Gebäudesicherheit: Mängelquote springt auf 35,9 Prozent
Veröffentlicht am: 18.07.2026 um 19:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das zeigt der aktuelle TÜV Baurechtsreport 2026.
35,9 Prozent der wiederkehrend geprüften Anlagen wiesen wesentliche Mängel auf. 2024 lag die Quote noch bei 26,9 Prozent. Nur noch jede vierte Anlage war vollständig mängelfrei.
Lüftungsanlagen besonders betroffen
Am schlechtesten schneiden Lüftungsanlagen ab: Hier liegt die Mängelquote bei 44,2 Prozent. Auch Feuerlöschanlagen (40,6 Prozent) und die Sicherheitsstromversorgung (35,2 Prozent) zeigen erhebliche Defizite.
Für Unternehmen wird das zum finanziellen Risiko. Branchenstatistiken zufolge verursacht jeder dritte Brand in einem Industrieunternehmen Sachschäden von durchschnittlich 500.000 Euro.
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Brandschutz als Bauvoraussetzung
Für sogenannte Sonderbauten – Industriebauten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser – ist ein detailliertes Brandschutzkonzept bereits für die Baugenehmigung Pflicht. Der bauliche Brandschutz soll die Ausbreitung von Feuer und Rauch verzögern und Fluchtwege freihalten.
Moderne Lösungen setzen auf Multifunktionalität. Auf der Messe FeuerTrutz 2026 in Nürnberg wurde eine neue Leitungslösung von Promat ausgezeichnet. Ein Multiklappen-System übernimmt sowohl die tägliche Lüftung als auch die Entrauchung im Brandfall.
Streit um Prüfpflicht für Kaffeemaschinen
Parallel dazu plant die Bundesregierung eine regulatorische Änderung: Die Prüfpflicht für elektrische Kleingeräte in Büros – etwa Kaffeemaschinen – soll wegfallen. Ziel: Bürokratieentlastung um geschätzt 720 Millionen Euro pro Jahr.
Doch das Vorhaben ist umstritten. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) belegt: Fast ein Drittel aller Gebäudebrände geht auf fehlerhafte Elektrogeräte zurück.
Fachleute warnen: Auch ohne gesetzliche Prüfpflicht bleiben Haftungsrisiken bestehen. Die Anforderungen von Sachversicherern und Verbänden wie VdS oder VDE gelten weiter. Ein gefährdungsorientierter Ansatz könnte künftig starre Prüffristen ersetzen – die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) soll darüber selbstverwaltet entscheiden.
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Rauchmelder: Wohnung ist nicht Gewerbe
Ein häufiges Missverständnis betrifft Rauchwarnmelder im Gewerbe. Einfache Melder nach DIN 14676 sind für Wohnräume konzipiert. In hohen Hallen, staubigen Umgebungen oder bei unbeaufsichtigten Betriebszeiten ist meist eine vernetzte Brandmeldeanlage (BMA) nach DIN 14675 nötig. Sie ist direkt mit der Feuerwehr verbunden und steuert im Ernstfall Aufzüge oder Brandschutztüren.
Zur Orientierung für Verantwortliche ist in diesem Jahr eine aktualisierte Auflage des Fachbuchs „Vorbeugender Brandschutz“ erschienen. Zwei Experten der Feuerwehren in Berlin und München behandeln darin die aktuelle Rechtssystematik, die Musterbauordnung und die Erstellung moderner Brandschutzkonzepte.
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