Gebäudemodernisierung: 65-Prozent-Regel fällt, Gas bleibt erlaubt
Veröffentlicht am: 09.07.2026 um 20:58 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Karlsruhe gibt grünes Licht: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen das neue Heizungsgesetz abgewiesen. Am Freitag kann der Bundestag nun wie geplant über das Gebäudemodernisierungsgesetz und die parallel verhandelte Gesundheitsreform abstimmen.
Karlsruhe weist Eilanträge der Opposition zurück
Die Anträge stammten unter anderem von Abgeordneten der Grünen und der Linksfraktion. Sie richteten sich gegen die kurzen Beratungsfristen im Parlament. Die Kläger kritisierten, dass ihnen für die Sichtung von insgesamt 278 Seiten an Änderungsanträgen nicht genug Zeit zur Verfügung gestanden habe. Zudem rügte die Linke eine fehlende Abschätzung der Klimawirkung sowie unklare Kostenangaben zur geplanten „Biotreppe“.
Das Gericht verwarf die Organklage der Linksfraktion als unzulässig. Begründung: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis. Damit wurden die Eilanträge gegenstandslos.
Die Koalition aus Union und SPD begrüßte die Entscheidung. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte, das Gesetz schaffe nun die notwendige Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen.
Grüne kritisieren chaotisches Verfahren
Kritik kam hingegen von den Grünen. Der Abgeordnete Janosch Dahmen bezeichnete das Verfahren als chaotisch. Andere Stimmen aus der Partei stuften das Gesetz in seiner aktuellen Form als verfassungswidrig ein.
Bereits 2023 hatte ein erfolgreicher Eilantrag zu einer Verzögerung des damaligen Heizungsgesetzes geführt. Ein entsprechendes Hauptverfahren zu dieser älteren Klage ist für den 23. Juli 2026 terminiert.
Was das neue Heizungsgesetz bringt
Die Neuregelung reformiert das bisherige Heizungsgesetz grundlegend. Ein zentraler Punkt: Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen wird aufgehoben. Gas- und Ölheizungen bleiben weiterhin zulässig – sofern sie schrittweise auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden.
Der Zeitplan sieht folgende Eckpunkte vor:
- Ab 2028: Grüngasquote für bestehende Gasheizungen
- Ab 2029: Die Biotreppe startet – ein steigender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wird Pflicht
- Ab 2030: Klimaneutrales Heizen soll Standard für Neubauten werden
- Bis 2045: Vollständiger Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen
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SPD-Fraktionsvize Armand Zorn betonte, die staatliche Förderung für den Heizungstausch bleibe erhalten. Künftig werde sie jedoch stärker auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen ausgerichtet. Allerdings steht eine Änderung der Förderkonditionen unmittelbar bevor: Branchenverbände und Energieberater wiesen darauf hin, dass die staatliche Heizungsförderung bereits ab dem 21. Juli 2026 sinken soll.
Auch Gesundheitsreform kann kommen
Die Karlsruher Entscheidung ermöglicht auch die Verabschiedung der Gesundheitsreform. Das von Nina Warken (CDU) forcierte Kassen-Spargesetz zielt darauf ab, die Beitragssätze stabil zu halten. Ab 2027 sind jedoch deutliche Einsparungen und Anpassungen bei den Zusatzbeiträgen sowie bei der Mitversicherung vorgesehen.
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Nach der erwarteten Zustimmung im Bundestag am Freitag soll sich noch am selben Tag der Bundesrat mit dem Gesetzespaket befassen.
