Gastgewerbe, NRW

Gastgewerbe NRW: Tarifabschluss bringt 425.000 Beschäftigten mehr Geld

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Tarifabschluss für rund 425.000 Beschäftigte umfasst drei Entgeltanhebungen bis 2028, höhere Branchenmindestlöhne und zusätzliche Vergütung für Auszubildende.

Dehoga NRW und NGG vereinbaren neue Lohnstufen im Gastgewerbe
Leere, professionelle Hotelküche mit Edelstahlflächen in natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Der Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein-Westfalen (Dehoga NRW) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG NRW) haben sich auf einen neuen Tarifabschluss für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe verständigt.

Die Einigung betrifft rund 425.000 Beschäftigte in Hotels, Restaurants und Gaststättenbetrieben des Bundeslandes. Vorgesehen ist eine schrittweise Erhöhung der tariflichen Entgelte über eine Gesamtlaufzeit von 24 Monaten, die bis Mitte 2028 reicht.

Stufenweise Entgelterhöhung und Mindestlöhne

Die Vereinbarung sieht drei Erhöhungsschritte vor: Zum 1. Oktober 2026 steigen die Tarifentgelte zunächst um 2,2 Prozent. Ein weiterer Zuwachs um 2,6 Prozent folgt zum 1. Januar 2027, bevor die Vergütungen zum 1. Januar 2028 um nochmals 2,2 Prozent angehoben werden.

Parallel dazu wurden Anpassungen beim branchenspezifischen Mindestlohn im NRW-Gastgewerbe vereinbart. Dieser liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.

Für bestimmte Beschäftigtengruppen gelten gesonderte Regelungen. Ungelernte Arbeitskräfte mit weniger als zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit sind von der ersten tariflichen Erhöhungsstufe ausgenommen. Ihr Stundenlohn erhöht sich im Januar 2027 von 14,40 Euro auf 14,77 Euro.

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Ungelernte Einsteiger erhalten monatlich 2.497 Euro, während nach einem Jahr im Betrieb 2.624 Euro pro Monat beziehungsweise 15,52 Euro pro Stunde gezahlt werden. Fachkräfte mit einjähriger Berufserfahrung erreichen ab 2027 einen Stundenlohn von 17,86 Euro, was laut den Tarifpartnern einem Monatsentgelt von 3.018,26 Euro entspricht.

Neuerungen für Auszubildende und Tarifreichweite

Neben dem Entgelttarifvertrag schlossen Dehoga NRW und NGG NRW einen separaten Ausbildungstarifvertrag ab, der ebenfalls eine Laufzeit von 24 Monaten aufweist. Die Vergütungen für den Branchennachwuchs steigen zum 1. Oktober 2026 sowie zum 1. August 2027 um jeweils 20 Euro.

Nach den Anpassungen erhalten Auszubildende im dritten Lehrjahr künftig 1.420 Euro beziehungsweise in der nächsten Stufe 1.440 Euro im Monat. Beide Seiten beabsichtigen zudem, den Ausbildungstarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

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Die tariflichen Vereinbarungen erfassen eine heterogene Beschäftigtenstruktur: Rund die Hälfte des Personals in den Betrieben ist sozialversicherungspflichtig angestellt. Das ausgehandelte Tarifwerk entfaltet seine Wirkung über die Stammbelegschaften hinaus und gilt gleichermaßen für Minijobber in der Branche.

Wirtschaftliches Umfeld der Gastronomie

Die Verhandlungen fanden vor dem Hintergrund anhaltender wirtschaftlicher Verschiebungen statt. Nach Angaben des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT NRW) lagen die realen Branchenumsätze im Jahr 2025 noch um 14,9 Prozent unter dem Niveau des Vor-Pandemie-Jahres 2019. Auf der anderen Seite wiesen Daten der Bundesagentur für Arbeit auf deutliche Einkommenszuwächse der Vergangenheit hin: Der Medianlohn im Gastgewerbe stieg im Zeitraum zwischen 2020 und 2025 um rund 38 Prozent.

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