Gefahrguttransporte: Haftungsgrenze soll auf 20 Millionen Euro steigen
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 16:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesjustizministerium bereitet grundlegende Änderungen im Straßenverkehrs- und Versicherungsrecht vor. Ein geplanter Gesetzentwurf des Ministeriums sieht vor, die Haftungsregeln bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen neu zu gestalten und die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich anzuheben.
Wie aus Berichten vom 2. Oktober 2026 hervorgeht, zielt das Vorhaben darauf ab, Schutzlücken für Unfallopfer zu schließen und finanzielle Absicherungen an gestiegene Schadensrisiken anzupassen.
Neuregelung der Halterhaftung und Schutz bei Straftaten
Ein wesentlicher Kernpunkt der ministeriellen Pläne betrifft die rechtliche Einordnung von Leasingkonstellationen. Künftig sollen Eigentümer von Leasingwagen haftungsrechtlich den Fahrzeughaltern gleichgestellt werden. Damit reagiert das Justizministerium auf versicherungs- und haftungsrechtliche Besonderheiten, die sich aus der Trennung von juristischem Eigentum und tatsächlicher Fahrzeugnutzung bei Leasingverträgen ergeben.
Zudem sieht das Justizministerium eine wesentliche Erleichterung für Opfer von Gewalttaten vor: Wenn ein Kraftfahrzeug vorsätzlich als Tatwaffe genutzt wird, sollen Geschädigte künftig direkt den Kfz-Haftpflichtversicherer in Anspruch nehmen können.
Bislang führten vorsätzliche Taten häufig zu komplizierten versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen, da Kfz-Haftpflichtversicherungen bei vorsätzlicher Schadensverursachung regelmäßig Leistungsfreiheit geltend machen oder Regressansprüche im Raum stehen. Der Direktanspruch soll den Betroffenen einen unmittelbaren Zugriff auf finanziellen Ausgleich sichern.
Verdopplung der Mindestversicherungssummen und Haftungsgrenzen
Flankiert werden die haftungsrechtlichen Anpassungen von spürbaren Erhöhungen der finanziellen Unter- und Obergrenzen im Verkehrsrecht. Das Justizministerium beabsichtigt eine Verdopplung der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht-Mindestversicherungssummen.
Das Justizministerium plant, die Haftungsgrenze bei Gefahrguttransporten von 10 auf 20 Millionen Euro zu verdoppeln — und auch die Mindestversicherungssummen in der Kfz-Haftpflicht sollen deutlich steigen. Für Fuhrpark- und Logistikleiter heißt das: Verträge, Deckungssummen und Leasingkonstellationen jetzt auf den Prüfstand stellen. Unser kostenloser Leitfaden fasst die geplanten Änderungen zusammen und zeigt, welche Positionen Sie in Ihren Policen prüfen sollten. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Für Personenschäden soll die Mindestdeckungssumme künftig bei mindestens 15 Millionen Euro liegen. Für Sachschäden ist eine Mindestsumme von 2,5 Millionen Euro vorgesehen, während für reine Vermögensschäden ein Betrag von 100.000 Euro festgelegt werden soll.
Parallel dazu plant das Ministerium, auch die Haftungshöchstbeträge im Straßenverkehr zu verdoppeln. Bei Personenschäden je Unfallereignis soll die Obergrenze von bislang 5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro angehoben werden. Für Sachschäden ist ein Anstieg von 1 Million Euro auf 2 Millionen Euro vorgesehen.
Erhöhte Anforderungen plant das Justizministerium zudem für besonders gefahrenträchtige Transporte: Bei Gefahrguttransporten soll die Grenze für Personen- und Immobilienschäden von derzeit 10 Millionen Euro auf künftig 20 Millionen Euro steigen, um den potenziell gravierenden Schadensausmaßen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern Rechnung zu tragen.
Bei Leasingfahrzeugen sollen künftig die Eigentümer haftungsrechtlich den Haltern gleichgestellt werden — eine Änderung, die viele Flottenverträge betrifft und bislang ungeklärte Haftungsfragen aufwirft. Wer seine Leasingflotte heute nicht prüft, riskiert Lücken, sobald der Entwurf greift. Der kostenlose Leitfaden erklärt die geplante Halterhaftung und liefert eine Checkliste für die Prüfung Ihrer Leasingverträge. Leitfaden Leasing-Halterhaftung anfordern
Finanzielle Folgen für Versicherte
Die Ausweitung des Deckungsschutzes und die Anhebung der Haftungsgrenzen dürften sich auch auf die Tarifgestaltung der Assekuranz auswirken. Nach Einschätzung des Justizministeriums sei mit moderaten Prämiensteigerungen zu rechnen. Die genaue finanzielle Mehrbelastung für Fahrzeughalter lasse sich derzeit allerdings noch nicht beziffern.
