Gehälter-Transparenz, EU-Richtlinie

Gehälter-Transparenz: EU-Richtlinie seit 7. Juni in Kraft

09.06.2026 - 04:48:21 | boerse-global.de

Verschärfte EU-Regeln zur Gehaltstransparenz treten in Kraft. Unternehmen drohen bei Verstößen Sanktionen, während Deutschland und Österreich die Umsetzung verzögern.

EU-Transparenzrichtlinie: Neue Gehaltsregeln für Firmen ab Juni 2026
Gehälter-Transparenz - Eine vielfältige Gruppe von Geschäftsleuten in einem modernen Büro betrachtet einen Bildschirm mit Gehaltsdaten und Diagrammen. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 7. Juni 2026 gelten in der EU verschärfte Transparenzregeln für Gehälter. Die Richtlinie soll das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen verringern und Arbeitnehmern sowie Bewerbern umfassende Informationsrechte einräumen. Während einige Mitgliedstaaten die Vorgaben bereits umgesetzt haben, drohen anderen rechtliche Konsequenzen.

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Was sich für Bewerber ändert

Unternehmen müssen künftig in Stellenausschreibungen das Einstiegsgehalt oder eine realistische Gehaltsspanne nennen. Bewerber erhalten damit von Beginn an eine objektive Verhandlungsgrundlage.

Die Richtlinie verbietet Arbeitgebern zudem, nach dem aktuellen oder früheren Gehalt zu fragen. So sollen bestehende Einkommensunterschiede nicht in neue Jobs übertragen werden. Auch Klauseln, die Mitarbeitern das Reden über ihr Gehalt verbieten, sind nicht mehr zulässig.

Auskunftsrecht für Beschäftigte

Innerhalb von Unternehmen haben Mitarbeiter künftig ein individuelles Auskunftsrecht. Sie können vom Arbeitgeber Informationen über das durchschnittliche Entgeltniveau von Kollegen verlangen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. In Italien müssen Firmen innerhalb von zwei Monaten reagieren.

Berichtspflichten nach Unternehmensgröße

Die Richtlinie sieht gestaffelte Berichtspflichten vor:

  • 100 bis 249 Mitarbeiter: Bericht alle drei Jahre
  • Ab 250 Mitarbeiter: jährliche Berichterstattung

Zeigen die Berichte ein Lohngefälle von mindestens fünf Prozent, das nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, müssen Unternehmen eine gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern durchführen.

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Deutschland und Österreich säumig

Deutschland hat die Umsetzungsfrist verpasst – ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission droht. Das Bundesfamilienministerium plant eine Gesetzesanpassung erst für Anfang 2027. Erste Berichts- und Auskunftspflichten könnten damit frühestens 2028 wirksam werden.

Auch Österreich zögert. Arbeitsministerin Korinna Schumann legte zwar am 6. Juni einen Entwurf vor, eine Einigung mit den Sozialpartnern steht aber noch aus. Sanktionen sollen dort erst ein Jahr nach Inkrafttreten greifen.

Italien als Vorreiter

Italien hat die Richtlinie mit dem Dekret DLgs 96/2026 fristgerecht umgesetzt. Seit dem 7. Juni gelten dort die neuen Regeln – Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Warum die Regeln nötig sind

Der Gender Pay Gap in der EU liegt bei durchschnittlich 11,1 Prozent. In Deutschland beträgt die Differenz 15,6 Prozent, in Österreich sogar rund 18 Prozent. Die EU-Kommission stellte Fördermittel aus dem Programm für Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte bereit.

Eine wichtige Neuerung: Bei Diskriminierungsklagen kehrt sich die Beweislast um. Arbeitgeber müssen künftig nachweisen, dass sie nicht gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts verstoßen haben – sofern der Arbeitnehmer Anhaltspunkte für eine Benachteiligung glaubhaft macht.

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