vorliegender Richtlinien besteht in der Praxis Nachholbedarf. Einer Untersuchung des Instituts für Gesundheit und Ergonomie (IGR) zufolge nahmen 60 Prozent der befragten Beschäftigten an hybriden Arbeitsplätzen keine ergonomisch relevanten Anpassungen an Sitzhöhe, Tischhöhe oder Monitorposition vor.
Nur knapp 24 Prozent nutzten einen elektrisch höhenverstellbaren Tisch, und lediglich knapp 16 Prozent setzten auf eine ergonomische Maus oder Tastatur.
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Laut Angaben von PwC arbeiteten 2025 in Deutschland 24 Prozent der Erwerbstätigen zumindest teilweise im Homeoffice, 15 Prozent sogar überwiegend oder ausschließlich. Dabei meldeten 18 Prozent Probleme infolge einer unzureichenden Arbeitsausstattung und 17 Prozent das Fehlen einer räumlichen Trennung.
Arbeitsschutzinstitutionen formulieren klare Rahmenbedingungen für das Büro: Nach Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beträgt die Mindestfläche für Arbeitsbereiche 1600 × 800 mm bei einem Höhenverstellbereich von mindestens 680 bis 1180 mm.
Eine Auswertung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt, dass 78 Prozent der Beschäftigten externe Tastaturen oder Mäuse sowie 76 Prozent externe Monitore nutzen. Zudem aktualisierte die DGUV den Grundsatz 315-410 für Büromöbel gemeinsam mit DIN und IBA, um Mindestanforderungen an Sicherheit und Ergonomie an europäische Regelwerke anzupassen.
Wirtschaftliche Folgen und betriebliche Prävention
Mängel am Arbeitsplatz schlagen sich auch ökonomisch nieder. Nach Angaben von Haufe stellen Muskel-Skelett-Erkrankungen mit 19,8 Prozent die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit dar, gefolgt von Atemwegserkrankungen mit 15,1 Prozent und psychischen Leiden mit 12,5 Prozent. Der Ausfall einer Fachkraft kostet ein mittelständisches Unternehmen pro Tag zwischen 300 und 500 Euro.
Demgegenüber liegen die Anschaffungskosten für einen Bürostuhl meist zwischen 150 und 1.500 Euro. Eine Befragung der Hochschule Luzern aus dem Jahr 2014 zeigte zudem, dass 83 Prozent von rund 1.230 Erwerbstätigen ihre Motivation und Leistung durch die Arbeitsplatzgestaltung beeinflusst sehen.
Betriebe können im Rahmen des Einkommensteuergesetzes nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro pro Beschäftigtem und Kalenderjahr steuer- und sozialabgabenfrei für zertifizierte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung bereitstellen. Förderfähig sind Angebote der Zentralen Prüfstelle Prävention in Bereichen wie Bewegung und Stressmanagement, sofern sie zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden.
