Geldwäscheprävention, Mio

Geldwäscheprävention: Bis zu 5 Mio. Euro Bußgeld für Verstöße

23.06.2026 - 06:16:05 | boerse-global.de

Aktuelle Vorgaben zu Geldwäscheprävention und Gefahrgutrecht erhöhen die Anforderungen an rechtssichere Unterweisungen und Dokumentationen.

Gefährdungsbeurteilung: Neue Pflichten für Arbeitssicherheit und Compliance
Geldwäscheprävention - Abstrakte Darstellung von Zahnrädern oder einem Flussdiagramm, die die Verbindung von Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung symbolisieren. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein aktueller Branchenratgeber zeigt: Ohne Gefährdungsbeurteilung gibt es keine rechtssichere Unterweisung. Und neue Vorgaben in der Geldwäscheprävention und im Gefahrgutrecht verschärfen die Anforderungen zusätzlich.

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Rechtliche Basis: Ohne Beurteilung keine Schulung

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist die zwingende Grundlage für jede Mitarbeiterunterweisung. Das betont der Informationsdienst für Arbeitsschutz und Umweltschutz (IFDAU) in seinen aktuellen Erläuterungen. Aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen leiten sich die relevanten Themen, die betroffenen Zielgruppen und die zeitlichen Intervalle für Schulungen ab.

Der Prozess folgt einem klaren Fünf-Stufen-Modell: Zuerst kommt die Gefährdungsbeurteilung, daraus entwickeln sich konkrete Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen bilden den Kern der anschließenden Unterweisung. Nach der Durchführung folgen Wirksamkeitsprüfung und regelmäßige Aktualisierung. Die Gesamtverantwortung trägt der Arbeitgeber – unterstützt von der Sicherheitsfachkraft.

Geldwäscheprävention: Jährliche Pflicht und hohe Bußgelder

Parallel zum allgemeinen Arbeitsschutz steigen die Anforderungen an spezialisierte Unterweisungen. Im Bereich der Geldwäscheprävention verweisen Experten auf die seit Februar 2025 geltenden Auslegungshinweise der BaFin (AuA 3.0) sowie das EU-Geldwäschepaket vom Juni 2024. Die Regelungen fordern eine jährliche Unterweisung der Mitarbeiter und lückenlose Dokumentation.

Die Bußgelder können bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes betragen. Kein Wunder also, dass Unternehmen zunehmend auf digitale Firmenlizenzen mit integrierter Erfolgskontrolle setzen. Bis Juli 2027 müssen zudem die Anpassungen an die neue Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt umgesetzt sein.

Gefahrgutrecht: Digitale Schulungen nur unter Auflagen

Auch im Gefahrgutrecht zeichnen sich Änderungen ab. Die IHK Duisburg konkretisierte die Bedingungen für digitale Fahrerschulungen nach dem ADR 2027, das ab Januar 2027 gilt. Ein hybrides Modell aus Präsenz- und Onlineanteilen wird demnach nicht zulässig sein. Für rein digitale Schulungen ist eine Identitätsprüfung per Kamera zu Beginn der Einheit sowie eine zusätzliche Anerkennung durch die zuständige IHK erforderlich.

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Beim Pflanzenschutz wurde die Frist für den Sachkundenachweis bei Rodentiziden durch den Bundesrat bis zum 28. Juli 2030 verlängert. Experten raten dennoch zu einem frühzeitigen Erwerb der Qualifikation. Der Grund: Die geplante neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 541) dürfte die Anforderungen verschärfen. Ein entsprechender Lehrgang umfasst in der Regel zwei Tage und gilt sechs Jahre.

Arbeitszeit und Hitzeschutz: Zwei aktuelle Brennpunkte

Die Relevanz korrekter Unterweisungen zeigt sich auch in der aktuellen Rechtsprechung zur Arbeitszeit. Der Europäische Gerichtshof (C-110/24) stellte am 9. Oktober 2025 klar: Vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten vom Stützpunkt zum Einsatzort sind vollwertige Arbeitszeit. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem ein Mindestlohn von 13,90 Euro. Wird dieser durch unbezahlte Fahrtzeiten unterschritten, drohen Nachzahlungsansprüche mit einer dreijährigen Verjährungsfrist.

Und noch ein Thema gewinnt an Bedeutung: Hitzeschutz wird zunehmend zur Aufgabe des Facility Managements. Gefordert sind spezifische Hitzeschutzkonzepte, Temperaturmonitoring und klare Lüftungsregeln – besonders zum Schutz vulnerabler Personengruppen. Auch hier dient die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage, um technische und organisatorische Anpassungen rechtssicher festzulegen.

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