Geschäftsreisen, Digitale

Geschäftsreisen 2026: Digitale Belege, Kurtaxe, Trinkgelder neu

11.06.2026 - 05:48:24 | boerse-global.de

Steuerliche Änderungen bei Bewirtung, Kurtaxe und digitalen Belegen prägen 2026 die Geschäftsreisekostenabrechnung.

Geschäftsreisen 2026: Neue Steuerregeln für Trinkgeld und Kurtaxe
Geschäftsreisen - Eine Hand hält einen Stift über einem Reisekostenabrechnungsformular, daneben liegen Belege und ein Tablet auf einem Schreibtisch. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Wer 2026 sparen will, muss genau hinschauen.

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Trinkgelder: 100 Prozent oder nur 70 Prozent absetzbar?

Die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern hängt vom Anlass ab. Bei rein betriebsinternen Bewirtungen – etwa der Weihnachtsfeier mit Kollegen – lassen sich Trinkgelder zu 100 Prozent als Betriebsausgabe absetzen. Anders sieht es beim Geschäftsessen mit Kunden aus: Hier sind nur 70 Prozent abziehbar. Üblich ist in Deutschland ein Trinkgeldsatz von rund zehn Prozent.

Kurtaxe und Bettensteuer: Neue Regeln für Geschäftsreisende

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtslage zur Kurtaxe geklärt. Eine automatische Befreiung für Geschäftsreisende gibt es nicht mehr. Stattdessen entscheiden die Kommunen selbst. Wird die Kurtaxe verpflichtend erhoben, können Unternehmen sie zu 100 Prozent als Betriebsausgabe geltend machen.

Die Stadt Kiel plant wegen Haushaltslöchern eine Bettensteuer von fünf Prozent auf Hotelübernachtungen. Sie soll voraussichtlich im Oktober 2026 in Kraft treten.

Digitale Belege werden Pflicht

Das Bundesfinanzministerium treibt die Digitalisierung voran. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, ihre Nachweise elektronisch einreichen. Das läuft über ein Portal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Papierbelege werden nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert. Eine Erleichterung gibt es für Kleinbeträge: Bei Rechnungen unter 250 Euro entfällt die Nachweispflicht komplett.

Betriebsveranstaltungen: Wann Feiern steuerlich absetzbar sind

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Ein- und Ausstandfeiern sind keine rein privaten Ereignisse. Entscheidend ist der berufliche Charakter – also Ort und Teilnehmerkreis. Bewirtungskosten für Kollegen sind dann voll abziehbar, die 70-Prozent-Grenze greift nicht. Das Hessische Finanzgericht bestätigte dies für eine Abschiedsfeier bei Arbeitsplatzwechsel.

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Dienstwagen: Strengere Regeln für Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer müssen bei Dienstwagen aufpassen. Ein bloßes schriftliches Privatnutzungsverbot reicht laut BFH oft nicht. Ohne wirksame Kontrollen und lückenloses Fahrtenbuch droht die Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung – besonders bei hochwertigen Fahrzeugen.

Auch wer einen Privatwagen für Dienstreisen nutzt, steht vor Hürden. Steht ein Firmenwagen zur Verfügung, lassen sich Kosten für den Privat-Pkw kaum noch als Werbungskosten absetzen.

Aktivrente: Wenn der steuerfreie Lohnanteil die Abzüge kürzt

Wer in der Aktivrente weiterarbeitet, muss mit Besonderheiten rechnen. Bleibt ein Teil des Arbeitslohns steuerfrei, werden auch die abziehbaren Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen anteilig gekürzt. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleibt zwar voll erhalten. Reisekostenerstattungen sind aber nur für den steuerpflichtigen Lohnanteil steuerfrei. Bei hohem steuerfreien Anteil können Werbungskosten nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden.

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