Gehaltsgespräche, Arbeitgeber-Verbote

Gehaltsgespräche: Arbeitgeber-Verbote sind meist unwirksam

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 08:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Gerichte stärken Rechte bei Entgelttransparenz. EU-Vorgaben zur Lohngerechtigkeit sind in Österreich noch nicht umgesetzt.

Gehaltsgespräche: Verbote oft unwirksam, EU-Richtlinie stockt
Nahaufnahme zweier Hände, die einen Arbeitsvertrag schütteln, mit hervorgehobener Passage zu Gehaltsklauseln, unscharfer Bürohintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Doch solche Klauseln sind meist unwirksam.

Das Gehalt gilt nicht als Geschäftsgeheimnis. Deshalb haben Abmahnungen wegen Gehaltsgesprächen vor Gericht oft keinen Bestand. Das Entgelttransparenzgesetz gewährt Beschäftigten zudem spezifische Auskunftsrechte, um Lohngerechtigkeit zu fördern.

EU-Lohntransparenz-Richtlinie: Umsetzung hakt

Die Frist zur Umsetzung der EU-Lohntransparenz-Richtlinie in nationales Recht lief am 7. Juni 2026 ab. In mehreren Mitgliedstaaten, darunter Österreich, steht die Implementierung noch aus.

Am 10. Juli 2026 informierten AK-Präsidentin Renate Anderl und Sandra Konstatzky von der Gleichbehandlungsanwaltschaft über die Folgen dieser Verzögerung. Trotz der fehlenden nationalen Umsetzung können sich Arbeitnehmer bereits jetzt auf bestimmte Rechte aus der Richtlinie berufen.

Ziel der EU-Vorgaben ist mehr Transparenz und das Prinzip des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Besonders relevant ist die Debatte im Tourismus: Dort fordert die Gewerkschaft Vida höhere Mindestlöhne, während Staatssekretärin Zehetner zwischen den Parteien vermittelt. Der aktuelle Mindestlohn liegt in diesem Sektor bei 2.026 Euro für eine 40-Stunden-Woche.

BAG-Urteile stärken Arbeitnehmerrechte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Entlohnung bekräftigt. In einem Urteil vom 26. November 2025 (Az. 5 AZR 239/24) entschieden die Richter: Arbeitgeber dürfen einzelne Beschäftigte nicht von allgemeinen Lohnerhöhungen ausschließen, nur weil diese einen neuen Vertrag nicht unterzeichnet haben.

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Im konkreten Fall sprach das Gericht der Klägerin eine Brutto-Differenz von 148,81 Euro zu. Ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung lag nicht vor.

Auch bei variablen Vergütungen steigen die Anforderungen. Das BAG urteilte am 22. April 2026 (Az. 10 AZR 28/25), dass Ziele für Bonus- oder Provisionszahlungen rechtzeitig vorgegeben werden müssen. Versäumt ein Unternehmen dies schuldhaft, haben Beschäftigte Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns.

Reformpläne: Strengere Regeln bei Krankschreibung

Parallel zur Lohntransparenz-Debatte plant die Bundesregierung umfassende Änderungen im Arbeitsrecht. Ein vorgestelltes Reformpaket sieht vor, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen bis zum 31. Dezember 2030 auf bis zu 48 Monate zu ermöglichen.

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Zudem sollen steuerliche Anreize für Abfindungen bei schnellen Jobwechseln geschaffen und die Einführung von Künstlicher Intelligenz in Betrieben erleichtert werden.

Besonders umstritten: die geplanten Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit (AU). Vorgesehen sind eine Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Bundeskanzler Merz begründete diesen Schritt mit hohen Krankenständen.

Die AOK kritisierte die Maßnahmen als Symbolpolitik. Laut OECD-Daten liegt Deutschland bei der verlorenen Arbeitszeit durch Krankheit mit einer Quote von 6,8 Prozent im internationalen Vergleich auf Rang sieben.

Trotz der geplanten Verschärfungen bleibt das Günstigkeitsprinzip bestehen. Bestehende vertragliche Regelungen, die für Arbeitnehmer großzügiger ausfallen als die gesetzlichen Mindestanforderungen, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ob die geplanten Änderungen tatsächlich zu einer signifikanten Senkung der Krankenstände führen, bezweifeln Experten allerdings.

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