Gehaltstransparenz: 24,1% der Stellenanzeigen nennen Gehalt
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 20:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Laut einer aktuellen Analyse von Index Research enthielten im ersten Halbjahr 2026 bereits 24,1 Prozent aller deutschen Stellenanzeigen eine konkrete Gehaltsangabe. Das ist ein Plus gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in dem die Quote bei 22,6 Prozent lag.
Die Zahl der Unternehmen, die Gehälter offenlegen, stieg um 13,4 Prozent auf knapp 149.000 Betriebe. Das Gesamtvolumen des Stellenmarktes schrumpfte dagegen von 6,67 auf 5,87 Millionen Anzeigen.
Große Lücken zwischen Branchen und Regionen
Trotz des positiven Trends bleibt die Transparenz in vielen Bereichen gering. Eine ergänzende Analyse von rund 150.000 Anzeigen aus dem Portal der Bundesagentur für Arbeit zeigt deutliche Unterschiede.
Private Arbeitsvermittlungen (54,4 Prozent) und die Zeitarbeitsbranche (52,2 Prozent) nennen überdurchschnittlich oft Gehälter. Führungspositionen und Beraterjobs bilden mit nur 4,8 Prozent das Schlusslicht. Im Human-Resources-Bereich liegt der Anteil bei 17,4 Prozent.
Auch regional gibt es markante Differenzen. In Wilhelmshaven enthalten 33,4 Prozent der Ausschreibungen Gehaltsinformationen, in Berlin sind es 26,7 Prozent. Vor allem kleinere Unternehmen und die öffentliche Hand reagieren bereits auf die kommenden gesetzlichen Anforderungen.
Deutschland verpasst EU-Frist
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 sah eine Umsetzungsfrist bis zum 7. Juni 2026 vor. Deutschland hat diesen Termin verpasst. Ein nationales Gesetz wird nun für Anfang 2027 erwartet.
Die Richtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber Bewerbern bereits vor dem ersten Vorstellungsgespräch das Einstiegsgehalt oder eine Spanne mitteilen müssen. Zudem ist es künftig verboten, nach der bisherigen Gehaltshistorie zu fragen.
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Für öffentliche Arbeitgeber kann die Richtlinie seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar bindend sein. Private Unternehmen müssen sich zunehmend auf eine richtlinienkonforme Auslegung durch Gerichte einstellen. Geplante Berichtspflichten für Firmen ab 100 Beschäftigten sowie erweiterte Auskunftsansprüche greifen voraussichtlich erst ab Juni 2028.
Wirtschaftsverbände sehen in der neuen Transparenz eine Chance für das Recruiting. Gewerkschaften fordern dagegen eine zügige gesetzliche Fixierung.
BAG stärkt Arbeitnehmerrechte
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 2025 hat die Position von Beschäftigten bereits gestärkt. Demnach reicht es für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung aus, wenn eine Arbeitnehmerin nachweisen kann, dass ein männlicher Kollege in vergleichbarer Position mehr verdient.
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In diesem Fall geht die Beweislast auf den Arbeitgeber über. Er muss sachliche, geschlechtsunabhängige Gründe für die Differenz darlegen. Verhandlungsgeschick gilt nach aktueller Rechtsprechung nicht als zulässiges Kriterium für unterschiedliche Bezahlung.
Andere EU-Staaten sind schneller
Während Deutschland bei der Gesetzgebung hinterherhinkt, haben andere EU-Länder bereits Fakten geschaffen. Estland führte am 13. Juli 2026 neue Regeln ein: Arbeitgeber müssen das Gehalt vor dem Bewerbungsgespräch schriftlich mitteilen. Verschwiegenheitsklauseln über den eigenen Lohn sind verboten.
In Italien traten die nationalen Bestimmungen bereits am 7. Juni 2026 in Kraft. Dort müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern interne Transparenzmechanismen schaffen und Auskunftsersuchen von Beschäftigten innerhalb von zwei Monaten beantworten.
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