Gebäudemodernisierungsgesetz: 65-Prozent-Vorgabe für Heizungen soll fallen
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 18:42 Uhr | Redaktion boerse-global.deIm Bürgersaal Schwanau-Ottenheim haben knapp 40 Bürger an dem Vortrag „Chancen und Pflichten beim Heizungstausch“ teilgenommen, wie stadtanzeiger-ortenau.de in einem Bericht vom 19.10.2026 mitteilte. Im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung standen die anstehenden gesetzlichen Anpassungen für private Eigentümer, die künftigen Brennstoffvorgaben sowie finanzielle Rahmenbedingungen für Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben.
Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe und Neuausrichtung
Energieberater Jochen Hofmann von der Ortenauer Energieagentur erläuterte den Teilnehmern den Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch, der durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vollzogen wird. Das Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, dass das neue Regelwerk das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst und die feste Quote kippt.
Ebenso sollen nach den Plänen des Ministeriums die bisherige pauschale Austauschpflicht für Heizungsanlagen nach 30 Jahren sowie das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 entfallen. Für Gebäudeeigentümer erweitern sich damit die planerischen Freiräume bei anstehenden Investitionen.
Die sogenannte Biotreppe und zulässige Heizsysteme
Als zentralen Mechanismus für Übergangsfristen stellte Hofmann die neue „Bio-Treppe“ vor. Diese Regelung sieht für neu installierte Öl- und Gasheizungen verbindliche, schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vor.
Aus den Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums geht hervor, dass dieser Anteil ab dem Jahr 2029 zunächst 10 Prozent betragen soll. Ab 2035 ist ein Anstieg auf 30 Prozent vorgesehen, gefolgt von 60 Prozent ab dem Jahr 2040, während die Ausgestaltung danach mit Blick auf das nationale Klimaziel 2045 noch offen ist.
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Beim Heizungstausch stehen künftig insgesamt neun zulässige Optionen zur Verfügung. Dazu zählen neben Systemen für Gas, Heizöl oder Flüssiggas auch Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse und Wasserstoff. Zudem sind hybride Lösungen wie Wärmepumpen-Hybride und Solarthermie-Hybride vorgesehen, ebenso wie Stromdirektheizungen, Hausübergabestationen für Wärmenetze oder andere innovative Lösungen.
Förderung, CO?-Kosten und Beratungsangebote
Ein weiterer Schwerpunkt des Vortragsabends lag auf den finanziellen Begleitmaßnahmen. Hofmann ging auf die neu ausgerichtete Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie auf die steigenden CO?-Zuschläge auf fossile Brennstoffe ein.
Für Mehrparteienhäuser und Mietobjekte regeln die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums eine Kostenverteilung: Mehrkosten für klimafreundliche Brennstoffe sowie die CO?-Abgabe sollen demnach zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
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Um Bürger bei anstehenden Entscheidungen im eigenen Gebäude zu begleiten, bietet die Ortenauer Energieagentur kostenlose Beratungen für Wohngebäude an. Für weitergehende Prüfungen vor Ort stellt die Agentur zudem Termine bereit, für die ein Eigenanteil von 40 Euro erhoben wird.
Auch in weiteren Kommunen wächst der Informationsbedarf rund um das Gebäudemodernisierungsgesetz und lokale Wärmepläne; entsprechende Veranstaltungen fanden zeitgleich unter anderem im Landkreis Regensburg statt.
