Gemeinnützigkeit, Finanzamt

Gemeinnützigkeit: Finanzamt prüft VVN-BdA wegen AfD-Kampagne

Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Berliner Finanzamt fordert Steuerunterlagen der VVN-BdA bis November 2026 an. Hintergrund ist der Verdacht unzulässiger politischer Einflussnahme.

VVN-BdA: Finanzamt prüft Gemeinnützigkeit wegen AfD-Kampagne
Moderne Fassade eines Berliner Finanzamtsgebäudes an einem bewölkten Tag. Illustration mit AI erstellt.

Das Finanzamt für Körperschaften Berlin I hat eine umfassende Prüfung der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) eingeleitet.

Hintergrund der behördlichen Untersuchung ist das politische Engagement des Verbandes, insbesondere eine Kampagne für ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Wie Ende August bekannt wurde, fordert die Finanzbehörde den Verein auf, Steuererklärungen deutlich vor den üblichen Fristen einzureichen.

Vorzeitige Steuerprüfung und politische Neutralität

Das Finanzamt verlangt von der VVN-BdA die Abgabe der Steuererklärungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 bis zum 24. November 2026. Üblicherweise werden solche Erklärungen für zurückliegende Zeiträume erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig; die Anforderung für das noch laufende Jahr 2025 gilt als ungewöhnlicher administrativer Schritt. Die Behörde begründet dieses Vorgehen mit dem Verdacht einer unzulässigen politischen Betätigung.

Im Zentrum der Prüfung steht die Kampagne „AfD-Verbot jetzt!“, mit der sich der Verband aktiv für ein rechtliches Vorgehen gegen die Partei einsetzt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung könnte dies die Grenzen der steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit überschreiten. Zusätzlich wird dem Verband seine Beteiligung am Bündnis „Widersetzen“ zugerechnet, das unter anderem zu Blockadeaktionen gegen den AfD-Parteitag in Erfurt aufgerufen hatte.

Historischer Hintergrund und finanzielle Risiken

Die VVN-BdA wurde im Jahr 1947 gegründet und versteht sich als ein Zusammenschluss von Überlebenden und Nachkommen der Verfolgten des Nationalsozialismus. Für die Organisation steht nicht zum ersten Mal der steuerliche Status auf dem Spiel. Bereits im Jahr 2019 wurde dem Verband die Gemeinnützigkeit vorübergehend entzogen, was bundesweit für Debatten sorgte. Erst im Jahr 2021 erfolgte eine erneute Anerkennung des Status.

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Eine dauerhafte Aberkennung der Gemeinnützigkeit hätte für den Verband weitreichende ökonomische Folgen. Spenden an die Organisation wären für Unterstützer nicht mehr steuerlich absetzbar, was erfahrungsgemäß zu einem Rückgang der Einnahmen führt. Zudem drohen dem Verein rückwirkende Steuerforderungen sowie eine mögliche Haftung für bereits ausgestellte Spendenbescheinigungen.

Rechtliche Einordnung und öffentlicher Widerstand

Die rechtliche Grundlage für die Prüfung bildet die restriktive Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts bei politisch aktiven Vereinen. Hierbei orientieren sich die Finanzbehörden unter anderem an der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).

In einem richtungsweisenden Urteil aus dem Jahr 2019 (Az. V R 60/17) hatte das Gericht der Organisation Attac die Gemeinnützigkeit versagt, da deren allgemeine politische Zielsetzungen nicht den engen Katalog der steuerlich geförderten Zwecke erfüllten.

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Innerhalb des Verbandes wird die aktuelle Prüfung kritisch bewertet. Die VVN-BdA vermutet hinter dem Vorgehen der Behörden eine gezielte Kampagne, die unter anderem durch den Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler angestoßen worden sein soll. In der Öffentlichkeit formiert sich bereits Widerstand gegen die Maßnahmen des Finanzamtes.

Berichten zufolge unterstützen rund 3.000 Menschen eine Petition, die sich gegen die erneute Überprüfung des gemeinnützigen Status der VVN-BdA richtet. Die weitere Entwicklung wird maßgeblich davon abhängen, wie die Finanzbehörde die eingereichten Unterlagen nach Ablauf der Frist im November bewertet.

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