Gebäudeförderung: BAFA setzt neue Richtlinie ab 21. Juli um
Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 08:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Juli 2026 eine neue Richtlinie für die Gebäudeförderung in Kraft. Die bestehende Grundförderung bleibt erhalten – doch die Reform bringt zusätzliche finanzielle Anreize und angepasste Antragsmodalitäten mit sich.
Familienbonus und iSFP-Prämie
Ein Kernpunkt der novellierten Richtlinie: die Einführung eines Familienzuschlags sowie eines spezifischen Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Letzterer setzt künftig eine Mindestinvestitionssumme von 30.000 Euro voraus. Die Maßnahmen zielen darauf ab, gezielte Anreize für umfassendere energetische Modernisierungen zu setzen.
Gleichzeitig entfallen bestimmte Förderbereiche. Ab dem 21. Juli streicht das BAFA die Unterstützung für die Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden.
Wichtige Fristen für Antragsteller
Für Antragsteller ergeben sich klare Deadlines: Technische Projektbeschreibungs-IDs (TPB-IDs), die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurden, behalten ihre Gültigkeit nur noch bis zum 20. Juli. Ab dem darauffolgenden Tag müssen für neue Anträge auch neue Identifikationsnummern generiert werden.
Energetische Sanierungen und Modernisierungen lassen sich steuerlich oft deutlich effizienter gestalten, als viele Immobilieneigentümer vermuten. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Abschreibungen und aktuelle Regelungen wie die degressive AfA optimal für Ihre Investitionen nutzen. Maximalen Steuervorteil für Immobilienbesitzer jetzt sichern
Ausblick auf 2027
Die Reform sieht bereits jetzt weitere Anpassungen für die nahe Zukunft vor. Ab 2027 sollen zusätzliche Boni eingeführt werden, die auf spezifische ökologische und bauliche Kriterien abzielen. Dazu gehört ein Bonus für die Sanierung von sogenannten „Worst-Performing-Buildings“ – Gebäuden mit besonders schlechtem energetischen Zustand. Zudem ist ein spezieller Förderbonus für den Einbau von Wärmepumpen aus EU-Produktion vorgesehen.
Regionale Ergänzungen
Die Bundesprogramme bilden oft die Grundlage für ergänzende Finanzierungsangebote auf Landesebene. Branchenverzeichnisse listen derzeit bundesweit rund 145 Förderprogramme – von Darlehen für klimafreundliche Neubauten bis hin zu regionalen Heizungsförderungen für Wärmenetzanschlüsse.
Wer in die energetische Qualität seiner Immobilie investiert, sollte auch die laufenden Kosten und deren korrekte Umlegung fest im Blick behalten. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Experten-Report, wie Sie die Betriebskostenabrechnung 2026 rechtssicher gestalten und welche Kosten Sie als Vermieter effektiv umlegen dürfen. Kostenlosen Betriebskosten-Ratgeber hier herunterladen
In Nordrhein-Westfalen etwa koppelt die NRW.BANK ihre Kreditangebote eng an die Bundesförderung. Das Institut bietet Darlehen von bis zu 150.000 Euro für Neubauten, Sanierungen oder den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Voraussetzung: eine bestehende Förderung durch die KfW im Rahmen der BEG-Programme oder ein entsprechendes Nachhaltigkeitszertifikat. Mitte Juli 2026 lagen die Zinssätze für Annuitätendarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung zwischen effektiv 3,03 und 3,20 Prozent. Solche Programme ermöglichen es Immobilieneigentümern, die Zuschüsse des Bundes mit zinsgünstigen Krediten zu kombinieren.
