Gasreserve: Ministerium plant 24 Milliarden Kilowattstunden
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 15:08 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGasreserve soll Versorgungsausfälle abfedern
- Das Bundeswirtschaftsministerium legte am 12. Oktober einen Gesetzentwurf zur nationalen Gasreserve vor.
- Die Reserve soll 24 Milliarden Kilowattstunden umfassen und nur bei einer Notfallstufe eingesetzt werden.
- Die erste Umlageperiode ist für den 1. Oktober 2027 vorgesehen.
Das Bundeswirtschaftsministerium bringt den Aufbau einer nationalen Gasreserve auf den Weg und will sie über eine Umlage finanzieren.
Reserve für außergewöhnliche Krisen
Der Referentenentwurf aus dem Haus von Ministerin Katherina Reiche (CDU) ging in die Ressortabstimmung. Die Reserve soll der Krisenvorsorge für Extremfälle, Sabotage und seltene Großereignisse dienen.
Vorgesehen ist, zusätzliche physische Gasmengen vorzuhalten. Die Bundesnetzagentur dürfte darauf ausschließlich im Fall einer Notfallstufe zurückgreifen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.
24 Milliarden Kilowattstunden vorgesehen
Das geplante Volumen beträgt 24 Milliarden Kilowattstunden. Das entspricht etwa zehn Prozent der deutschen Speicherkapazität und soll unter anderem einen 20-tägigen Ausfall sämtlicher norwegischer Pipelineimporte abdecken.
Weitere Szenarien sind ein 40-tägiger Ausfall deutscher LNG-Terminals sowie die Versorgung von Haushalten und Gewerbe über zehn Tage in einem extrem kalten Winter oder 18 Tage in einem normalen Winter, wenn sämtliche Importe ausfallen.
Umlage ab Oktober 2027 geplant
Die Reserve ist als Anschlussregelung an auslaufende Füllstandsvorgaben für Gasspeicher gedacht. Nach dem Entwurf soll sie keinen negativen Einfluss auf die marktlich organisierte Wintervorsorge haben.
Die Höhe der Umlage soll der Marktgebietsverantwortliche jährlich für jede Umlageperiode neu bestimmen. Für einen typischen Haushalt werden jährliche Kosten von 3,77 bis 7,20 Euro veranschlagt.
Industrie trägt größeren Kostenanteil
Insgesamt werden die Kosten auf 247 bis 308 Millionen Euro im Jahr geschätzt. Rund 40 Prozent sollen Haushalts- und Gewerbekunden tragen, rund 60 Prozent Industriekunden.
Die Grünen kritisieren die Pläne. Julia Verlinden erklärte, die zusätzlichen Kosten belasteten Bürgerinnen und Bürger; zugleich warf sie Reiche vor, den Ausbau erneuerbarer Energien auszubremsen.
Speicher zu mehr als 60 Prozent gefüllt
Die deutschen Gasspeicher sind aktuell zu mehr als 60 Prozent gefüllt. Reiche hatte zuletzt erklärt, sie rechne im Winter nicht mit einem Gasmangel in Deutschland.
Branchenverbände verweisen neben den Speichern auf LNG-Terminals und insbesondere auf Gaslieferungen über Pipelines aus Norwegen. Der Aufbau der Gasreserve soll nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2027 beginnen.
Strategische Reserve als Kriseninstrument
Die geplante Gasreserve soll nicht den regulären Wintereinkauf ersetzen. Ihr Zweck liegt darin, zusätzliche Mengen ausschließlich bei einer von der Bundesnetzagentur festgestellten Notfallstufe verfügbar zu machen. Damit trennt der Entwurf die normale Marktversorgung von einer staatlichen Notfallvorsorge.
Das vorgesehene Volumen von 24 Milliarden Kilowattstunden entspricht etwa einem Zehntel der deutschen Speicherkapazität. Die genannten Ausfallszenarien zeigen, worauf die Planung zielt: Deutschland soll bei länger andauernden Störungen einzelner Importwege oder bei einem gleichzeitigen Ausfall sämtlicher Importe zusätzliche Zeit gewinnen. Speicher, LNG-Terminals und Pipelineimporte bleiben dabei weiterhin die regulären Säulen der Versorgung.
Kosten und politische Folge
Für private Haushalte fällt die geschätzte Belastung zunächst relativ begrenzt aus, sie kommt jedoch zusätzlich zu den ohnehin schwankenden Beschaffungskosten für Gas. Die Verteilung der Finanzierung verschiebt den größeren Anteil auf die Industrie, während Haushalte und Gewerbe zusammen rund 40 Prozent tragen sollen.
Politisch knüpft die Regelung an das Auslaufen verbindlicher Speicherfüllstände an. Die Bundesregierung muss damit zugleich klären, wie viel Vorsorge dauerhaft staatlich organisiert werden soll und wie stark Verbraucher sowie Unternehmen dafür belastet werden. Die Ressortabstimmung ist der nächste Schritt vor dem weiteren Gesetzgebungsverfahren; verbindlich wird die Umlage erst nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung.
