Gebäudemodernisierung: 65%-Quote fällt, Biotreppe ab 2029
11.06.2026 - 16:52:38 | boerse-global.de
Die Novelle sieht weitreichende Änderungen am Gebäudeenergiegesetz vor – darunter den Wegfall der verbindlichen 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Während die Regierung auf Technologieoffenheit setzt, warnen Umweltverbände und Opposition vor klimapolitischen Rückschritten.
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Kurswechsel in der Wärmepolitik
Bundeswirtschaftsministerin Reiche und Bauministerin Hubertz legten eine Reform vor, die einen klaren Kurswechsel markiert. Kernstück ist die Ablösung der bisherigen starren Vorgaben durch eine sogenannte Biotreppe.
Die Pflicht, beim Heizungswechsel sofort 65 Prozent erneuerbare Energien zu erreichen, entfällt. Stattdessen steigt der Anteil biogener Brennstoffe in neuen Gas- und Ölheizungen stufenweise: von zehn Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040. Damit soll das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 gesichert werden.
Kontroverse Debatte im Parlament
Wirtschaftsministerin Reiche verteidigte den Entwurf in der Debatte als Ende einer Politik des Misstrauens gegenüber den Bürgern. Die Wärmepumpe bleibe die Leittechnologie, doch stehe die Wahlfreiheit im Vordergrund. Bauministerin Hubertz betonte die soziale Ausgewogenheit des Vorhabens.
Die Kritik kam von mehreren Seiten. Die Grünen warnten vor einer Kostenfalle für Verbraucher und bemängelten, dass kleine Betriebe vernachlässigt würden. Vertreter der Linken kündigten eine Prüfung an, ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht möglich ist. Sie sehen in der Abschwächung der Vorgaben einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Verschlechterungsverbot für den Klimaschutz. Die AfD bezeichnete das Gesetz trotz der Lockerungen weiterhin als Belastung für Eigentümer.
Verbände und Experten uneins
Auch außerhalb des Parlaments stößt das GModG auf geteiltes Echo. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) begrüßte die Technologieoffenheit, forderte aber Nachbesserungen bei der Investitionssicherheit und Gebäudeautomation. Der VDI warnte vor sogenannten Lock-in-Effekten: Der Fortbestand fossiler Infrastrukturen könne die langfristige Transformation behindern. Zudem forderten die Ingenieure eine Senkung der Stromsteuer, um Wärmepumpen attraktiver zu machen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte den Entwurf scharf. Sie bezeichnete ihn als Zugeständnis an die Gaslobby und sieht die Dekarbonisierungsziele gefährdet. Steigende Gaspreise für Verbraucher seien die Folge. Auch die DUH kündigte rechtliche Schritte an.
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Der Bauherren-Schutzbund (BSB) äußerte die Sorge, dass die anhaltende Bdbebatte private Bauherren verunsichere. Der Verband forderte eine stärkere Verankerung unabhängiger energetischer Beratungen im Gesetzestext.
Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern
Ab 2028 sieht das Gesetz eine hälftige Teilung der Mehrkosten vor, die durch die Biotreppe und die CO?-Bepreisung entstehen. Vermieter müssen demnach 50 Prozent dieser Kosten tragen. Der Mieterbund begrüßte die Regelung grundsätzlich, forderte aber eine vollständige Übernahme der CO?-Preise durch die Vermieter.
Bereits am Mittwoch hatten Ausschüsse des Bundesrates Nachbesserungen angemahnt. Kritisiert wurde ein möglicher Mangel an verfügbaren Biomasse-Brennstoffen für die Biotreppe sowie die unzureichende Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll zum 1. November 2026 in Kraft treten. Bestehende, funktionierende Heizungsanlagen bleiben von einer Austauschpflicht ausgenommen. Die staatliche Förderung für Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt.
