Gehaltsungleichheit, Daimler

Gehaltsungleichheit: LAG verurteilt Daimler Truck zu 210.000 Euro

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 10:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Landesarbeitsgericht spricht Abteilungsleiterin 210.000 Euro Nachzahlung zu. Maßgeblich ist der Median der männlichen Vergleichsgruppe, nicht das Top-Gehalt.

Daimler Truck: Gericht verpflichtet zu 210.000 Euro Gehaltsnachzahlung an Managerin
Eine professionell gekleidete Frau in einem modernen Büro während eines Gesprächs am Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 18. August 2026 eine wegweisende Entscheidung zur Entgeltgleichheit in Führungspositionen getroffen. Der Fahrzeughersteller Daimler Truck wurde dazu verurteilt, einer Abteilungsleiterin für den Zeitraum von 2018 bis 2022 eine Bruttonachzahlung in Höhe von 210.000 Euro zu leisten.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 Sa 14/24 verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen, wenn Gehaltsstrukturen innerhalb eines Unternehmens geschlechtsspezifische Differenzen aufweisen.

Gehaltsvergleich am Median orientiert

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, welcher Maßstab für die Berechnung einer fairen Vergütung herangezogen werden muss, wenn eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts vorliegt. Die Klägerin hatte angestrebt, eine Vergütung auf dem Niveau des bestverdienenden männlichen Kollegen in ihrer Vergleichsgruppe zu erhalten. Diesen Anspruch lehnte das Landesarbeitsgericht jedoch ab.

Nach Auffassung der Richter ist nicht das Gehalt des Spitzenverdieners maßgeblich für die Ermittlung der Nachzahlung. Stattdessen entschied das Gericht, dass die Klägerin die Differenz zwischen ihrem tatsächlichen Gehalt und dem Mediangehalt der männlichen Vergleichsgruppe erhalten müsse. Damit wurde der Median als entscheidende statistische Größe für die Feststellung der Gehaltslücke bestätigt.

Anwendung der BAG-Rechtsprechung zum Paarvergleich

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg stützt sich auf die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Dieses hatte in einem Grundsatzurteil im Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24) wichtige Leitlinien für die Praxis der Gehaltskontrolle aufgestellt. Das BAG-Urteil erlaubt ausdrücklich den Vergleich mit einzelnen Kollegen, um eine Benachteiligung bei der Entlohnung nachzuweisen.

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Durch die Anwendung dieses sogenannten Paarvergleichs konnte die Klägerin im Fall gegen Daimler Truck belegen, dass ihre Vergütung in den Jahren 2018 bis 2022 systematisch unter der ihrer männlichen Kollegen lag. Das aktuelle Urteil setzt damit die restriktiven Anforderungen an die Entgelttransparenz um, die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung im vergangenen Jahr gefestigt wurden.

Kritik der Gewerkschaft an der Berechnungsmethode

Trotz des Urteils zugunsten der Managerin rief die Entscheidung auch Kritik hervor. Die Gewerkschaft GFF bewertete das Ergebnis des Verfahrens kritisch. Die Ablehnung des Anspruchs auf das Gehalt des Spitzenverdieners bleibt aus Sicht der Arbeitnehmervertreter ein Streitpunkt.

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Dass lediglich der Median der männlichen Vergleichsgruppe als Referenzwert herangezogen wird, wird als Einschränkung bei der vollständigen Durchsetzung der Lohngerechtigkeit gesehen.

Das Urteil unterstreicht dennoch die zunehmende Bedeutung transparenter Vergütungsmodelle in der deutschen Industrie. Unternehmen wie Daimler Truck stehen vor der Herausforderung, ihre Gehaltsgefüge präventiv zu prüfen, um kostspielige Nachzahlungen und langjährige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Das Urteil ist ein klares Signal, dass Gehaltsdifferenzen zwischen Männern und Frauen in vergleichbaren Positionen rechtlich kaum noch haltbar sind, sofern sie nicht durch sachliche, geschlechtsunabhängige Kriterien begründet werden können.

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