GEIG-Reform: Strengere Ladepunkte-Regeln für Wohn- und Gewerbeimmobilien
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 07:03 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Deutschland treibt die Verkehrswende voran: Mit der am gestrigen Montag verabschiedeten Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) gelten künftig strengere Vorgaben für Ladepunkte in Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das Gesetz setzt zentrale EU-Vorgaben um und nimmt neben Neubauten verstärkt Bestandsgebäude in die Pflicht.
Neue Quoten für Wohn- und Nichtwohngebäude
Für neue Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen gilt künftig eine Vorverkabelungspflicht für 50 Prozent der Parkflächen. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt fest installiert sein. Noch ambitionierter sind die Vorgaben für Nichtwohngebäude: Bei Neubauten mit mehr als fünf Stellplätzen ist neben der 50-prozentigen Vorverkabelungsquote jeder fünfte Stellplatz mit einem Ladepunkt auszustatten.
Besondere Anforderungen treffen Eigentümer bestehender Nichtwohngebäude ab dem 1. Januar 2027. Verfügen diese über mehr als 20 Stellplätze, ist pro zehn Stellplätze ein Ladepunkt oder eine Ladeleistung von mindestens 1,1 Kilowatt pro Stellplatz vorgeschrieben. Eine Flexibilisierungsklausel erlaubt zudem den Einsatz leistungsstarker DC- oder HPC-Ladepunkte als effiziente Alternative zu zahlreichen Standard-Anschlüssen.
Digitalisierung und Energieeffizienz
Das GEIG ist eng mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verknüpft, das bereits am 10. Juli den Bundesrat passierte. Ein Kernpunkt ist die Digitalisierung der Energieausweise für Nichtwohngebäude. Diese basieren künftig auf einer Skala von A bis G und erfordern Verbrauchsdaten über 24 Monate sowie die Einhaltung der Norm DIN/TS 18599:2025-10. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
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Zusätzlich müssen Nichtwohngebäude mit Anlagen über 70 Kilowatt Nennleistung bis Ende 2029 eine Gebäudeautomation vorweisen. Für Neubauten ab 1.000 Quadratmetern wird ab 2028 eine Bilanzierung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen verpflichtend, ehe diese Regelung 2030 auf alle Neubauten ausgeweitet wird.
Wirtschaft zwischen Planungssicherheit und Kritik
Die Branchenreaktionen fallen gespalten aus. Während die Bauwirtschaft die gewonnene Planungssicherheit und technologische Offenheit lobt, äußern Umweltverbände scharfe Kritik. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte bereits eine Verfassungsbeschwerde an, da Analysten das Paket als klimapolitischen Rückschritt werten.
Technologisch ergeben sich neue Chancen: Seit Jahresbeginn entfallen bei bidirektionalen Ladesystemen, die Strom ins Netz zurückspeisen, die doppelten Netzentgelte. Für 2027 ist zudem die Markteinführung neuer Ladekabel mit integrierter Messtechnik geplant, die Abrechnungsprozesse an halböffentlichen Ladepunkten deutlich vereinfachen sollen.
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Zeitdruck bei der Förderung
Bauherren und Eigentümer sollten zügig handeln. Die Fördersätze der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sinken bereits ab dem 21. Juli 2026. Wer die aktuellen Konditionen sichern will, muss Anträge kurzfristig einreichen. Angesichts der hohen Umsetzungskosten fordern die Bundesländer vom Bund zudem zusätzliche Finanzmittel in Millionenhöhe.
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