Gebäudeförderung, BAFA

Gebäudeförderung: BAFA setzt neue Richtlinie ab 21. Juli um

Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 08:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 21. Juli 2026 gelten neue Regeln: Familienbonus und iSFP-Prämie mit Mindestinvestition, während die Innenbeleuchtungsförderung entfällt.

BAFA-Reform 2026: Neue Boni und Fristen für Gebäudeförderung
Ein modernes, energieeffizientes Wohngebäude mit Solarmodulen und Grünelementen an der Fassade, beleuchtet von warmem Sonnenlicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Juli 2026 eine neue Richtlinie für die Gebäudeförderung in Kraft. Die bestehende Grundförderung bleibt erhalten – doch die Reform bringt zusätzliche finanzielle Anreize und angepasste Antragsmodalitäten mit sich.

Familienbonus und iSFP-Prämie

Ein Kernpunkt der novellierten Richtlinie: die Einführung eines Familienzuschlags sowie eines spezifischen Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Letzterer setzt künftig eine Mindestinvestitionssumme von 30.000 Euro voraus. Die Maßnahmen zielen darauf ab, gezielte Anreize für umfassendere energetische Modernisierungen zu setzen.

Gleichzeitig entfallen bestimmte Förderbereiche. Ab dem 21. Juli streicht das BAFA die Unterstützung für die Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden.

Wichtige Fristen für Antragsteller

Für Antragsteller ergeben sich klare Deadlines: Technische Projektbeschreibungs-IDs (TPB-IDs), die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurden, behalten ihre Gültigkeit nur noch bis zum 20. Juli. Ab dem darauffolgenden Tag müssen für neue Anträge auch neue Identifikationsnummern generiert werden.

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Ausblick auf 2027

Die Reform sieht bereits jetzt weitere Anpassungen für die nahe Zukunft vor. Ab 2027 sollen zusätzliche Boni eingeführt werden, die auf spezifische ökologische und bauliche Kriterien abzielen. Dazu gehört ein Bonus für die Sanierung von sogenannten „Worst-Performing-Buildings“ – Gebäuden mit besonders schlechtem energetischen Zustand. Zudem ist ein spezieller Förderbonus für den Einbau von Wärmepumpen aus EU-Produktion vorgesehen.

Regionale Ergänzungen

Die Bundesprogramme bilden oft die Grundlage für ergänzende Finanzierungsangebote auf Landesebene. Branchenverzeichnisse listen derzeit bundesweit rund 145 Förderprogramme – von Darlehen für klimafreundliche Neubauten bis hin zu regionalen Heizungsförderungen für Wärmenetzanschlüsse.

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In Nordrhein-Westfalen etwa koppelt die NRW.BANK ihre Kreditangebote eng an die Bundesförderung. Das Institut bietet Darlehen von bis zu 150.000 Euro für Neubauten, Sanierungen oder den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Voraussetzung: eine bestehende Förderung durch die KfW im Rahmen der BEG-Programme oder ein entsprechendes Nachhaltigkeitszertifikat. Mitte Juli 2026 lagen die Zinssätze für Annuitätendarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung zwischen effektiv 3,03 und 3,20 Prozent. Solche Programme ermöglichen es Immobilieneigentümern, die Zuschüsse des Bundes mit zinsgünstigen Krediten zu kombinieren.

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