Geldwäsche-Verordnung: Ab Juli 2027 Ausweispflicht bei Bargeld ab 3.000 Euro
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 19:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de
000 Euro die Identität ihrer Kunden prüfen. Die neue EU-Geldwäscheverordnung zwingt Unternehmen zur Erfassung und fünfjährigen Aufbewahrung der Ausweisdaten. Parallel legt die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen vor – inklusive härterer Strafen und neuer Überwachungsbehörden.
Identitätsnachweis für Bargeldtransaktionen
Die EU-Verordnung schreibt vor: Wer 3.000 Euro oder mehr in bar bezahlt, muss einen gültigen Ausweis vorlegen. Händler erfassen die Daten und heben sie fünf Jahre lang auf. Damit soll die Anonymität bei größeren Bargeldgeschäften im Binnenmarkt verschwinden. Ziel ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Finanzströmen.
Härtere Strafen für Steuersünder
Die Bundesregierung verschärft das Strafrecht massiv. Die generelle Straffreiheit bei Selbstanzeige soll fallen. Künftig drohen bei Steuerhinterziehung ein bis 15 Jahre Haft. Das ist eine klare Ansage: Steuerbetrug wird wieder als Verbrechen eingestuft.
Gleichzeitig verlängert der Bund die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Belege auf 15 Jahre. Zur Durchsetzung entsteht ein neues Zentrum beim Zoll mit rund 1.500 Stellen. Ein Datenanalysezentrum mit Künstlicher Intelligenz soll künftig Unregelmäßigkeiten in Finanzströmen aufspüren.
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Registrierkassenpflicht kommt 2028
Bargeldintensive Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz müssen ab dem 1. Januar 2028 manipulationssichere Registrierkassen nutzen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro oder Haft bis zu fünf Jahren.
Die umstrittene Bonpflicht wird entschärft: Für Beträge unter 30 Euro entfällt die Pflicht zum Papierbon. Digitale Alternativen per QR-Code sollen die Bürokratie entlasten. Experten rechnen mit einmaligen Umstellungskosten von 99 Millionen Euro – aber jährlichen Einsparungen von 89 Millionen Euro.
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100 Milliarden Schaden jährlich
Der Staat verliert jedes Jahr rund 100 Milliarden Euro durch Steuerbetrug und Finanzkriminalität. Schon für 2027 erwartet der Bund Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro – durch den Aktionsplan, die Besteuerung von Kryptogewinnen und ein elektronisches Umsatzsteuer-Meldesystem.
Neu ist auch die erweiterte Vermögensabschöpfung: Ermittlungsbehörden dürfen verdächtige Vermögenswerte künftig für 180 Tage beschlagnahmen – ohne Verurteilung. Das soll verhindern, dass Kriminelle ihr Geld rechtzeitig verschieben.
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