Gaspreise 2027: Verivox erwartet bis zu 500 Euro Mehrkosten im Jahr
Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 22:04 Uhr | Redaktion boerse-global.deVerbraucher in Deutschland müssen sich zum Jahreswechsel auf spürbare Mehrkosten bei der Wärmeversorgung einstellen. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox mit Stand vom 19. Oktober 2026 werden für den Jahreswechsel 2027 je nach Tarif Gaspreiserhöhungen von 10 bis 20 Prozent erwartet.
Für ein Einfamilienhaus bedeutet dieser prognostizierte Anstieg zusätzliche Kosten von bis zu 500 Euro pro Jahr. Als Hauptursache für die anstehenden Teuerungen verweist das Portal auf die Entwicklung an den Großhandelsmärkten: Infolge des Iran-Kriegs haben sich die Gaspreise im Großhandel bis zum Herbst verdoppelt.
Großhandelsmärkte und Neukundentarife
Die gestiegenen Großhandelspreise schlagen sich schrittweise auch bei Neuabschlüssen nieder. Zum Datenstand vom 23. Oktober 2026 zahlen Neukunden in Deutschland im Sieben-Tage-Mittel typischerweise 14 Cent pro Kilowattstunde Gas. Gegenüber dem Vormonat bedeutet dies einen leichten Anstieg.
Diese Berechnung basiert auf dem günstigsten Bruttotarif je Postleitzahl für eine vier- bis fünfköpfige Musterfamilie mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, ausschließlich für Tarife mit einer zwölfmonatigen Preisgarantie und außerhalb der Grundversorgung.
In den Tarifen für Bestandskunden sind die höheren Marktpreise nach Angaben von Verivox bislang noch nicht angekommen. Dennoch zahlen Bestandskunden im Durchschnitt weiterhin mehr als Neukunden.
Ein Blick auf die historische Preisentwicklung verdeutlicht die Marktlage: Anfang 2021 lag der Durchschnitt der zehn günstigsten Neukundentarife mit zwölfmonatiger Preisgarantie bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch inklusive Grundpreis für ein Einfamilienhaus noch bei gut 900 Euro pro Jahr, bevor er im September 2022 auf rund 8.300 Euro geklettert war.
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Zwischen einzelnen Landkreisen bestehen aktuell Preisunterschiede von mehreren hundert Euro pro Jahr, die vor allem auf unterschiedliche Netzentgelte zurückzuführen sind.
Regionale Netzentgelte und gesetzliche Fristen
Bei den Netzentgelten für Gas ist bundesweit ein Anstieg um 3 Prozent zu verzeichnen. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden entspricht dies einem durchschnittlichen Plus von 19 Euro brutto im Jahr. Regional zeigen sich dabei deutliche Unterschiede: In Berlin legen die Netzentgelte um 8 Prozent beziehungsweise 38 Euro zu, in Hamburg um 7 Prozent beziehungsweise 35 Euro.
In Sachsen sinken sie dagegen um 0,7 Prozent oder 5 Euro. Zugleich entfällt seit 2026 die Gasspeicherumlage. Laut Zensus 2022 wird bundesweit mehr als die Hälfte aller Wohnungen mit Gas beheizt; in Bayern liegt der Anteil bei rund 42 Prozent.
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Für Verbraucher, die Preisanpassungen erhalten, gelten verbindliche Fristen. In der Grundversorgung muss ein Versorger Tarifänderungen mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten ankündigen.
Für eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 muss das entsprechende Schreiben rechnerisch bis zum 20. November 2026 zugehen. Bei Sonderverträgen beläuft sich die Ankündigungsfrist auf einen Monat, womit die Frist am 1. Dezember 2026 endet.
Geht ein solches Preisschreiben ein, räumen Paragraf 41 des Energiewirtschaftsgesetzes sowie Paragraf 5 der Gasgrundversorgungsverordnung betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein: Die Kündigung kann ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung und ohne Entgelt erfolgen.
