Gebäudesicherheit: 35,9% der Systeme mit erheblichen Mängeln
03.06.2026 - 15:19:31 | boerse-global.deDas ist das alarmierende Ergebnis des TÜV-Baurechtsberichts 2026.
Der TÜV-Verband stellte fest, dass 35,9 Prozent aller untersuchten Anlagen signifikante Defekte aufweisen. Das bedeutet einen Anstieg um neun Prozentpunkte im Vergleich zu 2024. Nur 26,9 Prozent der geprüften Systeme waren vollkommen mängelfrei.
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Kritische Lücken bei Brandschutz und Sicherheitstechnik
Besonders betroffen sind Systeme, die im Ernstfall Leben retten sollen. Lüftungsanlagen führen die Negativ-Liste mit einer Fehlerquote von 44,2 Prozent an. Dicht dahinter folgen Feuerlöschanlagen mit 40,6 Prozent. Auch bei Sicherheitsstromversorgungen (35,2 Prozent) und Sicherheitsbeleuchtungen (35,0 Prozent) gibt es massive Probleme.
Der TÜV-Verband fordert deshalb strengere Prüfungen und regelmäßigere Wartungen. Dass funktionierende Sicherheitstechnik überlebenswichtig ist, zeigten zwei Einsätze Anfang der Woche: In Köln musste die Feuerwehr am Dienstag eine vierköpfige Familie mit Fluchthauben durch ein verrauchtes Treppenhaus retten – die Gasse war für Drehleitern zu schmal. Einen Tag zuvor befreiten Einsatzkräfte in Remscheid vier Menschen aus einer brennenden Wohnung.
Strenge Vorschriften für Fluchtwege
Die deutschen Sicherheitsvorschriften legen klare Regeln fest. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §4 Abs.4) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3 und A1.3) und die Norm DIN EN ISO 7010 schreiben vor, wie Fluchtwege beschaffen sein müssen.
Die technischen Vorgaben im Detail:
- Mindesthöhe: 2,0 Meter
- Mindestbreite: 0,9 Meter (bis 5 Personen), 1,0 Meter (bis 20 Personen), 1,2 Meter (bis 200 Personen)
- Maximale Länge: 35 Meter
Zu den häufigsten Verstößen in der Praxis zählen Kopierer in Fluren, gelagerte Paletten in Lagerhallen oder Schuhregale in Treppenhäusern. Die Folgen können empfindlich sein: Bußgelder, strafrechtliche Ermittlungen und deutlich reduzierte Versicherungsleistungen.
Ob verstellte Fluchtwege oder mangelhafte Technik – viele Unternehmen riskieren unbewusst hohe Bußgelder durch Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung. Ein kostenloser Report klärt über die sieben häufigsten Irrtümer auf und liefert direkt praxiserprobte Checklisten für eine rechtssichere GBU. Kostenlosen GBU-Report inklusive Checklisten herunterladen
Modernisierung und neue Sicherheitskonzepte
Viele öffentliche und private Einrichtungen rüsten derzeit nach. Anfang Juni wurden an einer Grundschule in Fornsbach Brandschutztüren und eine Fluchtleiter installiert. Weitere Maßnahmen sind für die Sommerferien 2026 geplant.
Auch technisch tut sich etwas. Anfang Juni wurde eine nicht brennbare, wasserresistente Fassadenmembran (DELTA-FASSADE FIREPROTECT A2) vorgestellt. Experten diskutieren zudem über den Einsatz blauer Rettungszeichen in Krankenhäusern – diese Piktogramme kennzeichnen speziell barrierefreie Fluchtwege.
Der steigende Bedarf an Fachpersonal zeigt sich am GSI Helmholtz-Zentrum für Schwerionenforschung in Darmstadt. Die Einrichtung sucht einen Brandschutzbeauftragten, der Gefährdungsbeurteilungen erstellt, Brandschutzbegehungen durchführt und Brandschutzkonzepte prüft. Erforderlich ist dafür in der Regel eine Qualifikation nach der vfdb-Richtlinie 12/09-01.
Asbest-Gefahr in Altbauten
Ein besonderes Risiko bergen Gebäude, die vor 1989 errichtet wurden. Sie enthalten häufig Brandschutzklappen mit Asbest. Der Stoff gilt als krebserregend und erfordert spezielle Fachfirmen für Inspektion und Sanierung. Sonst drohen Gesundheitsgefahren – sowohl bei Wartungsarbeiten als auch im Brandfall.
Die Sicherheitsvorschriften gelten übrigens nicht nur für feste Gebäude. Auch bei Stadtfesten und Weihnachtsmärkten integrieren Sicherheitsdienste inzwischen Fluchtwegkontrollen, Besucherlenkung und mobile Videotürme in ihre Konzepte. So stellen sie sicher, dass Feuerwehr und Polizei im Ernstfall nicht behindert werden.
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