Gender-Pay-Gap, Berichtspflicht

Gender-Pay-Gap: Neue Berichtspflicht für 150+ Mitarbeiter ab Juni 2027

02.07.2026 - 20:05:30 | boerse-global.de

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird in Deutschland verspätet umgesetzt. Unternehmen müssen bereits 2026 mit der Datenerfassung beginnen, um Fristen ab 2027 einzuhalten.

Entgelttransparenz: Deutsche Firmen müssen jetzt handeln
Gender-Pay-Gap - Geschäftsleute analysieren Finanzdaten auf einem Bildschirm, symbolisch für Entgelttransparenz und die EU-Richtlinie. 02.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Statt bis zum 7. Juni 2026 die Vorgaben in nationales Recht zu gießen, soll das Gesetz nun erst Anfang 2027 kommen. Für Unternehmen entsteht eine komplizierte Übergangsphase – und sie müssen jetzt schon handeln.

Berichtspflichten: Wer muss wann liefern?

Das Bundesfamilienministerium will die Berichtsstichtage auf 2028 verschieben. Doch die EU-Frist steht: Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten müssen bis zum 7. Juni 2027 berichten. Die Datengrundlage? Das gesamte Kalenderjahr 2026.

Die Pflichten kommen stufenweise:

  • Ab 2027: Jährliche Berichte für Betriebe ab 250 Mitarbeitenden
  • Ab 2031: Dreijährliche Berichte für Firmen mit 100 bis 149 Beschäftigten

Wer jetzt nicht mit der Datenerfassung beginnt, könnte später in Zeitnot geraten.

Dokumentation: Auch Ex-Mitarbeiter zählen

Die neuen Regeln verlangen lückenlose Aufzeichnungen. Selbst Gehälter von Mitarbeitern, die 2026 das Unternehmen verlassen haben, müssen in die Berechnungen einfließen. Das Bundesarbeitsgericht hat zudem klargestellt: Auskunftsansprüche sind betriebsbezogen und beschränken sich auf das jeweils letzte Kalenderjahr (Urteil vom 19. Februar 2026, Az. 8 AZR 83/25).

Ab 2028 kommen weitere Verschärfungen:

  • Verbot der Gehaltsfrage im Bewerbungsgespräch
  • Verschwiegenheitsklauseln über die eigene Vergütung werden unwirksam
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Ziel: Der Gender-Pay-Gap soll sinken. 2025 lag er in Deutschland bei 16 Prozent. Können Unternehmen eine Lücke von mehr als fünf Prozent nicht sachlich rechtfertigen, droht ein gemeinsames Entgeltbewertungsverfahren (Joint Pay Assessment).

KI hilft bei der Analyse

Die Berechnungen sind komplex, hinzu kommt eine Beweislastumkehr zuungunsten der Arbeitgeber. Kein Wunder also, dass digitale Anbieter auf den Markt drängen. Die Firma CompLens aus Alzenau bietet etwa eine KI-gestützte SaaS-Plattform, die Pay-Gap-Analysen und Auskunftsverfahren automatisiert. Die Systeme sind auf die deutsche Rechtslage zugeschnitten und erfüllen die DSGVO-Anforderungen durch Hosting innerhalb der EU.

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Bürokratieabbau als Gegenbewegung?

Parallel hat sich der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 auf ein Reformpaket geeinigt. Es sieht vor, Berichtspflichten auf Bundesebene zu prüfen und Genehmigungsfiktionen nach vier Monaten einzuführen. Ob diese Entlastungspläne die strengen Dokumentationspflichten der Entgelttransparenz beeinflussen, bleibt abzuwarten.

Weitere Fristen 2026

Unternehmen müssen noch mehr im Blick behalten:

  • Seit 1. Juli 2026: Keine Zollbefreiung mehr für E-Commerce-Sendungen unter 150 Euro aus Drittländern – 3 Euro Gebühr pro Artikel
  • Bis 31. Juli 2026: Das Recht auf Reparatur tritt in Kraft, priorisiert Instandsetzung vor Austausch
  • Ab 2. August 2026: Neue Transparenzpflichten nach dem EU AI Act für KI-Interaktionen und generierte Inhalte
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