Geschäftsreisen, Kurtaxe-Befreiung

Geschäftsreisen: Kurtaxe-Befreiung fällt weg – neue Regeln 2026

10.06.2026 - 23:25:54 | boerse-global.de

Finanzverwaltung verschärft Vorschriften für Bewirtung, Kurtaxe und digitale Nachweise. Unternehmen müssen ihre Abläufe anpassen.

Steuer-Update 2026: Neue Regeln für Geschäftsreisen und Belege
Geschäftsreisen - Eine Hand unterschreibt ein Dokument auf einem modernen Schreibtisch, umgeben von Quittungen, einem Taschenrechner und einem Laptop. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Trinkgelder und Bewirtung: Was noch absetzbar ist

Trinkgelder auf Geschäftsreisen bleiben erstattungsfähig – vorausgesetzt, die unternehmensinterne Reisekostenrichtlinie sieht das vor. Üblich sind in Deutschland rund zehn Prozent des Rechnungsbetrags.

Bei Bewirtungskosten kommt es auf den Anlass an. Rein betriebsinterne Feiern sind vollständig absetzbar. Anders sieht es beim Geschäftsessen mit Kunden aus: Hier gilt weiterhin die 70-Prozent-Grenze.

Das Hessische Finanzgericht erkannte zudem eine Abschiedsfeier als beruflich veranlasst an. Wichtig: Die Veranstaltung muss überwiegend beruflich geprägt sein. Entscheidend sind Teilnehmerkreis, Ort und der konkrete Anlass.

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Kurtaxe: Keine Befreiung mehr für Geschäftsreisende

Eine wesentliche Änderung betrifft die Kurtaxe. Das Bundesverfassungsgericht hat 2026 entschieden: Eine Befreiung für Geschäftsreisende ist in vielen Fällen nicht mehr möglich. Die Abgabe ist für alle Reisenden verpflichtend.

Unternehmen können die Kosten aber zu 100 Prozent als Betriebsausgabe geltend machen.

Hotelübernachtungen: BFH präzisiert Gewerbesteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Urteil vom 15. Januar 2026 klargestellt: Mietzahlungen für Hotelzimmer können dem Gewinn hinzugerechnet werden. Voraussetzung: Die Anmietung wird als fiktives Anlagevermögen eingestuft.

Das betrifft vor allem kurzfristige, aber wiederholte Buchungen, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen. Ein Freibetrag von 100.000 Euro bleibt jedoch erhalten.

Digitale Nachweise: Neue Pflichten ab 2026

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verschärft die Anforderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmer außerhalb der EU ihre Nachweise digital über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern einreichen.

Ausnahme: Rechnungen unter 250 Euro sind nachweisfrei.

Zusätzlich müssen Unternehmen ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer korrekt im Impressum geschäftsmäßiger Webseiten angeben.

EU-Entgelttransparenz: Neue Regeln für Bewerbungsgespräche

Bis zum 7. Juni 2026 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen: Bewerber erhalten bereits vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne. Fragen nach der bisherigen Vergütung sind künftig untersagt.

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Krankheitskosten: Strengere Nachweise für E-Rezepte

Für die Steuererklärung 2025 gilt: Apothekenbelege für E-Rezepte müssen zwingend auf den Namen des Patienten ausgestellt sein. Ohne diese namentliche Zuordnung ist kein Abzug als außergewöhnliche Belastung mehr möglich.

Betroffene können bei ihrer Stammapotheke Ersatzbelege anfordern.

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