Gebäudetyp-E-Gesetz: Entwurf setzt auf Opt-in und lässt Sicherheitsregeln bestehen
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 13:43 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Bundesjustizministerium hat am 26. Oktober 2026 einen Referentenentwurf für das sogenannte Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt. Mit der Gesetzesinitiative soll das Bauen in Deutschland durch den Verzicht auf kostenintensive Standards vereinfacht und beschleunigt werden. Für die beteiligten Bundesländer und Fachverbände läuft die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 9. November 2026.
Der vorgelegte Entwurf setzt auf eine Opt-in-Regelung. Das bedeutet, dass der vereinfachte Gebäudestandard nur dann rechtlich greift, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich miteinander vereinbaren.
Zentraler Bestandteil der ministeriellen Pläne ist, dass wesentliche Sicherheitsvorgaben unberührt bleiben: Vorgaben zu Brandschutz, Statik sowie zur Belichtung und Belüftung von Räumen sind auch im Rahmen des Gebäudetyps E weiterhin zwingend einzuhalten. Das Bundesjustizministerium verweist in diesem Zusammenhang auf Erfahrungen aus Pilotprojekten.
Bei diesen hätten sich Einsparungen in Höhe von 10 bis 15 Prozent im Vergleich zu solchen Standards erzielen lassen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Konkrete Angaben zu den einzelnen Vorhaben oder deren Gesamtzahl enthält der Entwurf nicht. Nach Medienberichten ist mit einem Inkrafttreten des Gesetzes nicht vor Mitte 2027 zu rechnen.
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Verbände warnen vor Haftungsfragen und Ländervorgaben
In der Immobilien- und Handwerksbranche löst die Initiative ein geteiltes Echo aus. Der Immobilienverband IVD legte am 4. November 2026 eine Analyse vor, in der sechs Kernregelungen des Entwurfs beleuchtet werden.
Dazu zählen unter anderem eine Dokumentationspflicht zur erwarteten Kostenersparnis, Öffnungsklauseln für die Bundesländer sowie das unberührt bleibende Mietrecht. Der IVD sieht in der aktuellen Ausgestaltung erhebliche Haftungsrisiken und warnt vor einem regulatorischen Flickenteppich.
Auch GdW-Präsident Gedaschko mahnt eine mietrechtliche Absicherung an. Aus den Reihen der Politik bezweifelt der CDU/CSU-Baupolitiker Luczak die Wirksamkeit des vorgelegten Entwurfs. Aygül Özkan vom ZIA bemängelt, dass das Ziel, kostengünstiges Bauen als Normalstandard zu etablieren, mit den vorgelegten Regelungen nicht gelungen sei.
Das Handwerk fordert vor allem den Schutz ausführender Betriebe. Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, bewertete den Entwurf grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung.
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Vereinfachte Standards könnten Baukosten senken und Wohnraum zügiger bereitstellen. Entscheidend sei jedoch, dass Abweichungsvereinbarungen absolut rechtssicher formuliert werden und Handwerksbetriebe vor zusätzlicher Mängelhaftung geschützt bleiben.
Peteranderl warnte zudem davor, dass zusätzliche Mindestanforderungen einzelner Länder zu unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben für denselben Gebäudetyp führen könnten. Dies belaste überregional agierende Betriebe unnötig, weshalb eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern erforderlich sei. Da sich der Entwurf noch in der Ressortabstimmung befindet, seien Änderungen weiterhin möglich.
Ähnliche Forderungen erhebt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Hauptgeschäftsführer Daniel Föst begrüßte den Gesetzentwurf zwar im Grundsatz, betonte jedoch, dass das Haftungsrisiko eines bewussten Standardverzichts nicht bei den Handwerksbetrieben abgeladen werden dürfe.
Der Verband sieht insbesondere die geplante Erleichterung von Aufklärungspflichten kritisch, wonach künftig ein deutlicher Hinweis genügen soll. Gefordert werden stattdessen eindeutige Leistungsbeschreibungen, klar geregelte Verantwortlichkeiten und eine bessere Verzahnung mit den marktüblichen Vertragsformen.
Zudem verlangt der ZVSHK bundesweit einheitliche Vorgaben anstelle abweichender Mindeststandards der Bundesländer. Es bedürfe einer klaren Trennung zwischen verzichtbaren Komfortmerkmalen und unverzichtbaren Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit sowie den technischen Gebäudebetrieb. Weitere Einsparpotenziale ließen sich erschließen, wenn Fachbetriebe künftig frühzeitiger in die Planungsphasen eingebunden würden.
